Hausbürgschaft

Guten Tag
Meine Bekannte möchte sich von ihrem Mann trennen und sucht eine kleine Wohnung. Sie bekommt 980 €Rente
Ihr Mann bleibt in dem gemeinsamen Haus weiter wohnen.
Ich habe einmal Zwei Bankbürgschaften Unterzeichnet.
Der Mann bezieht eine Rente von 1800 € plus 500 € Nebenverdienst
Nun weigert sich der Mann bei Auszug die Raten zu bezahlen.
Kann die Bank nun von meinen 980 Rente die Kreditsummen von knapp 700 euro einfach Abbuchen. Oder wird vorher eine Überprüfung stattfinden.
Danke sehr für eine aussagekräftige Antwort

Gruß

Hallo,

wie lauten denn die Bürgschaftstexte?

Hintergrund der Frage: nicht jede Bürgschaft sieht gleich aus. Erstens sollte im Text genau stehen, für welche Verbindlichkeiten die Bürgschaft übernommen wurde. Zweitens sollte im Text stehen, unter welchen Umständen der Bürge zur Leistung verpflichtet ist bzw. welche Einreden ausgeschlossen wurden - hier wird häufig auf §§ 770, 771 BGB Bezug genommen.

Mir ist jetzt etwas unklar, wer da welche Rolle spielt und wer welche Rente bekommt. Es ist zwar nicht wirklich wichtig (das sind nur die Texte der Bürgschaften), aber schön wäre es doch, wenn die Geschichte in sich schlüssig wäre.

Was für eine Überprüfung stellst Du Dir vor?

Kommt auf den Text der Bürgschaft an. Eventuell gilt die nur für Zinsen und Tilgung oder aber auch für das komplette Darlehen. Das wird das Kreditinstitut möglicherweise irgendwann fällig stellen, wenn es ständig zu Unregelmäßigkeiten bei der Bedienung kommt.

Wie gesagt: wir brauchen die Texte der Bürgschaften.

Und noch ein Hinweis: es gibt das Thema mit der Sittenwidrigkeit der Ehegattenbürgschaft. Ob das hier relevant ist, lässt sich hier und erst recht nicht mit den verfügbaren Informationen nicht beurteilen.

Gruß
C.

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Danke erst einmal für die Antwort