was versteht man unter Hausbetreuungstätigkeit? Welche arbeiten soll man ausführen wenn im Mietvertrag Hausbetreuungstätigkeit steht und man deswegen weniger Miete zahlt. Ich habe deswegen nämlich Schwierigkeiten mit meiner Vermieterin.
Hausbetreuungstätigkeit dürfte mit der Tätigkeit eines Hausmeisters vergleichbar sein. Wenn es aber Probleme bei der Auslegung geht, ist von Anfang an ein großer Fehler gemacht worden.
Schon bei Beginn des Miet/Arbeitsverhältnisses muss genau definiert werden, welche Arbeiten wann zu erledigen sind. Nur so ist ein streitfreies Wohnen möglich.
Vielen Dank für die rasche Antwort Ihrerseits, aber muss das angemeldet werden das es nicht unter Schwarzarbeit fällt? Wie ist es mit haustechnischen Anlagen die zu bedienen wären?
aber muss das angemeldet werden das es nicht unter Schwarzarbeit fällt?
Bei mehr als geringfügiger Tätigkeit muss ein Gewerbe beim Ordnungsamt/Gewerbeamt angemeldet werden (ich denke mal das ist hier nicht erforderlich - im Zweifel wäre beim Amt nachzufragen)
Zwingend müsste aber die Mietpreisreduzierung als Einname in der Steuererklärung angegeben werden. Wenn die Tätigkeit nur für einen „Auftraggeber“ ausgeübt wird, wirft das aber neue Probleme auf - Stichwort: „Scheinselbständigkeit“
Die sauberste (und m.E. auch einfachste) Lösung wäre jedenfalls, wenn der ganz normale Mietpreis zu zahlen wäre und die Hausmeistertätigkeit ebenfalls ganz normal bezahlt und versteuert würde - z.B. Minijob nach tatsächlichem Zeitaufwand, dann wäre damit auch das Problem gelöst, welche Tätigkeit denn überhaupt mit der Mitpreisreduzierung abgegolten und zu erfüllen wären.
Um die geschilderte Fragestellung zu lösen, wäre zunächst mit dem Vermieter zu klären, was er sich unter „Hausbetreuungstätigkeit“ vorstellt (ich hab das so noch nie gelesen) und ob das in Relation zur Mietpreisreduzierung steht - besser hätte man das vor/bei Vertragsunterzeichnung geklärt. Das Versäumnis sehe ich auch als großen Fehler - wieso unterschreibt man irgendetwas, was einem unklar ist?
Danach sollte man einen Steuerberater (oder direkt das Finanzamt) fragen, wie die Einkünfte für diese Tätigkeit korrekt in der Steuererklärung anzugeben sind.
Das Merkblatt hier kann z.B. Anhaltspunkte für mögliche Tätigkeiten geben:
http://www.service-consult-ub.de/data/merkblatt-haus…
hier finden sich weitere Denkanstösse zu Steuerrecht/Gewerberecht/Sozialversicherungsrecht:
http://www.gruenderlexikon.de/serie/was-darf-ein-hau…
ich kann mich dem nur anschliessen!frage ist ja dann bereits bentwortet!
alles gute!
dto. auch ich kann mich nur den vorstehenden Antworten anschliessen.
Teilweise sind es ehrenämtliche Tätigkeiten wir Mülltonnen rausstellen, Glühbirnen austauschen, Rasen mähen, Bürgersteig sauber halten, Schnee räumen, streuen wie auch immer.
Wenn man sogar weniger Miete dafür zahlt ist es tatsächlich genau zu vereinbaren was dazu gehört
lg
MT
Hallo! Die erste Antwort ist absolut koreckt. Vielleicht einen neuen Vertrag machen mit dem Vermieter und alle Tätigkeiten schriftlich festlegen. Viel Glück
Da kann man vieles darunter verstehen: Bürgersteigreinigung, Haustüren zu bestimmten Zeiten abschließen, Licht im Hausflur und Treppenhaus kontrollieren und gegebenenfalls die Glühbirnen austauschen, Garten und evt. Freiflächen sauber halten, usw usw.
Dies sollte jedoch im Mietvertrag näher beschrieben sein.
Gruß aus dem Süden