Hallo,
mit meinem Vermieter (mein Vater) habe ich mich vor einiger Zeit überworfen und nun hat sich plötzlich eine Hausverwaltung gemeldet und einen Termin für eine Hausbesichtigung gemeldet. Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht. Seit 10 Jahren zahle ich die gleiche Miete.
Nun habe ich einige Fragen:
- Muss ich überhaupt jemand zu einer Hausbesichtigung hereinlassen, solange ich die Miete ordentlich zahle?
- Der Inhaber der Hausverwaltung ist Rechtsanwalt und hat im vergangenen Jahr mehrere Verfahren und Prozesse gegen mich geführt. Da es noch ein laufendes Verfahren gibt möchte ich ausschließen, dass dieser RA in das Haus kommt.
- Wenn eine Wohnungsbesichtigung nicht abgelehnt werden könnte, dürfen dann Fotos von der Hausverwaltung gemacht werden oder kann ich das ablehnen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Hallo,
da es keinen Mietvertrag gibt, gibt es für Sie keine rechtliche Grundlage auf die Sie sich beziehen können.
Ist Ihr Vater Eigentümer der Immobilie die Sie bewohnen, dann kann er damit machen, was er will … Sie rausschmeissen, Ihnen jemanden schicken, der die Immobilie besichtigt, es sei denn, Sie können nachweisen, dass es für Sie ein Wohnrecht gibt.
Fotos in den von Ihnen bewohnten Räumen dürfen allerdings nur mit Ihrer Genehmigung gemacht werden.
Mein Tip, suchen Sie sich so schnell wie möglich eine neue Bleibe :o)
MfG P. Kunze
Hallo,
mit meinem Vermieter (mein Vater) habe ich mich vor einiger
Zeit überworfen und nun hat sich plötzlich eine Hausverwaltung
gemeldet und einen Termin für eine Hausbesichtigung gemeldet.
Wenn das alles schriftlich unter Nennung der Gründe und mit entsprechendem Vorlauf abgelaufen ist, gibt es meines Wissens keinen Grund den Zutritt zu verweigern.
Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht. Seit 10 Jahren
zahle ich die gleiche Miete.
Nun habe ich einige Fragen:
- Muss ich überhaupt jemand zu einer Hausbesichtigung
hereinlassen, solange ich die Miete ordentlich zahle?
Ja, das hat mit dem Bezahlen nichts zu tun. Sollte das Haus oder die Wohnung verkauft werden, muss dem Interessenten der Zugang erlaubt werden.
- Der Inhaber der Hausverwaltung ist Rechtsanwalt und hat im
vergangenen Jahr mehrere Verfahren und Prozesse gegen mich
geführt. Da es noch ein laufendes Verfahren gibt möchte ich
ausschließen, dass dieser RA in das Haus kommt.
Dann kennt er seine Rechte und Ihre Pflichten
- Wenn eine Wohnungsbesichtigung nicht abgelehnt werden
könnte, dürfen dann Fotos von der Hausverwaltung gemacht
werden oder kann ich das ablehnen.
Da bin ich mir nicht sicher, also RA oder Mieterschutzverein fragen. Hier geht es um den Schutz der Privatsphäre und da geht verm. ohne Zustimmung nichts.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Moin,
grundsätzlich muss ein Mietvertrag nicht schriftlich vorliegen. Er ist auch manchmal faktisch, wie hier, durch langjährigen Duldung. Es gibt auch mündliche Verträge. Insgesamt ist der Mietvertrag im vorliegend geschilderten Fall gültig und es gelten im Detail die gesetzlichen Bedingungen.
Grundsätzlich kann ein Vermieter eine Wohnungsbegehung durchführen, um sich beispielsweise einen Überblick über den Zustand seiner Wohnung zu verschaffen.
Dies kann in diesem Fall begründet sein, da er eine Verwaltung beauftragt hat, die sich ja einen Überblick über ihre zu verwaltende Wohnung verschaffen muss.
Grundsätzlich kann ein Mieter jedem Menschen den Zutritt zu seiner Wohnung verweigern, wenn nicht Gefahr in Verzug ist oder ein Durchsuchungsbefehl etc.
Der Mieter kann hier beispielsweise die Hausverwaltung darauf aufmerksam machen, dass dieser Rechtsanwalt nicht in die Wohnung darf und sie einen anderen Mitarbeiter schicken sollen. Den Zutritt wie oben beschrieben ganz zu verweigern geht nicht, da ein Vermieter (Verwalter) ein durchaus legitimes Interesse an der Werterhaltung hat. Aber der Mieter hat ein Anrecht auf eine grundgesetzlich geschützte Wohnung. Hier sind also zwei Rechte in Konkurrenz und eine Eintscheidung nicht so einfach.
Das gleiche gilt für Fotoaufnahmen. Hier ist ebenfalls die Intention und das Ausmaß ausschlaggebend. Geht es um den Schutz der Wohnung, zB einen Schaden zu dokumentieren, dann kann das erlaubt sein, werden aber hauptsächlich persönliche Gegenstände des Mieter fotografiert, dann nicht. Bei Verwahrlosung kann dies sich auch überschneiden.
Bei der geschilderten angespannten Situation würde ich nur mit vorheriger TerminABSPRACHE, angemeldeter Personenzahl und deren Funktion, schriftlicher Begründung der Besichtigung und natürlich mit eigenen guten Zeugen (und gegebenenfalls Fotoapparat) einer Besichtigung zustimmen.
Sie scheinen in gleich vielfacher Hinsicht ein Querulant zu sein, den der eigene Vater raushaben möchte. Sperren Sie sich entgegen der allgemeinen Rechtslage, die dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten das Recht zur gelegentlichen Besichtigung der Mieträume nach vorheriger Ankündigung ausdrücklich zubilligt, dann liefern Sie dem RA Ihres Vaters genau die „Munition“, die dieser braucht, um Sie endgültig „abzuschießen“!
Fangen Sie mal an zu denken!
Hallo aus Bernburg,
selbstverständlich dürfen Eigentümer oder deren Beauftragte „jederzeit“ aber nach Ankündigung besichtigen und Fotos machen. Zeitweilige nutzer (Mieter) haben das lt BGH sogar in Abständen von 8-12 Wochen zu dulden.
P.S.
Vermieter dürfen nach neuester Rechtssprechung die Miete alle zwei Jahre erhöhen. Ich rate dringend nicht zu provozieren und nicht jede Möglichkeit auszureizen, da am Ende der Kollg. bestimmt am längeren Hebel sitzt.
LG vom Bernburger
Hallo, mit meinem Vermieter (mein Vater) habe ich mich vor einiger Zeit überworfen und nun hat sich plötzlich eine Hausverwaltung gemeldet und einen Termin für eine Hausbesichtigung gemeldet. Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht. Seit 10 Jahren zahle ich die gleiche Miete. Nun habe ich einige Fragen: 1. Muss ich überhaupt jemand zu einer Hausbesichtigung hereinlassen, solange ich die Miete ordentlich zahle? 2. Der Inhaber der Hausverwaltung ist Rechtsanwalt und hat im vergangenen Jahr mehrere Verfahren und Prozesse gegen mich geführt. Da es noch ein laufendes Verfahren gibt möchte ich ausschließen, dass dieser RA in das Haus kommt. 3. Wenn eine Wohnungsbesichtigung nicht abgelehnt werden könnte, dürfen dann Fotos von der Hausverwaltung gemacht werden oder kann ich das ablehnen.