Hausdurchsuchung bei Abwesenheit des Beschuldigten

Hallo zusammen,

Mich würde es interessiern, ob Beamte das Haus in meiner Abwesenheit betreten dürfen, wenn Sie ein richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl haben?
Ich habe ein eingezäuntes Grundstück mit Tor und Vorhängeschloss. Als ich nach Hause kam war das Vorhängeschloss geknackt, am Türschloss waren keine Spuren zu erkennen. Nun weiß ich nicht, ob die Beamten auch im Haus waren. Auf den ersten Blick scheint nichts zu fehlen.
Wie kann ich das rausfinden, normalerweise kriegt man doch ein Protokoll ausgehändigt, wie läuft, oder könnte sowas bei Abwesenheit ablaufen?

Für eine Antwort danke ich schon im vorraus.

Hallo,

natürlich dürfen Beamte ohne Abwesenheit ins Haus oder Wohnung. Wenn Gefahr im Verzug oder Verdunkelungsgefahr vorliegt, erst Recht. Bei kleineren Delikten wird wegen Verhältnismäßigkeit darauf geachtet, dass der Wohnungsinhaber auch Zuhause ist.
In 100% der Fälle wird ein Exemplar des Durchsuchungsbeschlusses in der Wohnung/Haus hinterlassen oder eine Mitteilung, dass man das Exemplar auf dem zuständigen Revier abholen kann.

Vielleicht war ein Schlüsseldienst mit dabei, dann sieht man es noch nicht mal ob die Tür geöffnet wurde oder nicht.

Hallo,

Danke für die Antwort. Also, ich schätze mal, dass die da waren. Aber es liegt kein Schriftstück vor, bzw. habe ich nichts gefunden, weder im Briefkasten, noch irgendwo im Haus. Das einzige Zeichen war das durchgekniffene Vorhängeschloss am Eingangstor.
Außer dem wurde ich stutzig, dass die Katze im Heizungsraum eingesperrt war und ich kann mir nicht anders vorstellen, wie die da reingekommen sein soll.
Wenn die Beamten nun da waren und einen Durchsuchungsbefehl hatten, können die jetzt immer wiederkommen, oder gilt dieser Befehl für eine Durchsuchung?

Also es wäre äußerst unüblich, bzw. nicht rechtens, wenn kein Hinweis hinterlegt wäre. Entweder sie kommen wieder, oder es liegt was auf dem zuständigen Revier.
Wenn der Verdacht naheliegt, dass doch noch beweiserhebliche Dinge im Haus sind, dann dürfen sie auch wieder mit dem gleichen DB rein. Vielleicht waren sie wirklich nicht drin? Wer weiß.

Worum geht es eigentlich? Was wird ihnen vorgeworfen? Läuft gegen Sie ein Strafverfahren? Was ist ihnen bekannt?

Hallo,

eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung ist auch in Abwesenheit des Betroffenen bzw. Beschuldigten möglich. Üblicherweise wohnt allerdings eine Person der Durchsuchung bei, welche nicht der Ermittlungsbehörde angehört. Des Öfteren wird hier im Rahmen der Amtshilfe eine Person der Gemeinde- oder Stadtverwaltung als Beiwohner der Durchsuchung verpflichtet. Sollte es zu Beschlagnahmen in der Wohnung kommen, wird in der Regel ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmebericht in der Wohnung oder in einem gesicherten Briefkasten hinterlassen. Des Weiteren steht es Ihnen frei, eine Nachfrage bei ihrer örtlich zuständigen Polizei zu stellen.
Sollte kein solcher Bericht hinterlassen worden sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Dienstaufsichts- oder ggf. Fachaufsichtsbeschwerde in schriftlicher Form vorzulegen.

MfG

M. Wirth

Hallo,
natürlich kann die Polizei eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung in bestimmten Fällen auch ohne richterliche Anordung in Abwesenheit des Bewohners durchführen. Zwingende Formvorschrift ist die Beteiligung eines unabhängigen Zeugen. Kann der Nachbar sein oder jemand von der städtischen Verwaltung. Ein Protokoll insbesondere über die sichergestellten Gegenstände ist auszuhändigen. Falls die Durchsuchung negativ verlief muss der Staat alle Kosten übernehmen: auch das geknackte Schloß!

mfg
strucki

Hallo zusammen,

Mich würde es interessiern, ob Beamte das Haus in meiner
Abwesenheit betreten dürfen, wenn Sie ein richterlichen
Hausdurchsuchungsbefehl haben?
Ich habe ein eingezäuntes Grundstück mit Tor und
Vorhängeschloss. Als ich nach Hause kam war das
Vorhängeschloss geknackt, am Türschloss waren keine Spuren zu
erkennen.

WOHER WEISST DU, DASS EINE HAUSDURCHSUCHUNG STATTGEFUNDEN HAT? AUF DIESER NACHRICHT STEHT AUCH EIN AKTENZEICHEN MIT KONTAKTNUMMER.
Nun weiß ich nicht, ob die Beamten auch im Haus

waren.

IST MIT SICHERHEIT VON AUSZUGEHEN, SONST HÄTTEN SIE DIE TÜR NICHT GEKNACKT:

Auf den ersten Blick scheint nichts zu fehlen.

Wie kann ich das rausfinden, normalerweise kriegt man doch ein
Protokoll ausgehändigt, wie läuft, oder könnte sowas bei
Abwesenheit ablaufen?

FALLS KEINE NACHRICHT VORLAG, ANZEIGE WEGEN EINBRUCHS STELLEN: LIEGT KEIN EINBRUCH SONDERN HD VOR, GAB ES EINEN RICHTERLICHEN BESCHLUß UND VERDUNKELUNGSGEFAHR, TATVERDACHT UND GEFAHR IM VERZUG. BEWEISMITTEL DÜRFEN GROB GESICHTET UND DANN BESCHLAGNAHMT WERDEN; PRÜFEN UND LESEN DARF DAS JEDOCH NUR DIE STAATSANWALTSCHAFT. BEAUFTRAGE DEINEN RECHTSANWALT BEI DER STA ANZUFRAGEN OB GEGEN DICH ERMITTELT WIRD, EINE HD STATTGEFUNDEN HAT UND EVTL. EIN HAFTBEFEHL VORLIEGT, BEVOR DU SELBER AKTIV WIRST. DEIN RA BEKOMMT EINE EHRLICHE ANTWORT UND DAS PROTOKOLL MIT KOPIE DES HD BESCHLUSSES. er kann je nach SACHSTAND DIE HERAUSGABE DER BESCHLAGNAHMTEN BEWEISMITTEL UND AKTENEINSICHT VERLANGEN. VON DER ANTWORT HÄNGEN DANN DIE WEITEREN PROZESSTAKTISCHEN SCHRITTE AB.

Für eine Antwort danke ich schon im vorraus.

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