Hausdurchsuchung - anonymer anruf ausreichend?

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, mir kommt das alles „seltsam“ vor:

kann es tatsächlich sein, dass jemand wegen eines Deliktes (nächtliches Ausräumens einer Spielhalle) aufgrund eines anonymen Anrufes bei der Polizei nach drei monaten (!) morgens von 5 streifenwagen inkl. polizei „heimgesucht“ wird, die dem die wohnung auf den kopf stellen und ihn dann auch noch mitnehmen?

da müssen doch noch mehr sachen passiert sein, als ein anonymer anruf, oder? wird da nicht erstmal ermittelt?

vielen dank im voraus für eure antworten,
ichjetztmal

  1. Anonym oder „vertraulich“, es ist eigentlich
    egal. Es kommt darauf an, dass die Ermittlungsbehörden
    einen konkreten Anfangsverdacht gegen eine
    bestimmte Person haben.

  2. Wenn der „vertrauliche Anonyme“ - oder so ähnlich - solche
    Fakten angeben kann, die ausreichen, den „Anfangsverdacht“ zu
    begünden, dann malt die Mühle…

  3. Bei der Untersuchung von Straftaten sind die Eremittlungsbehörden
    etwas „großzügig“, weil sie ja „Straftaten zu erforschen haben“

  • so stehts in der StPO.
  1. Das bedeutet aber lange noch nicht, dass danach auch ein
    Urteil kommt…

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  1. Wenn der „vertrauliche Anonyme“ - oder so ähnlich - solche
    Fakten angeben kann, die ausreichen, den „Anfangsverdacht“ zu
    begünden, dann malt die Mühle…

bedeudet „malt die mühle“, dass dann weiter ermittelt wird? oder bedeutet das eine sofortige hausdurchsuchung?
wo kommen die 3 monate zeitverzögerung her?

was, wenn der Anfangsverdacht erst durch den anonymen hinweis entsteht?

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, mir kommt das
alles „seltsam“ vor:

kann es tatsächlich sein, dass jemand wegen eines Deliktes
(nächtliches Ausräumens einer Spielhalle) aufgrund eines
anonymen Anrufes bei der Polizei nach drei monaten (!) morgens
von 5 streifenwagen inkl. polizei „heimgesucht“ wird, die dem
die wohnung auf den kopf stellen und ihn dann auch noch
mitnehmen?

da müssen doch noch mehr sachen passiert sein, als ein
anonymer anruf, oder? wird da nicht erstmal ermittelt?

vielen dank im voraus für eure antworten,
ichjetztmal

da müssen doch noch mehr sachen passiert sein, als ein
anonymer anruf, oder? wird da nicht erstmal ermittelt?

In der Tat muss da mehr passiert sein als ein anonymer Anruf.
Ein Durchsuchungsbeschluss ist immer eine richterliche Anordnung und ein Richter wird eine solche nur dann erteilen, wenn hinreichende Verdachtsgründe dies rechtfertigen.
Dass diese Verdachtsgründe sich durch eben diese Massnahme entweder erhärten oder als gegenstandslos erweisen, ist natürlich auch klar.
Gruß
Eckard (kein Rechtgelehrter)

Hallo,

nein ein Anruf alleine reicht dafür nicht aus…
Da müssen dann schon noch mehr Dinge zusammen kommen…
z.B.
-bereits vorhandene Vorstrafen wegen des gleichen (angezeigten Deloktes)
-Lebensumstände (18-Jähriger hat Oberklasse Wagen)
-Observation des Betreffenden.

mfg

Frank

Hallo,

klingt alles gar nicht seltsam. Man stelle sich vor, die Polizei, Staatsanwaltschaft und GErichte haben auch noch andere Fälle zu bearbeiten. D.h. nachdem die Spielhalle ausgeräumt wurde, hat man natürlich sofort eine Spurensicherung gemacht und eine Nahbereichsfahndung. Aus beiden Dingen kommt zunächst nichts raus. Es wird aber natürlich weiter ermittelt. D.h. die Spuren laden (da es nicht um so häßliche Dinge wie Mord geht, die immer Priorität haben) zunächst mal auf dem großen Haufen, der von den Kriminaltechnikern nach und nach abgearbeitet wird. Dann kommt ein anonymer Anruf, der aber nicht einfach nur zum Inhalt hat, dass X es gewesen ist, sondern in dem detailliert Dinge geschildert werden, die zur Spurenlage passen. Jetzt zieht man sich mal die Daten von X und schaut nach, ob er ggf. einschlägig bereits in Erscheinung getreten ist, … Die Sache erhärtet sich über einige Tage/Wochen so weit, dass die Polizei die Sache an die Staatsanwaltschaft abgibt und von dort ein Durchsuchungsbeschluss bei Gericht beantragt wird. Da keine Gefahr im Verzuge ist ud man weiß, dass man entweder sofort nach der Tat durchsucht, oder es sonst eben auch gleich sein lassen kann, hat man auch keine Eile. Dann kommt der Beschluss irgendwann, und vielleicht hat man ja auch gleich schon einen Haftbefehl erwirkt, und dann geht es eben los, sobald Zeit dafür ist. Da der Beschuldigte sich längst wieder in Sicherheit wiegt, ist es eben auch egal, ob man hierfür dann ein paar Tage länger braucht.

Da glücklicherweise die überwiegende Mehrzahl der Kleinganoven nicht gerade zu den Hellsten gehört, haben solche späten Durchsuchungen sogar oft genug noch Erfolge. D.h. man will sich eben von der zerkratzten teuren Lederjacke nicht trennen, auch wenn die Kratzer sich genau mit einer Tatortspur decken, …

Dem Betroffenen kann nur dringend geraten werden, sich an einen Anwaltskollegen zu wenden, der sich erst einmal die Akten ansieht und danach die geeigneten Schritte einleiten wird.

Gruß vom Wiz

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