Hausdämmung im Mietshaus

Guten Tag,
ich hätte eine Frage bezüglich Dämmung im Mietshaus. Meine Freundin und ich wohnen zusammen in einem Mietshaus. Das Haus selber ist Altbau. Ist der Vermieter verpflichtet dazu das Haus zumindest im Dachstuhl zu dämmen? Es ist nämlich nix gemacht. Es ist blos eine Balkenkonstruktion mit Brettern daraufgenagelt und dann Dachpappe drauf. An einigen Stellen auch gar kein Holz also könnte man die Dachpappe mit dem Finger durchdrücken^^

Mir gehts in erster Linie um Gesetze oder Gerichtsurteile. Hab selber bei google nix dazu gefunden. deswegen Frage ich.

Vielen dank im Vorraus

Hallo,
es ist seit 2011 Pflicht das Dach zu dämmen.Allerdings fällt diese Pficht weg,wenn bereits eine Dämmung egal welcher Art vorhanden ist.Möglicherweise also auch eine "Dämmung"wie Sie bei Ihnen vorhanden ist.Wenn also nicht nur Holz und Balken da sind,sondern ein Material darüber,dann fällt das bereits unter Dämmung,auch wenn sie eigentlich nicht besonders sinnvoll erscheint.Aber so sagt es das Gesetz.

Mehr als Sally Ferme kann ich dazu auch nicht schreiben - weiterhin viel Erfolg, bustobaer(bastamac)

Hallo bifiboy,
als gesetzliche Regelungen gelten die Bestimmungen der EnEV ( Energieeinsparungsverordnung ) in der Fassung ENEV 2012. zu beziehen über BMFI im Internet.

Grundsätzlich: Die Regelungen gelten für NEU-Vermietungen und nicht in Bestandsverträgen.
Einen Rechtsanspruch des Mieters gegen den Vermieter gibt es insoweit nicht.

Wenn der Vermieter das Haus dämmt, hat er den Anspruch gegen den Mieter die Kosten zu 10 % pro Jahr und das für 11 Jahre auf die Mieter als Umlage einzufordern.

Vorsicht „schlaue“ Vermieter lassen ausser Sanierungsarbeiten ( Dämmung )auch Renovierungsarbeiten in den Kosten verschwinden - also Anstrich der Wände - Gerüstkosten usw.

Mehr dazu darf ich nicht schreiben, daa ich sonst gegen das Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz verstoße.

Weitere Fragen dann nur über [email protected]

MfG WJ

Hallo,

wenn der Zustand bzw. die Eigenschaften der Wohnung an sich seit der Anmietung sich nicht weiter verschlechtert hat, besteht keinrlei Grund eine Dämmung zu fordern.

Es sei denn es exestieren gesetzliche Pflichten aus denen dies hervor geht. Das ist aber leider selten der Fall und da dies oft auch unterschiedlich gehandhabt wird, würde ich das bei der
Bauaufsichtsbehörder erfragen. Diese werden aber leider meist erst dann tätig, wenn einem das Haus praktisch überm Kopf zusammen zu fallen droht.

Entscheidend ist der Zustand zur Zeit der Anmietung (so traurig das auch ist). Mietet man also beispielsweise eine ungedämmte altbauwohnung mit zugigen angegammenlten einfachverglasten Holzfenstern an, kann man sich nicht beschweren, das es zieht und die Dämmung nicht gegeben ist.

Erst wenn das ungedämmte Dach undicht wird oder sich dahingehend neue Mängel ergeben, kann der Mieter- also ihr-
auf den vertragsmäßigen Zustand der Wohnung bestehen. Der vertragsmäßige Zustand ist meist der Zeitpunkt/Standard bei Einzug. Es sei denn dort wurden direkt Mängel angezeigt.

Wenn man ein langfristiges Mietverhältnis möchte und dies weiterhin kostengünstig - denn ein Vermieter kann die Dämmung auf die Mieter im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten je nach Aufwendung auf die Mieter umlegen, könnte man sich mit dem VM zusammen setzen und eine Dämm8ung in Eigenregie
vereinbaren. Dies aber zur Sicherheit schriftlich festhalten.

Das könnte so aussehen, das der VM das Material stellt und die Mieter die Arbeiten ausführen , dies aber nicht zu einer Mietpreiserhöhung führt - der Vermieter aber auch keinerlei rechtliche Ansprüche Gewährleistung/Sachmängelhaftung gegen die handwerkliche Arbeit der Mieter anführen kann.

Um die Frage 100 pro rechtlich zu beabtworten sollte man aber einen Mieterverein aufsuchen. Die Jahresbeiträge sind überschaubar und oft wird eine kostengünstige Mietrechtschutz angeboten, die nach einigen Monaten greift. Kostenlose Prüfung der Nebenkostenabrechnung und weiteres ist darin enthalten - also eine Überlegung wert.

Viele Grpße
tina

Nein, dazu ist der Vermieter i.d.R.(noch)nicht verpflichtet, wenn die Bausubstanz dem damaligen Standart entsprach. Ist allerdings in den letzten Jahren durch den vorher nicht vorhandenen Dachstuhlausbau neuer Wohnraum hinzu gekommen, muss der Vermieter auch für die jetzt gültigen Bauvorschriften haften und für die entsprechende Wärmedämmung sorgen.

Siehe bitte auch hier:
http://www.vz-nrw.de/Dachausbau-Eine-Vielzahl-von-Vo…

Sorry da kann ich leider nicht weiter helfen

Hallo,
http://www.enev-online.org/enev_2009_volltext/index.htm
§10 Nachrüstung

Grüße Klaus

Hallo,
ich kann mich nur meinen Vorgänger anschließen.
Lg

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

MfG schoerschi

Nach meinem Wissen war eine solche Pflicht letztes Jahr mal angedacht, aber nicht umgesetzt worden. Ich sehe dies persönlich auch nur ein, wenn sowieso Renovierungen am Dach anstehen. Dann muss man das gleich mitmachen.

Schließlich kann man sich als Mieter ja vor dem Einzug ein Bild von den Gegebenheiten machen, und so die evtl. Vorteile einer günstigen Altbaumiete mit den höheren Energiekosten abwägen.

Hallo,da kann ich leider nicht weiter helfen.LG

Hallo bifiboy,

als Beispiel nachfolgender Text:

Bezieht der Mieter eine 1956 errichtete Wohnung, muss er wissen, dass ein Vielfaches des bei Neubauwohnungen erforderlichen Beheizungsaufwandes betrieben werden muss, um ein schadenfreies Wohnen zu gewährleisten. Eine aus heutiger Sicht unzureichende Wärmedämmung, die bei nicht ausreichender Beheizung zu Schimmelbefall der Wohnung führen kann, stellt keinen Mietmangel dar, weil der Vermieter nicht verpflichtet ist, die Wohnung den jeweils gültigen Anforderungen an die Wärmedämmung anzupassen.

Fundstellen

Haufe-Index 1735902

MietRB 2004, 281

Gruß Fred