also ein Vermieter hat vor kurzem mitgeteilt das er das Haus das von den Mietern noch bewohnt wird in Kürze verkaufen möchte.Der Mietvertrag läuft 4 Jahre,3 Jahre wohnen die Mieter jetz hier und im Mietvertrag steht, das eine vorzeitige Kündigung von beiden Seiten nicht möglich ist.
Muss der Mieter nun fremde Leute die am Haus interessiert sind zur Besichtigung rein lassen. Das ist Privatsphäre und die Mieter haben noch nicht mal eine schriftliche Kündigung o.ä erhalten.
Die Mieter wollen nicht die ganze Zeit fremde Leute in ihre privaten Räume lassen, gerade Schlafzimmer,Büro o.ä. geht keinen was an.
Hi, das muss der Mieter gestatten und zwar wenn der VM die Besichtigung 2 Tage vorher angekündigt hat. Allerdings muss er dabei Rücksicht auf die Belange des Mieters nehmen er kann z.B. nicht verlangen, dass dieser sich Urlaub nimmt um die Besichtigung um z.B. um 11.00h stattfinden zu lassen.
Fotografieren darf er in der bewohnten Wohnung nicht.
Danke erst mal für die Antwort, aber in dem Link steht das man Hausbesichtigungen erst dulden muss wenn gekündigt wurde. Dies ist hier aber nicht der Fall, also ist es ein normales Mietverhältnis und der Mieter muss niemanden rein lassen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…
Hi, und noch ein Link in dem weiter unten steht aus welchen Gründen der VM die Wohnung besichtigen darf und der Mieter bei Verweigerung schadensersatzpflicht werden kann, mit Angabe der jeweiligen Gerichtsurteile.
MfG ramses90.
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Hi, nicht richtig gelesen? Steht doch alles drin. Aber trotzdem nochmal ein Link in dem auch alles u. zwar sinngemäss das Gleiche drin steht.
MfG ramses90
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Toll das man das als Mieter so hinnehmen
muss und ständig irgendwelche fremede Leute in seine
Privaträume lassen muss.
Ja. Wird ja auch ständig verkauft, das Haus. Aber natürlich vermutlich hätte der Mieter genau gar kein Problem damit, seine Wohnung hunderten von Interessenten zu zeigen, wenn ein Nachmieter zur Abkürzung der Kündigungsfrist gesucht würde.
(kopfschüttelnden) Gruß
loderunner
Da das Mietverhältnis noch gar nicht gekündigt ist,werden sich die Besichtigungen wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Das ist für einen Mieter meines Erachtens eine Zumutung, weil er sich für die Besichtigungen ja auch immer seine Zeit rauben lassen muss. Wenn man nicht direkt von sowas betroffen ist muss man das nicht verstehen.Zudem ist im Mietvertrag vereinbart das innerhalb der 4 Jahre Mietdauer keine Kündigung (von beiden Seiten möglich ist). Warum oder besser gesagt wie will der Vermieter das Haus verkaufen wenn er die Mieter erst in frühestens einem Jahr kündigen kann. Und wozu dann jetzt schon Besichtigungen dulden?Auf der anderen Seite würde man als Mieter rechtzeitig und vorallem fristgerecht kündigen, dann hätte man auch das Problem mit den Nachmietern nicht.
Da das Mietverhältnis noch gar nicht gekündigt ist,werden sich die Besichtigungen wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Das ist für einen Mieter meines Erachtens eine Zumutung, weil er sich für die Besichtigungen ja auch immer seine Zeit rauben lassen muss. Wenn man nicht direkt von sowas betroffen ist muss man das nicht verstehen.Zudem ist im Mietvertrag vereinbart das innerhalb der 4 Jahre Mietdauer keine Kündigung (von beiden Seiten möglich ist). Warum oder besser gesagt wie will der Vermieter das Haus verkaufen wenn er die Mieter erst in frühestens einem Jahr kündigen kann. Und wozu dann jetzt schon Besichtigungen dulden?Auf der anderen Seite würde man als Mieter rechtzeitig und vorallem fristgerecht kündigen, dann hätte man auch das Problem mit den Nachmietern nicht.(Noch mehr kopfschüttelnd Gruß zurück)
Klar hat es was miteinander zu tun. Der Mieter muss ja eben wegen dem Verkauf die Besichtigungen dulden und das über einen längeren Zeitraum hinweg.Wenn jetzt schon gekündigt wäre (mit 3 Monate Kündigungsfrist) dann wüsste der Mieter das er nur 3 Monate durch die Besichtigungen belästigt würde. So aber kann es bis zu einem Jahr sein, da der Vermieter ja noch nicht kündigen kann, weil es so im Mietvertrag steht.
Da das Mietverhältnis noch gar nicht gekündigt ist,
Warum auch? Der Verkauf hat mit einer Kündigung doch gar
nichts zu tun?
Klar hat es was miteinander zu tun. Der Mieter muss ja eben wegen dem Verkauf die Besichtigungen dulden und das über einen längeren Zeitraum hinweg.Wenn jetzt schon gekündigt wäre (mit 3 Monate Kündigungsfrist) dann wüsste der Mieter das er nur 3 Monate durch die Besichtigungen belästigt würde. So aber kann es bis zu einem Jahr sein, da der Vermieter ja noch nicht kündigen kann, weil es so im Mietvertrag steht.
Klar hat es was miteinander zu tun. Der Mieter muss ja eben
wegen dem Verkauf die Besichtigungen dulden und das über einen
längeren Zeitraum hinweg.
Woher weiß der Mieter das? Hat er eine Kristallkugel, die ihm das erzählt hat? Vielleicht kann er das Objekt auch binnen kurzer Zeit verkaufen?
Wenn jetzt schon gekündigt wäre (mit
3 Monate Kündigungsfrist) dann wüsste der Mieter das er nur 3
Monate durch die Besichtigungen belästigt würde. So aber kann
es bis zu einem Jahr sein, da der Vermieter ja noch nicht
kündigen kann, weil es so im Mietvertrag steht.
Vielleicht will der VM ja auch gar nicht kündigen, sondern das Objekt mit Mieter verkaufen? Vielleicht sollte der Mieter das Objekt kaufen, dann läuft er auch nie mehr Gefahr, das andere das bewohnte Objekt besichtigen wollen.
Kaum zu glauben aber es gibt Leute die finanzieren sich ihr zukünftiges Haus so in dem sie die Mieter drin wohnen lassen und auch noch Geld dafür bekommen.
Dann gibt es Menschen die Kaufen Häuser als Investition in dem sie vermieten.
Da das Mietverhältnis noch gar nicht gekündigt ist,werden sich
die Besichtigungen wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum
hinziehen.
Da für den Verkauf des Hauses idR keine Kündigung notwendig ist, hat das nichts miteinander zu tun. Die Besichtigungen dauern, bis ein Käufer gefunden ist. Das kann bereits morgen sein, auch ohne jede Kündigung.
Zudem ist im
Mietvertrag vereinbart das innerhalb der 4 Jahre Mietdauer
keine Kündigung (von beiden Seiten möglich ist). Warum oder
besser gesagt wie will der Vermieter das Haus verkaufen wenn
er die Mieter erst in frühestens einem Jahr kündigen kann.
Man kann auch vermiete Häuser verkaufen. Der Käufer ist dann für das restkliche Jahr der neue Vermieter.
Und
wozu dann jetzt schon Besichtigungen dulden?
Weil der Vermieter vermutlich das Haus *jetzt* verkaufen will und nicht in einem Jahr.
Vermieter dürfen nach vorheriger Terminabsprache die Wohnung besichtigen.Dieses sollte aber nicht ständig und zu oft erfolgen.Befristete Mietverträge sind wohl nicht mehr zulässig.Bei einem Verkauf des Hauses während der Mietzeit darf der Mieter dort wohnen bleiben und wird nicht rausgeworfen.