Hausdarlehen - welches Datum gilt?

Weiß jemand, wie es im folgenen Fall wäre: Bei einem Hausdarlehen wird die monatl. Rückzahlsumme geändert, so dass ein neuer Vertrag zustande käme. Darin würde stehen, dass eine Auszahlung zum 31.04.2011 angenommen würde. Wäre dies das geltende Datum, aus dem sich die 10jährige Kündigungsfrist ergäbe? Könnte man also ab Mai 2021 den Vertrag kündigen?

Es gilt ja grundsätzlich für Darlehensverträge nicht das Datum der Unterschrift, sondern das Datum des letzten Auszahlunsgstermins, der hier aber tatsächlich Jahre zuvor bereits zurückläge. Würde also nun das fiktive Auszahlungsdatum gelten?

Ganz herzlichen Dank für eine fachkundige Auskunft hierzu im Voraus!

Das wäre sehr ungewöhnlich. Bei dem bei Hausdarlehen üblichen sog. Annuitätsdarlehn erfolgen lt. Darlehnsvertrag monatliche Zahlungen in gleicher Höhe (sog. Annuitäten). Darin enthalten ist die monatliche Zinszahlung und ein Tilgungsbetrag. Durch die monatliche Tilgung(sverrechnung) sinkt der monatliche Zinsanteil und der Tilgungsanteil steigt um die ersparten Zinsen. Die monatliche Zahlung bleibt insgesamt jedoch unverändert, ohne dass dabei der Vertrag geändert oder gar neu abgeschlossen würde. Daher verstehe ich Deine Worte „so dass ein neuer Vertrag zustande käme“ nicht.

Nein, es gilt nach § 489 Abs. 1 Ziff. 2 nicht das letzte Auszahlungsdatum für den Beginn der 10-Jahresfrist, sondern das Datum des vollständigen Darlehnsempfangs. Wenn z. B. ein Darlehn über € 200.000 abgeschlossen würde und mit der letzten Auszahlung insgesamt nur € 195.000 als Kreditbetrag entstehen, fängt die 10-Jahresfrist nicht an zu laufen! Man müßte mit dem Kreditgeber eine zusätzliche Vereinbarung darüber treffen, dass auf die letzten € 5.000 Darlehnsauszahlung verzichtet wird und somit das Darlehn mit dem Tag dieser Vereinbarung als vollständig empfangen gilt.

Nachtrag: Der Paragraph steht im BGB.

Das ist offensichtlich nicht gemeint, denn dann würde nicht explizit erwähnt werden, daß sich der Rückzahlungsbetrag ändert, weil das sowieso jeden Monat stattfindet und nicht aktiv herbeigeführt werden muß.

Offenbar war gemeint, dass jeden Monat(?) durch die Tilgung im Rahmen der Monatsrate ein neuer Vertrag zustande käme. Leider hat Onkel_Wanja hierzu noch keine Stellung genommen.

Ja, hast recht. Ich habe die Frage vor zwei Stunden gelesen und mir den Teil offensichtlich unzulänglich gemerkt.

Danke!
Gemeint war, dass jemand einen monatl. Betrag zahlt, z.B. 700 Euro und nun diesen Betrag reduziert in Absprache mit der Bank. Er zahlt also z.B. nur noch 600 Euro im Monat. Dadurch muss er ein neues Schriftstück unterzeichnen, in dem dieser neue Betrag eingesetzt wird. In diesem steht nun auch ein anderes Datum bezüglich der „angenommenen Auszahlung“, ein späterer Zeitpunkt als der im „alten“ Vertragspapier. Um dieses Datum geht es mir, weil es im alten Vertrag ein früheres Datum angegeben war. Die Bank hat also den Zeitraum ausgedehnt, in der die 10Jahresfrist abläuft, oder? Oder gilt dieses Datum gar nicht als „Stichtag“?

Die Summe wurde komplett ausgezahlt - sagen wir einige Monate nach Beginn des ursprüngl. Abschlusses (Jahre vorher).

(Das ist keine Überlegung, sondern entspricht einem echten Fall!)

Der o.a. BGB-Paragraf kennt nur den Begriff des vollständigen Darlehnsempfang.

Allerdings geht es hier im Fall auch um die Neufestsetzung der monatlichen Zahlungsrate („Annuität“). Mit keinem Wort wurde erwähnt, warum und welche Merkmale dieser Rate neu festgelegt wurden, z. B. die Rückzahlungsdauer oder der Sollzinssatz.

Klar ist jedoch nach § 489 Abs. 1 Ziff. 2 zum Schluss:

in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.

Einiges bleibt bei Deiner Schilderung im Unklaren. Vielleicht folgte die Neufestsetzung der Zahlungsrate nach vorausgehenden Sondertilgungen? Die Neufestsetzung der Zahlungsrate modifiziert sicherlich die Rückzahlung (hier wird die Kreditlaufzeit verlängert, sofern keine Sondertilgungen erfolgten), so dass dies zu einem Neubeginn der 10-Jahresfrist führt. Es spricht einiges dafür, dass mit dem „angenommenen Auszahlungsdatum“ der Beginn der 10-Jahresperiode gemeint ist.

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