Hausbesitzer verstorben, Mieter ausziehen

Hallo,

ich hoffe ich hab jetzt das Thema nicht übersehen und es gibt es schon 5mal…

Ich hab folgendes Problem:

Meine Oma besitzt ein Haus, der Mieter zahlt schon Jahre nicht die volle Miete, Verfahren beim Anwalt läuft schon und Räumungsklage steht bevor (leider haben ja Mieter zwischenzeitlich mehr Rechte wie Vermieter).

Jetzt ist meine Oma verstorben, im Mietvertrag steht drin, dass das Mietverhältnis mit Tod des Eigentümers sofort gekündigt werden kann.

Kennt sich da jemand aus, welche Auswirkungen da das vorherige Verfahren hat???

Der Mieter ist die ganze Zeit trotz Kündigung einfach nicht ausgezogen…
Kann man die Wohnung zwangsräumen lassen???

Ich bin langsam am Ende mit meinen Mitteln und auch die Anwältin meiner Oma hat sich die ganze Zeit nicht wirklich drum gekümmert.

Hallo,

ich hoffe ich hab jetzt das Thema nicht übersehen und es gibt
es schon 5mal…

Ich hab folgendes Problem:

Meine Oma besitzt ein Haus, der Mieter zahlt schon Jahre nicht
die volle Miete, Verfahren beim Anwalt läuft schon und
Räumungsklage steht bevor (leider haben ja Mieter
zwischenzeitlich mehr Rechte wie Vermieter).

Jetzt ist meine Oma verstorben, im Mietvertrag steht drin,
dass das Mietverhältnis mit Tod des Eigentümers sofort
gekündigt werden kann.

wenn der Typ gemein ist,zieht der noch lange nicht aus

Kennt sich da jemand aus, welche Auswirkungen da das vorherige
Verfahren hat???

Der Mieter ist die ganze Zeit trotz Kündigung einfach nicht
ausgezogen…
Kann man die Wohnung zwangsräumen lassen???

Ich bin langsam am Ende mit meinen Mitteln und auch die
Anwältin meiner Oma hat sich die ganze Zeit nicht wirklich
drum gekümmert.

hallo,
bei mir war das so:
hatte ein Haus mit einer Frau und 4 Kids…Miete kam vom Amt…mußte das Haus verkaufen wegen Zugewinn…habe 3 Jahre mit meinem Anwalt gekämpft…Zwangsräumung lief auch…bin dann zufällig im Juli 2008 zum Haus gefahren,und wow,sie war ausgezogen…ich den Zwangsvollstrecker angerufen,mußte den trotzdem bezahlen…würde mal in ein Vermieterverein gehen,kostet nur ca. 70€ im Jahr…auch sofort wieder kündigen…die beraten sehr gut,nur schriftliches muß bezahlt werden

lisa

„Die Sache ist beim Anwalt.“ - Der wird Ihnen bestätigen, dass der Mietvertrag zunächst einmal mit den Erben des Verstorbenen Vermieters fortgestzt wird, auf die als Erbengemeinschaft die Vermieterrechte übergegangen sind.

Moin!
Normalerweise geht ein Mietvertrag im Todesfall vom VM auf den/die Erben über, so daß (schon ganz richtig, die Mieter haben mehr Rechte als die VM) dem Mieter durch den Tod des VM kein Nachteil entstehen.
In diesem Fall aber würde ich sofort (also MORGEN!) erst mal den Anwalt wechseln, weil der Ansprechpartner nun ja der Erbe ist. Und zwar gezielt zu einem Fachanwalt „Mietrecht“. Und der soll den Mieter schnellstmöglich „auf die Straße setzen“, was aber in der Tat nicht einfach ist. Und eine Zwangsräumung wird erst dann machbar, wenn der Rechtsstreit zugunsten des VM abgeschlosen ist.
Der Tod des VM hat auf das Verfahren an sich keinen Einfluß, weil normalerweise der Erbe an Stelle des Erblasser tritt.
Gruß
MK

Hallo,
ich hoffe ich hab jetzt das Thema nicht übersehen und es gibt es schon 5mal…
Ich hab folgendes Problem:
Meine Oma besitzt ein Haus, der Mieter zahlt schon Jahre nicht die volle Miete, Verfahren beim Anwalt läuft schon und Räumungsklage steht bevor (leider haben ja Mieter zwischenzeitlich mehr Rechte wie Vermieter).
Jetzt ist meine Oma verstorben, im Mietvertrag steht drin,dass das Mietverhältnis mit Tod des Eigentümers sofort gekündigt werden kann.
Kennt sich da jemand aus, welche Auswirkungen da das vorherige Verfahren hat???
Der Mieter ist die ganze Zeit trotz Kündigung einfach nicht ausgezogen…
Kann man die Wohnung zwangsräumen lassen???
Ich bin langsam am Ende mit meinen Mitteln und auch die Anwältin meiner Oma hat sich die ganze Zeit nicht wirklich drum gekümmert.

Hallo Kaddl83,

im Prinzip treten Sie mit allen Rechten und Pflichten als neuer Besitzer in den Mietvertrag ein.

  1. Zwangsräumung - ist das langwierigste, allerletzte und teuerste Mittel.
  2. Fristlose Kündigung oder ausserordentliche Kündigung nur bei Bruch des Mietvertrages ! (Zahlungsprobleme, Schikanen d. M., kein pfleglicher Umgang mit der Mietsache etc.)
  3. Eigenbedarfskündigung wird wahrscheinlich auch ignoriert.
  4. Sprechen Sie schriftlich nochmals die Kündigung des Mietvertrages aus. Wenn dies schon mal erfolgt ist setzen Sie eine Frist von 4 Wochen.
  5. Fragen Sie täglich nach, ob der M. sich um eine neue Wohnung kümmert.
  6. Machen Sie publik, dass der Mieter eine neue Wohnung sucht, da Sie Eigenbedarf haben.
  7. Besichtigen Sie die Wohnung mehrfach zum Ansehen, Ausmessen, reparieren etc.
  8. Übernehmen Sie das Haus. Machen Sie es dieser Made so richtig ungemütlich !
    Überprüfen Sie ob alle Schlüssel passen - im Notfall Schlösser tauschen. Bestehen Sie darauf, dass Sie aus Sicherheitsgründen Duplikate der Wohnungsschlüssel haben müssen.
    9.Gehen Sie ein und aus, wann es Ihnen passt, machen Sie Krach, Staub, lagern Sie sperrige Dinge ab, so dass nichts mehr geht.
    Nehmen Sie kräftige Freunde mit (jemand mit grossem scharfem Hund der ordentlich Krach macht)
    Ich hoffe, ich konnte helfen.
    BG
    hardy

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