Hausdurchsuchung in Abwesenheit // Protokoll?

Person X hatte am frühen Morgen eine Hausdurchsuchung und war selbst nicht anwesend

Die Vermieterin ließ die Beamten in die Wohnung.

Tatverdacht:

Fortgesetztem Diebstahl beim Arbeitgeber und Betrug

Drei TagE später folgte nun anbei die Vorladung zur Aussage bei der Polizei

Frage:

Woher weiß Person x denn nun, ob etwas mitgenommen wurde, im Zuge der Durchsuchung?

Müsste in jeden Fall ein Durchschlag eines Protokolls oder Ähnliches hinterlassen werden?

Oder bedeutet es, dass gar nichts mitgenommen wurde?

Danke

Hallo,
gem. StPO § 106 Abs. 1 Satz 1 darf die/der Beschuldigte der Durchsuchung beiwohnen. Satz 2 gibt die Ermächtigung zur Durchsuchung in Abwesenheit der/des Beschuldigten. Die Beiziehung der Vermieterin war im Interesse der/des Beschuldigten, da ihr/ihm sonst die Kosten eines Schlüsseldienstes in Rechnung gestellt worden wären.

Zu den weiteren Fragen gibt StPO § 107 Auskunft. Auf Verlangen (! - also nicht automatisch) ist der/dem Beschuldigten eine schriftliche Mitteilung über den Grund der Durchsuchung auszuhändigen sowie ein Verzeichnis der in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände - ggf. auch eine Bescheinigung, dass nichts Verdächtiges gefunden wurde.

Freundliche Grüße,
Ralf

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In dem X guckt ob was fehlt.

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Person x ist gerade umgezogen und steht vor 12 Kartons…!
Dauert also sicher etwas

Es ging drum ob prinzipiell ein Protokoll hinterlassen worden wäre, bei Anwesenheit zum Beispiel

Da kommt folgende Zusatzfrage in mein Hirn geschossen: Darf denn ein Schlüsseldienst so einfach zulasten Dritter angefordert und beauftragt werden? Ich könnte mir vorstellen, dass es auch hier eine Kostenminimierungspflicht gibt, dass ggf. die Durchsuchenden versuchen müssen, mit einem korrekten Schlüssel in die Wohnung zu kommen.
(Ist hier passiert, aber wieviele Vermieter haben keinen Schlüssel zur Wohnung?)

Bombadil

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