Mein Großvater ist Hausbesitzer. Er ist dement und wir überlegen, ob er in einem Pflegeheim besser untergebracht wäre. Er kann die Kosten für ein Pflegeheim von seiner Rente übernehmen.
Meine Eltern wohnen auch in dem Haus. Sie fragen sich, wie die laufenden Kosten (Steuern, Versicherungen etc.) und anfallende Renovierungskosten bezahlt werden, wenn der Hausbesitzer im Pflegeheim ist und sie als Sohn und Schwiegertochter hier wohnen bleiben.
Mein Großvater ist Hausbesitzer. Er ist dement und wir
überlegen, ob er in einem Pflegeheim besser untergebracht
wäre. Er kann die Kosten für ein Pflegeheim von seiner Rente
übernehmen.
Meine Eltern wohnen auch in dem Haus. Sie fragen sich, wie die
laufenden Kosten (Steuern, Versicherungen etc.) und anfallende
Renovierungskosten bezahlt werden, wenn der Hausbesitzer im
Pflegeheim ist und sie als Sohn und Schwiegertochter hier
wohnen bleiben.
Wie ist das rechtlich geregelt?
So etwas sollte intern innerhalb der Familie geregelt werden.
Vermutlich beteiligen sich ja deine Eltern auch an den Kosten,
bzw. zahlen Miete.
entweder es gibt eine Vorsorgevollmacht des Hausbesitzers ( aus früheren, besseren Zeiten) an Angehörige oder es muss vom Gericht ein amtlicher Betreuer eingesetzt werden.
In beiden Fällen handelt dann der Bevollmächtigte oder der amtliche Betreuer für den geschäftsunfähigen Hausbesitzer. Heißt, er kümmert sich auch um das Haus und die Finanzen, solange halt Geld da ist werden auch notwendige Instandhaltungen vorgenommen, Rechnungen bezahlt usw.
also wer 3.000 € als Rente (oder mehr) hat der sollte wohl eher über Privatpflege nachdenken als das Geld den Renditehaien solch eines Heimes in den Rachen werfen.
Wenn die Kinder ohnehin im Haus wohnen,kann man sich da eine weitaus bessere Pflege mit leisten als in diesen Abzock-Anlagen.
Denn was ist wohl besser 1 Pflegekraft,die auch wirklich da ist oder ein Etagen/Haus-Pflege-Etwas,das für 30 oder noch mehr Leute in der Schicht zuständig ist.
Sie fragen sich, wie die
laufenden Kosten (Steuern, Versicherungen etc.) und anfallende
Renovierungskosten bezahlt werden, wenn der Hausbesitzer im
Pflegeheim ist.
DerEigentümer (Opa) bleibt weiterhin dafür zuständig. Weder eine Krankheit noch ein anderer Aufenthaltsort (egal ob Pflegeheim oder auf Mallorca) ändert daran etwas.
Wie ist das rechtlich geregelt?
Dazu bedarf es keiner Extraregelung.
Wenn Opa möchte, kann er einer Person seines Vertrauens eine notarielle Generalvollmacht erteilen damit diese Person alle rechtlichen Handlungen bezüglich seines Eigentums/Vermögens vornehmen kann. Ratgeber ist der zuständige Notar.
Demenz ist zumindest ein Indiz für die GU und im Link wirds dann konkreter.
Zitat: " Wenn Demenzkranke ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können und eine Vorsorgevollmacht oder andere Maßnahmen dies nicht auffangen, kann eine rechtliche Betreuung erforderlich sein."
Wobei hier „Falls“ sprachlich zutreffender wäre. Aber wer will schon päpstlicher als der Papst sein, nicht wahr?
Wenn Opa möchte, kann er einer Person seines Vertrauens eine
notarielle Generalvollmacht erteilen damit diese Person alle
rechtlichen Handlungen bezüglich seines Eigentums/Vermögens
vornehmen kann. Ratgeber ist der zuständige Notar.
Danke!
Bitte
Und wenn Opa das nicht möchte, es sich aber als notwendig erweist, kann beim zuständigen Gericht die Einrichtung einer Betreuung angeregt werden.
Hi, indem die Eltern eine angemessene Miete samt Nebenkosten zahlen.
Indem in die vom Opa frei werdende Wohnung ein zahlender Mieter einzieht.
Rechtlich ist es so, dass wenn die Rente des Opas nicht für die genannten Belastungen und den Heimaufenthalt ausreicht, seine Kinder zum Elternunterhalt verpflichtet sind.
Das kann dazu führen, dass das Haus verkauft werden muss.
MfG ramses90
Der Eigentümer ist nach außen für sämtliche Kosten zahlungspflichtig.
Ein Nutzer/Mieter ist wiederum gegenüber dem Eigentümer für seinen Anteil/Verbrauch/Betriebskosten zahlungspflichtig. Instandhaltungen werden eben aus dem Nutzungsentgeld/den Mieteinnahmen bezahlt.
I.d.R. halte ich auch den Verbleib in der gewohnten Umgebung, bei der Familie, ggf mithilfe einer einer privaten Pflegekraft für die bessere und günstigere Lösung - gerade für den Senior.
Auf jeden Fall wird man auch eine Lösung finden müssen, wer sich anstatt des Dementen zukünftig um die Verwaltung der Immobilie samt Instandhaltung, laufende Kosten, Mieteinnahmen etc. kümmert (>Vollmachten?)
Gerade wenn der Sohn der einzige Nachkomme/Erbe/Elternunterhaltspflichtige ist, könnte man sich Gedanken vor eine vorweggenommene Übertragung auf den Sohn machen - zum Schutz des Seniors ggf. mit Wohnrecht/Nießbrauchsrecht.
Hat der Hausbesitzer mehrere Erben, dann kann eine Verwaltung/Betreuung durch eine fremde, neutrale Person helfen, späteren Streit unter den Erben zu vermeiden.
Da gilt es vieles zu bedenken und es wurden ja auch schon viele Anregungen gegeben.
Hier mal noch ein Link http://www.familienratgeber.de/recht/aufgaben_gesetz…
Die Betreuungsgericht bieten meist auch Beratungen an.
Und/oder man wendet sich an einen Rechtsanwalt.
Aber wer will schon päpstlicher als der Papst sein, nicht wahr?
in diesem Fall ich, weil es stark von Grad, Stadium, Ausprägung der Demenz abhängt, ob jemand geschäftsunfähig ist oder nicht, und mich deswegen die automatische Verbindung von „Demenz“ und „Betreuung“ stört.
Aber wer will schon päpstlicher als der Papst sein, nicht wahr?
in diesem Fall ich, weil es stark von Grad, Stadium, Ausprägung der Demenz abhängt, ob jemand geschäftsunfähig ist oder nicht, und mich deswegen die automatische Verbindung von „Demenz“ und „Betreuung“ stört.
Gut, duck hat das Wort „geschäftsunfähig“ verwendet, obwohl der TE nichts davon geschrieben hat. Der Senior ist derzeit nur dement - welches Stadium ist unbekannt. Das ist doch längst geklärt.
Fakt ist nunmal, dass es bei Demenz sinnvoll ist, sich möglichst frühzeitig Gedanken um rechtliche Betreuung zu machen bzw. eine Vorsorgevollmacht zu verfügen solange es noch nicht zu spät dafür ist.
Falsch ist hier nur Deine automatische Verknüpfung von „rechtliche Betreuung“ gleich „geschäftsunfähig“ . Schon in duck’s Link war das näher beschrieben.
Eine rechtliche Betreuung kann auch einfach nur notwendig sein, weil ein Mensch aus irgendeinem anderen Grund seine Angelegenheiten nicht selbst für sich besorgen kann - z.B. auch wenn er geistig voll auf der Höhe ist, aber nicht mehr schreiben kann. http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_%28Recht%29