gesetzt den Fall, Person A möchte ein Haus mieten. Als Eigentümer und Vermieter sei Person B angegeben. Gibt es einen unkomplizierten Weg, herauszufinden, ob Person B tatsächlich der Eigentümer ist? Irgendwo bei der Stadt nachfragen?
gesetzt den Fall, Person A möchte ein Haus mieten. Als
Eigentümer und Vermieter sei Person B angegeben. Gibt es einen
unkomplizierten Weg, herauszufinden, ob Person B tatsächlich
der Eigentümer ist? Irgendwo bei der Stadt nachfragen?
Hi,
Auskunft würde das Grundbuchamt (über das zuständige Amtsgericht) erteilen. Dafür ist aber ein „berechtigtes Interesse“ notwendig.
Ob es ein berechtigtes Interesse ist, wenn man die Wohnung mieten will, kann ich aber leider nicht sagen.
Hierbei sei anzumerken, daß ein Gespräch mit den Nachbarn zwar tatsächlich informativ sein kann - allerdings könnten die Informationen, die man bekommt, nicht der Wahrheit entsprechen.
Unsere Nachbarn wissen größtenteils bis heute nicht, daß das Haus in dem wir wohnen, uns inzwischen gehört. Wir haben hier ewig zur Miete gewohnt und wie hätten sie merken sollen, daß sich das geändert hat…
Trotzdem kann die Variante natürlich funktionieren.
gesetzt den Fall, Person A möchte ein Haus mieten. Als
Eigentümer und Vermieter sei Person B angegeben. Gibt es einen
unkomplizierten Weg, herauszufinden, ob Person B tatsächlich
der Eigentümer ist?