Liebe/-r Experte/-in,
Meine Untermieterin hat Alg 2 beantragt,sie wohnt seit ca 2,5 Jahren bei mir und hat ein eigenes Zimmer,aber nutzt die gesamte Wohnung mit.Jetzt hat sich heute ein Kontrolleur für morgen tel angemeldet,er will die Wohnung begutachten.Sie wurde bei der Antragsstellung gelich gefragt,ob sie damit einverstanden wäre.Aus Angst,das der Antrag abgelehnt wird,hat sie zugestimmt.Meine Farge.Muss sie dem zustimmen und sie reinlassen?Muss ich denen mein Schlafzimmer auch zeigen?
Danke für Eure Antworten.
Hi,
also Hausbesuche tragen nicht dazu bei, festzustellen ob eine ehe ähnliche Gemeinschaft existiert. (LSG Hessen 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER und 21.07.2005 - L7 AS 29/05 ER; SG Düsseldorf 22.04.2005 - S35 AS 119/05ER)
Auch darf eine Ablehnung nicht als Eingeständnis einer ehe ähnlichen Gemeinschaft gewertet werden oder eine Leistungsversagung aufgrund fehlender Mitwirkung nach sich ziehen. Sie ist durch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (LSG Sachsen-Anhalt 22.04.2005 - L2 B9/05 AS ER)
Da Ihre Untermieterin nun diesem schon zugestimmt hat, empfehle ich einen Zeugen hinzufügen und auch Einblick in das Prüfprotokoll gegebenfalls eine Kopie dieses zukommen zu lassen.
Ihr privates Schlafzimmer als Hauptmieter brauchen sie nicht der Behörde zugänglich zu machen.
Ihre gemeinsam genutzten Wohnräumen sollten aber nicht den Anschein einer Einstehensgemeinschaft erwecken, da dieses dann als eheähnliche Gemeinschaft gewertet werden könnte, was eine Ablehung des Antrages zur Folge haben könnte. Getrennte Privatbereiche (unterschiedliche Schlafzimmer) helfen diesem entgegenzuwirken.
Leider kann ich diese Frage nicht beantworten.
Viele Grüße
Lukas
Guten Morgen,
eine Kontrolle durch die ARGE ist absolut berechtigt. Die wollen natürlich sehen ob eine eheähliche Bedarfsgemeinschaft vorliegt und dann würde natürlich Ihr Einkommen mit dazu zählen und das ALG 2 gekürzt.
Ich nehme mal an es gibt einen Mietvertrag für ein Zimmer, entsprechend der Mitbenutzung von Toilette und Küche.
Natürlich muß das eine Zimmer auch ein Bett oder eine Schlafgelegenheit haben, also schön auch das Bettzeug da liegen lassen, einen Kleiderschrank und vielleicht noch einen Fernseher.
Im Badezimmer natürlich eigene Pflegeartikel. Der Kühlschrank bei den Lebensmitteln geteilt.
Der Mitarbeiter von der ARGE will bestimmt die ganze Wohnung sehen. Ob er dazu berechtigt ist, kann ich nicht sagen. Bei einem echten Untermietverhältnis würde ich sagen, die anderen aneinhalb Zimmer gehen ihn nichts an. Ist eine vollständige Einrichtung für die Untermieterin vorhanden, würde ich die Restkontrolle ablehnen. Ich würde die Zimmer abschließen und bei dem Termin nicht dabei sein.
Aber die stellen ja auch Fragen. Ob man gemeinsam Fernsehen sieht und ißt. Ist das im Vorfeld alles verneint worden und wird jetzt genauso beantwortet, denke ich können die nicht streichen. So ist da bei einem wirklichen Untermietverhältnis, da macht ja jeder seins. Und sie hat sicherlich schon gesagt, das sie die ganze Wohnung nutzen darf, da wird dann ALG nicht so einfach gewährt. Ansonsten wird sicher die Bedarfgemeinschaft zu Grunde gelegt.
Das ist wirklich eine persönliche Meinung von mir.
Na dann viel Erfolg.
Viele Grüße
Monika
Danke für die tolle Antwort.Hat mir sehr geholfen.
Gruß
Maik
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Gruß
Maik
Hallo Maik,
sorry, habe eben erst den Beitrag gelesen.
Die ARGE hat ein Zutrittsrecht, denn deine Untermieterin bezieht ja nun auch öffentliche Leistungen. Rechtsgrundlage § 6 Abs. 1 SGB II („Träger der Leistungen nach diesem Buch … sollen einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten“.) Erstaunlich finde ich, dass der Hausbesuch erst jetzt gemacht wird und nicht bereits bei Antragstellung vor Bewilligung der Leistungen. Ich könnte mir vorstellen, dass vielleicht ein (meist anonymer) Hinweis vorliegt …
Wenn die gesamte Wohnung von ihr auch genutzt wird (?), werden die wohl auch die ganze Wohnung sehen wollen. Hier geht es ja wohl um die Frage, ob echtes Untermietverhältnis.
Würde mich - weiblich, neugierig - in jedem Fall interessieren, wie das Ganze ausgeht.
Lg
Joey
Hallo
Es ist selten,aber es gibt es noch.Es besteht zwischen uns nur ein Mietverhältnis und verstehen uns eben gut.Ich chatte auch schon seit über 6 Jahre mit einer Frau.Ich finde es toll,mich mit Frauen zu unterhalten,die meisten sind nicht so oberflächlich.Ich habe eine 22 jährige Beziehung hinter mir und die war alles andere als toll.Bin da jetzt sehr vorsichtig,weil ich nie wieder so verletzt werden möchte.Ich werde Dir schreiben,wie es ausgegangen ist.
Gruß
Maik
Hallo,
erstens kenne solche Fragen bei Antragstellung nicht bzw. ist mir absolut neu.
In Artikel 13 Grundgesetz ist die Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt. Warum will die Arge denn einen Hausbesuch machen? Normalerweise wird dies doch in Betracht gezogen, wenn ein Leistungsmißbrauch vermutet wird, z. Bsp. nach Trennung eine WG mit dem Expartner. Wenn sie Leistungsberechtigte ist und Du nicht, ist eine Besichtigung Deiner Räume nicht notwendig. Problematisch wird es, wenn nicht wirklich alles notwendige für das tägliche Leben getrennt ist. Kühlschrank in Fächer aufgeteilt u.s.w.
Klare Strukturen von Sachen muss für die Arge erkenntlich sein, dann gibt es nichts zu befürchten.
Ich hoffe weitergeholfen zu haben.
MfG jodore
Hallo Maik,
von Hausbesuchen der arge habe ich noch nie was gehört … sorry. Und ich habe keine Ahnung, ob du denen die gesamte Wohnung zeigen musst.
Google das mal. So mache ich es immer. Im Internet stößt auf viele hilfreiche Sachen dann, aber nicht abzocken lassen!
Gruß, Kerstin
Hallo Maik,
wie ist es denn nun ausgegangen?
Lg
Joey