Noch ein paar Fragen
Monitor als Tatmittel… lässt Spielraum für Diskussionen, aber
wohl nicht zu jenem Zeitpunkt und in jener Runde.
Ich wüsste ehrlich gesagt nicht was man da diskutieren soll.
Ohne Monitor kann ich den PC praktisch nicht betreiben, die
Tatausführung wäre ohne dieses PC - Zubehör nicht möglich
gewesen, also Monitor = Tatmittel.
Das gilt genauso für die Steckdose, aus der der Strom kommt, das Haus, in dem der Computer steht (stand), die Hände, die ihn bedienten, ja sogar das Internet selbst! Warum wird also der Monitor beschlagnahmt und nicht auch das ganze Internet? Das Internet ist in diesem Fall sogar eine noch wichtigere Vorraussetzung als der Monitor.
Der Punkt ist, was als „Computersystem“ definiert wird. Und da mögen unsere Definitionen unterschiedlich sein. Monitor, Scanner, Drucker, all das ist imho Peripherie und nicht zum System gehörig. Aber meine Definition interessiert in so einem Fall niemanden, das ist mir schon klar.
Kann man sich in irgendeiner Art und Weise an diesen Richter
wenden und ihm zumindest eine Stellungnahme dazu zukommen
lassen, BEVOR er da weiter entscheidet?
Man kann beim Zuständigen Amtsgericht Widerspruch gegen die
Maßnahme einlegen, dass wird ja dann vom zust. Richter
geprüft.
Wie man das förmlich macht kann ich nicht sagen, obwohl ich
denke ein einfacher Brief reicht aus - oder hat Dein Freund
evtl. bei der beschlagnahme schon Widerspruch eingelegt, dann
ist es eh erledigt.
Das ist eine hilfreiche Antwort. Danke.
Weiterhin habe ich auch keine Ahnung von derartigen
Ermittlungstätigkeiten, da ich mit diesem Gebiet noch nicht
befasst war.
Schade, würde mich wirklich interessieren, wie das so ganz allgemein gehandhabt wird. Ist es möglich, solche Informationen ganz offiziell zu bekommen, natürlich nicht auf konkrete Fälle bezogen?
Wie ist da die Lage, ich meine, soweit ich gelesen habe, sind
das Sachen (§§106 / 108 UrhG), die i.A. nur auf Antrag
verfolgt werden. Werden da, soweit man eine allgemeine Aussage
treffen kann, auch großzügige Nebenspuren, die mit der Sache
selbst offenbar nix zu tun haben, auch verfolgt oder
beschränken sich die Ermittlungsbehörden eng auf den konkreten
Fall?
Gemäß § 163 StPO unterliegen STA und Polizei dem
Legalitätsprinzip. Sie MÜSSEN also allen Anhaltspunkten für
eine Straftat nachgehen, ob gross oder klein.
Das Verfolgungshinderniss der Strafantrages dürfte hier keine
Rolle spielen, da er mit Sicherheit vorliegt, sonst hätte es
ja nie einen Durchsuchungsbeschluss geben dürfen.
Genau darauf bezieht sich meine Frage: Wird auch Dingen nachgegangen, für die speziell kein Strafantrag vorliegt?
Ein konstruiertes Beispiel: Nehmen wir an, ich hätte ihm eine eMail geschrieben, in der ich ihm erzähle, wie toll doch dieser oder jener Film ist, den ich aus dem Internet gesaugt habe. Dieser spezielle Film gehört definitiv nicht zu denen, die über den betroffenen Server, dessen Betreiber Strafantrag gestellt hat, ausgetauscht wurden. Reicht sowas aus, daß die Herrschaften demnächst auch bei mir vor der Tür stehen?
Ob auf der Festplatte Deines Freundes Anhaltspunkte für ein
Strafbares Verhalten Deinerseits sind weisst Du sicher am
besten, sind solche Vorhanden und werden entdeckt MÜSSEN die
Strafermittlungsbehörden ein Verfahren gegen Dich einleiten,
sonst machen sie sich selbst Strafbar.
Ja, ich weiß was ich tue und worüber ich spreche. Vergleichbar evtl. mit zwei Polizisten, die sich über Straftaten unterhalten, unterhalten wir uns natürlich über IT-Sicherheit. Deshalb sind die Polizisten aber noch lange nicht selbst Straftäter und wir noch lange keine „bösen Cracker“. Bleibt die Frage, ob das die Kripo genauso sieht (oder wer auch immer den Rechner auswertet), oder ob die sich denken „Na, die reden über sowas, bei dem schauen wir auch einfach mal vorbei!“. Den o.g. Vergleich finde ich btw. enorm treffend…
Also, was sind „Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten“? Und wird denen auch nachgegangen, wenn sich der vorliegende Strafantrag nicht auf diese bezieht? Logisch fänd ich’s nicht. Aber Logik spielt hier nicht die erste Rolle. Die LOGIK sagt nämlich, daß ich jenen Kumpel zur Zeit der Tat noch gar nicht kannte und folglich mit der Tat, für die Strafantrag gestellt wurde, auch nichts zu tun haben kann. Mal davon ab, daß konkret hierfür auch keinerlei Hinweise auf seiner Platte sind, wie auch.
Noch ne Frage: Wenn die Anschuldigungen auf dem Hausdurchsuchungsbefehl sich auf MICH beziehen, darf dann auch das Eigentum anderer, welches sich in der betroffenen Wohung befindet, beschlagnahmt werden? Sprich, nehmen die dann auch die Rechner meiner Frau mit?
Nur um das klarzustellen:
Mein PC ist weitestgehend sauber, spätestens jetzt. Angst vor Strafe oder Verurteilung habe ich nicht. Ich habe bloß dezente Befürchtungen, meinen PC loszuwerden und erst Monate später oder gar nicht mehr wiederzusehen. DAS fände ich nämlich mehr als ungerecht, zumal er halt ein primäres Arbeitsmittel für mich darstellt.
Gruß,
Doc.