bei einem Bekannten wurde vor rd. 1 Jahr eine Hausdurchsuchung wg. des Verdachtes des handelns mit Drogen durchgeführt. Bis heute ist aber keine Klageschrift vorgelegt und worden. Wie soll man so etwas interpretieren ?
bei einem Bekannten wurde vor rd. 1 Jahr eine Hausdurchsuchung
wg. des Verdachtes des handelns mit Drogen durchgeführt. Bis
heute ist aber keine Klageschrift vorgelegt und worden. Wie
soll man so etwas interpretieren ?
ein Verfahren kann schon etwas länger dauern. Allerdings kann man ohne Ermittlungsakte kaum was sagen. Vielleicht war die Durchsuchung auch rein polizeirechtlich, dann gibt es kein Strafverfahren.