Nehmen wir an, XX ist erst vor einer Woche in eine Wohnung in einem 4-Familienhaus gezogen. XX hat in seinen Umzug und in seine neue Wohnung viel Geld hineingesteckt. Nach einer Woche kommt sich jemand das Haus ansehen, angeblich aus Versicherungsgründen. XX wird misstrauisch, spricht den Hausbesitzer darauf an, ob das Haus etwa zum Verkauf stünde, wird jedoch angelogen. XX beginnt sich anderweitig zu erkundigen und erfährt, dass das Haus schon seit einigen Monaten zum Verkauf steht. XX hat also einen Mietvertrag unterschrieben, der gar nicht erst zustande gekommen wäre, wenn der Hausbesitzer ehrlich zu XX gewesen wäre. Jetzt hat XX Angst, in nur kurzer Zeit wegen Hausbesitzerwechsel wieder ausziehen zu müssen, denn er hat die Wohnung ja schließlich erst vor einer Woche bezogen. Zwar müsste der neue Hausbesitzer aus Eigenbedarf erstmal Vewendung für die Wohnung haben, um XX mit einer 3 monatigen Frist zu kündigen, jedoch wäre es für XX sehr ärgerlich, nach nur wenigen Monaten wieder aus der Wohnung ausziehen zu müssen, da viel Geld und Arbeit hineingesteckt wurde und der alte Hausbesitzer leider von Anfang an nicht mit offenen Karten gespielt hat. Was könnte XX nun im schlimmsten Fall erwarten und wie und wogegen könnte er sich gegebenfalls wehren?
Hallo
Der eventuelle neue Hauseigentümer tritt mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag des Vermieters ein, das ist vorerst alles.
Ob der Vermieter mit seiner Weigerung, die Wahrheit über den geplanten Verkauf zu offenbaren, gegen vorvertragliche Pflichten verstoßen hat, kann ich nicht beurteilen. Da nicht jeder neue Eigentümer gleich mit einer Eigenbedarfskündigung daherzukommen pflegt, kann ich mir eine Pflichtverletzung nicht so recht zusammenbasteln. Aber ich bin ja auch nur Hobbybastler.
Gruß
smalbop
Auch ein nettes Hallo,
smalbop hat ja schon einiges erklärt.
Die Gefahr ist nicht unbedingt so groß, denn vermutlich wird der Käufer eines 4-Familienhauses hier dies als Kapitalanlage sehen und nicht unbedingt kaufen, weil er so viele Familienangehörige hat, dass
er die in 4 Wohnungen unterbringen müsste.
Da es ja 4 Wohnungen gibt, besteht m.E. derzeit keine Befürchtung, dass gerade diese Wohnung als Eigenbedarf geltend gemacht würde.
Evtl. hat der Eigentümer finanzielle Probleme, die er einem Mieter nicht erklären möchte; da macht auch der Besuch einer Versicherungsgesellschaft Sinn.
Falls man tatsächlich wissen möchte, ob es eine Gefahr gibt, dass verkauft werden muss, kann man ja erfahren. Wenn man Zeit hat, geht man auf das Amtsgericht und liest die öffentlichen Bekanntmachungen hinsichtlich der Zwangsversteigerungen. Da könnte man das Haus evtl. finden.
Schönen Tag noch.