Hausdurchsuchung - PC beschlagnahmt - Was nun?

Hello Doc

Die Angelegenheit für meinen Kumpel wird wohl auch noch recht
glimpflich ausgehen, nach Betrachtung des ganzen Verlaufs.

Na, das glaube ich ganz und gar nicht beim Filmenladen; dabei
finden sie auch obiges, damit ists/ gehts ja illegal…und
dann ist rum.

„Glimpflich“ heisst hier:

  • Gilt hinterher nicht als vorbestraft
  • Geldstrafe von einigen Tagessätzen, die bei ihm eher gering ausfallen dürften

Gelernt hat er jedenfalls daraus.

Aber dennoch:

Allein schon aus akademischem Interesse werden wir beide auch
in Zukunft Software und Dokumente auf unseren Rechnern haben,
die potentiell mißbrauchbar sind. Aber da werd ich mir keinen
Strick draus drehen lassen. Illegal ist meines Wissens nichts
davon, solang man es nicht entsprechend einsetzt.

Na, nochmals, deren Vorwurf war ja markant…und wenn dann
obiges dabei ist, werden die zu Recht und logischerweise von
der illegalen Nutzung ausgehen …wie auch bei deinen
Anmerkungen.

Zu Recht? Nein. Und auch nicht nachweisbar, sondern glaubhaft eben nicht. Aber das soll hier nicht Thema sein. Es ist mein BERUF, mich auch mit so etwas zu beschäftigen.

However NIE,ist zu vage…und ggf. sehr kritisch.

Lieber/besser einfach lassen.

Derzeit ist einfach alles und jedes kritisch, auch wenns nur
danach riecht.

Wir werden’s erleben, jedenfalls erstmal danke für Deine Beiträge.

Gruß,

Doc.

Monitor als Tatmittel… lässt Spielraum für Diskussionen, aber
wohl nicht zu jenem Zeitpunkt und in jener Runde.

Ich wüsste ehrlich gesagt nicht was man da diskutieren soll. Ohne Monitor kann ich den PC praktisch nicht betreiben, die Tatausführung wäre ohne dieses PC - Zubehör nicht möglich gewesen, also Monitor = Tatmittel.

Kann man sich in irgendeiner Art und Weise an diesen Richter
wenden und ihm zumindest eine Stellungnahme dazu zukommen
lassen, BEVOR er da weiter entscheidet?

Man kann beim Zuständigen Amtsgericht Widerspruch gegen die Maßnahme einlegen, dass wird ja dann vom zust. Richter geprüft.
Wie man das förmlich macht kann ich nicht sagen, obwohl ich denke ein einfacher Brief reicht aus - oder hat Dein Freund evtl. bei der beschlagnahme schon Widerspruch eingelegt, dann ist es eh erledigt.

Weil’s „geheim“ ist oder weil’s von den konkreten Details des
Falles abhängt oder beides?

Wenn ich den Fall kennen würde, dürfte ich nichts sagen weils der Amtsverschwiegenheit unterliegt und da ich den Fall nicht kenne könnte ich noch nicht eimal etwas sagen, selbst wenn ich wollte. Wie soetwas läuft hängt vom Einzelfall ab. Weiterhin habe ich auch keine Ahnung von derartigen Ermittlungstätigkeiten, da ich mit diesem Gebiet noch nicht befasst war.

Wie ist da die Lage, ich meine, soweit ich gelesen habe, sind
das Sachen (§§106 / 108 UrhG), die i.A. nur auf Antrag
verfolgt werden. Werden da, soweit man eine allgemeine Aussage
treffen kann, auch großzügige Nebenspuren, die mit der Sache
selbst offenbar nix zu tun haben, auch verfolgt oder
beschränken sich die Ermittlungsbehörden eng auf den konkreten
Fall?

Gemäß § 163 StPO unterliegen STA und Polizei dem Legalitätsprinzip. Sie MÜSSEN also allen Anhaltspunkten für eine Straftat nachgehen, ob gross oder klein.
Das Verfolgungshinderniss der Strafantrages dürfte hier keine Rolle spielen, da er mit Sicherheit vorliegt, sonst hätte es ja nie einen Durchsuchungsbeschluss geben dürfen.

Ob auf der Festplatte Deines Freundes Anhaltspunkte für ein Strafbares Verhalten Deinerseits sind weisst Du sicher am besten, sind solche Vorhanden und werden entdeckt MÜSSEN die Strafermittlungsbehörden ein Verfahren gegen Dich einleiten, sonst machen sie sich selbst Strafbar.

M.

Noch ein paar Fragen

Monitor als Tatmittel… lässt Spielraum für Diskussionen, aber
wohl nicht zu jenem Zeitpunkt und in jener Runde.

Ich wüsste ehrlich gesagt nicht was man da diskutieren soll.
Ohne Monitor kann ich den PC praktisch nicht betreiben, die
Tatausführung wäre ohne dieses PC - Zubehör nicht möglich
gewesen, also Monitor = Tatmittel.

Das gilt genauso für die Steckdose, aus der der Strom kommt, das Haus, in dem der Computer steht (stand), die Hände, die ihn bedienten, ja sogar das Internet selbst! Warum wird also der Monitor beschlagnahmt und nicht auch das ganze Internet? Das Internet ist in diesem Fall sogar eine noch wichtigere Vorraussetzung als der Monitor.

Der Punkt ist, was als „Computersystem“ definiert wird. Und da mögen unsere Definitionen unterschiedlich sein. Monitor, Scanner, Drucker, all das ist imho Peripherie und nicht zum System gehörig. Aber meine Definition interessiert in so einem Fall niemanden, das ist mir schon klar.

Kann man sich in irgendeiner Art und Weise an diesen Richter
wenden und ihm zumindest eine Stellungnahme dazu zukommen
lassen, BEVOR er da weiter entscheidet?

Man kann beim Zuständigen Amtsgericht Widerspruch gegen die
Maßnahme einlegen, dass wird ja dann vom zust. Richter
geprüft.
Wie man das förmlich macht kann ich nicht sagen, obwohl ich
denke ein einfacher Brief reicht aus - oder hat Dein Freund
evtl. bei der beschlagnahme schon Widerspruch eingelegt, dann
ist es eh erledigt.

Das ist eine hilfreiche Antwort. Danke.

Weiterhin habe ich auch keine Ahnung von derartigen
Ermittlungstätigkeiten, da ich mit diesem Gebiet noch nicht
befasst war.

Schade, würde mich wirklich interessieren, wie das so ganz allgemein gehandhabt wird. Ist es möglich, solche Informationen ganz offiziell zu bekommen, natürlich nicht auf konkrete Fälle bezogen?

Wie ist da die Lage, ich meine, soweit ich gelesen habe, sind
das Sachen (§§106 / 108 UrhG), die i.A. nur auf Antrag
verfolgt werden. Werden da, soweit man eine allgemeine Aussage
treffen kann, auch großzügige Nebenspuren, die mit der Sache
selbst offenbar nix zu tun haben, auch verfolgt oder
beschränken sich die Ermittlungsbehörden eng auf den konkreten
Fall?

Gemäß § 163 StPO unterliegen STA und Polizei dem
Legalitätsprinzip. Sie MÜSSEN also allen Anhaltspunkten für
eine Straftat nachgehen, ob gross oder klein.
Das Verfolgungshinderniss der Strafantrages dürfte hier keine
Rolle spielen, da er mit Sicherheit vorliegt, sonst hätte es
ja nie einen Durchsuchungsbeschluss geben dürfen.

Genau darauf bezieht sich meine Frage: Wird auch Dingen nachgegangen, für die speziell kein Strafantrag vorliegt?

Ein konstruiertes Beispiel: Nehmen wir an, ich hätte ihm eine eMail geschrieben, in der ich ihm erzähle, wie toll doch dieser oder jener Film ist, den ich aus dem Internet gesaugt habe. Dieser spezielle Film gehört definitiv nicht zu denen, die über den betroffenen Server, dessen Betreiber Strafantrag gestellt hat, ausgetauscht wurden. Reicht sowas aus, daß die Herrschaften demnächst auch bei mir vor der Tür stehen?

Ob auf der Festplatte Deines Freundes Anhaltspunkte für ein
Strafbares Verhalten Deinerseits sind weisst Du sicher am
besten, sind solche Vorhanden und werden entdeckt MÜSSEN die
Strafermittlungsbehörden ein Verfahren gegen Dich einleiten,
sonst machen sie sich selbst Strafbar.

Ja, ich weiß was ich tue und worüber ich spreche. Vergleichbar evtl. mit zwei Polizisten, die sich über Straftaten unterhalten, unterhalten wir uns natürlich über IT-Sicherheit. Deshalb sind die Polizisten aber noch lange nicht selbst Straftäter und wir noch lange keine „bösen Cracker“. Bleibt die Frage, ob das die Kripo genauso sieht (oder wer auch immer den Rechner auswertet), oder ob die sich denken „Na, die reden über sowas, bei dem schauen wir auch einfach mal vorbei!“. Den o.g. Vergleich finde ich btw. enorm treffend…

Also, was sind „Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten“? Und wird denen auch nachgegangen, wenn sich der vorliegende Strafantrag nicht auf diese bezieht? Logisch fänd ich’s nicht. Aber Logik spielt hier nicht die erste Rolle. Die LOGIK sagt nämlich, daß ich jenen Kumpel zur Zeit der Tat noch gar nicht kannte und folglich mit der Tat, für die Strafantrag gestellt wurde, auch nichts zu tun haben kann. Mal davon ab, daß konkret hierfür auch keinerlei Hinweise auf seiner Platte sind, wie auch.

Noch ne Frage: Wenn die Anschuldigungen auf dem Hausdurchsuchungsbefehl sich auf MICH beziehen, darf dann auch das Eigentum anderer, welches sich in der betroffenen Wohung befindet, beschlagnahmt werden? Sprich, nehmen die dann auch die Rechner meiner Frau mit?

Nur um das klarzustellen:

Mein PC ist weitestgehend sauber, spätestens jetzt. Angst vor Strafe oder Verurteilung habe ich nicht. Ich habe bloß dezente Befürchtungen, meinen PC loszuwerden und erst Monate später oder gar nicht mehr wiederzusehen. DAS fände ich nämlich mehr als ungerecht, zumal er halt ein primäres Arbeitsmittel für mich darstellt.

Gruß,

Doc.

Hi Doc,

Das gilt genauso für die Steckdose, aus der der Strom kommt,
das Haus, in dem der Computer steht (stand), die Hände, die
ihn bedienten, ja sogar das Internet selbst! Warum wird also
der Monitor beschlagnahmt und nicht auch das ganze Internet?
Das Internet ist in diesem Fall sogar eine noch wichtigere
Vorraussetzung als der Monitor.

Übertreibst Du nicht ein wenig :wink:?

Der Punkt ist, was als „Computersystem“ definiert wird. Und da
mögen unsere Definitionen unterschiedlich sein. Monitor,
Scanner, Drucker, all das ist imho Peripherie und nicht zum
System gehörig. Aber meine Definition interessiert in so einem
Fall niemanden, das ist mir schon klar.

So sind halt die Gesetze. Es ist natürlich eine Frage der Sichtweise, aber die Beamten haben den Gesetzen Folge zu leisten, auch wenn sie die Gesetze selbst vielleicht nicht nachvollziehen können.

Genau darauf bezieht sich meine Frage: Wird auch Dingen
nachgegangen, für die speziell kein Strafantrag vorliegt?

M.E. wird Straftaten von Amts wegen nachgegangen, kommt man dabei evtl. anderen Straftaten auf die Spur, wird diesen natürlich auch nachgegangen.

Ein konstruiertes Beispiel: Nehmen wir an, ich hätte ihm eine
eMail geschrieben, in der ich ihm erzähle, wie toll doch
dieser oder jener Film ist, den ich aus dem Internet gesaugt
habe. Dieser spezielle Film gehört definitiv nicht zu denen,
die über den betroffenen Server, dessen Betreiber Strafantrag
gestellt hat, ausgetauscht wurden. Reicht sowas aus, daß die
Herrschaften demnächst auch bei mir vor der Tür stehen?

Vielleicht. Die Frage ist allerdings, ob der Verdacht konkret genug wäre. Das wiederum würde der Richter entscheiden, ob er einen Durchsuchungsbeschluss anordnet oder Dich ggf. erstmal nur als Zeuge vorlädt.

Ja, ich weiß was ich tue und worüber ich spreche. Vergleichbar
evtl. mit zwei Polizisten, die sich über Straftaten
unterhalten, unterhalten wir uns natürlich über IT-Sicherheit.
Deshalb sind die Polizisten aber noch lange nicht selbst
Straftäter und wir noch lange keine „bösen Cracker“. Bleibt
die Frage, ob das die Kripo genauso sieht (oder wer auch immer
den Rechner auswertet), oder ob die sich denken „Na, die reden
über sowas, bei dem schauen wir auch einfach mal vorbei!“. Den
o.g. Vergleich finde ich btw. enorm treffend…

Wenn Du nichts ausgehackt hast, brauchst Du auch nichts zu befürchten. So viel Vertrauen habe ich noch in unseren Staat und die Beamten.

Also, was sind „Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten“?
Und wird denen auch nachgegangen, wenn sich der vorliegende
Strafantrag nicht auf diese bezieht? Logisch fänd ich’s nicht.
Aber Logik spielt hier nicht die erste Rolle. Die LOGIK sagt
nämlich, daß ich jenen Kumpel zur Zeit der Tat noch gar nicht
kannte und folglich mit der Tat, für die Strafantrag gestellt
wurde, auch nichts zu tun haben kann. Mal davon ab, daß
konkret hierfür auch keinerlei Hinweise auf seiner Platte
sind, wie auch.

Na dann ist doch alles in Butter. Findet man aber beispielsweise Hinweise auf z.B. Kinderpornographie, wird dem sicher auch nachgegangen. Ebenso wenn sich Hinweise verdichten, die unerlaubten Zugriff auf fremde Rechner vermuten lassen.

Noch ne Frage: Wenn die Anschuldigungen auf dem
Hausdurchsuchungsbefehl sich auf MICH beziehen, darf dann auch
das Eigentum anderer, welches sich in der betroffenen Wohung
befindet, beschlagnahmt werden? Sprich, nehmen die dann auch
die Rechner meiner Frau mit?

Da würde ich mal davon ausgehen. Schliesslich steht ja an einem Rechner kein Schild, von wem er benutzt wurde. Ansonsten wäre es für den Beschuldigten ja mehr als einfach, die Spuren zu verwischen.

Nur um das klarzustellen:

Mein PC ist weitestgehend sauber, spätestens jetzt. Angst vor
Strafe oder Verurteilung habe ich nicht. Ich habe bloß dezente
Befürchtungen, meinen PC loszuwerden und erst Monate später
oder gar nicht mehr wiederzusehen. DAS fände ich nämlich mehr
als ungerecht, zumal er halt ein primäres Arbeitsmittel für
mich darstellt.

Ich schätze mal, da wirst Du nichts zu befürchten haben. Wenn mir das passieren würde und die Beamten alle Leute aufsuchen würden, deren mail Adresse in meinem Adressbuch steht, hätten die viel zu tun und müssten ganze Firmennetze beschlagnahmen. Ich denke nicht, das eine gespeicherte mail Adresse als Verdachtsmoment ausreicht. Ausserdem wäre es auch ziemlich sinnlos. Denn bis die Beamten meinen Rechner nach Adressen durchsucht hätten, wären doch alle evtl. Betroffenen bereits von mir gewarnt worden und hätten alle Spuren beseitigt, dies schreibst Du ja auch selbst. Die richtigen Cracks haben ihre Rechner doch auch mit zig Passwörtern versehen, bis die (wenn überhaupt) geknackt sind, sind alle heissen Spuren auf dem Rechner eiskalt. Die Beamten sind nicht dumm, auch die haben Spezialisten für sowas, auch wenn es immer etwas belächelt wird.
Und sie entscheiden nicht planlos, wir beschlagnahmen jetzt mal alle Rechner von Leuten, die im Adressbuch stehen.
Gruss Sebastian

Hi Doc,

Das gilt genauso für die Steckdose, aus der der Strom kommt,
das Haus, in dem der Computer steht (stand), die Hände, die
ihn bedienten, ja sogar das Internet selbst! Warum wird also
der Monitor beschlagnahmt und nicht auch das ganze Internet?
Das Internet ist in diesem Fall sogar eine noch wichtigere
Vorraussetzung als der Monitor.

Übertreibst Du nicht ein wenig :wink:?

Geringfügig… Ich wollte nur klarmachen, das es irgendwie ja schon Willkür ist, den Monitor mizunehmen. Aber das soll hier nicht Streitthema werden und ist bloß meine persönliche Meinung.

So sind halt die Gesetze. Es ist natürlich eine Frage der
Sichtweise, aber die Beamten haben den Gesetzen Folge zu
leisten, auch wenn sie die Gesetze selbst vielleicht nicht
nachvollziehen können.

Mein erster Gedanke war „Da braucht wohl der Sohn vom Staatsanwalt nen neuen Computer!“… However, schließen wir diesen Punkt.

Genau darauf bezieht sich meine Frage: Wird auch Dingen
nachgegangen, für die speziell kein Strafantrag vorliegt?

M.E. wird Straftaten von Amts wegen nachgegangen, kommt man
dabei evtl. anderen Straftaten auf die Spur, wird diesen
natürlich auch nachgegangen.

Die § gegen die hier verstoßen worden sein soll, erfordern einen Strafantrag, sofern nicht gesteigertes öffentliches Interesse besteht… So hab ich’s zumindest verstanden.

Ein konstruiertes Beispiel: Nehmen wir an, ich hätte ihm eine
eMail geschrieben, in der ich ihm erzähle, wie toll doch
dieser oder jener Film ist, den ich aus dem Internet gesaugt
habe. Dieser spezielle Film gehört definitiv nicht zu denen,
die über den betroffenen Server, dessen Betreiber Strafantrag
gestellt hat, ausgetauscht wurden. Reicht sowas aus, daß die
Herrschaften demnächst auch bei mir vor der Tür stehen?

Vielleicht. Die Frage ist allerdings, ob der Verdacht konkret
genug wäre. Das wiederum würde der Richter entscheiden, ob er
einen Durchsuchungsbeschluss anordnet oder Dich ggf. erstmal
nur als Zeuge vorlädt.

Als Zeuge? Ich bitte darum! Wäre mir eine Freude… Ich kann mich an nichts erinnern, was auf konkrete Vergehen meinerseits schließen liesse, aber ich kann halt nicht einschätzen, wie „scharf“ die derzeit auf „Hacker“ sind (was auch immer die Ermittlunsgbehörden darunter verstehen).

Ja, ich weiß was ich tue und worüber ich spreche. Vergleichbar
evtl. mit zwei Polizisten, die sich über Straftaten
unterhalten, unterhalten wir uns natürlich über IT-Sicherheit.
Deshalb sind die Polizisten aber noch lange nicht selbst
Straftäter und wir noch lange keine „bösen Cracker“. Bleibt
die Frage, ob das die Kripo genauso sieht (oder wer auch immer
den Rechner auswertet), oder ob die sich denken „Na, die reden
über sowas, bei dem schauen wir auch einfach mal vorbei!“. Den
o.g. Vergleich finde ich btw. enorm treffend…

Wenn Du nichts ausgehackt hast, brauchst Du auch nichts zu
befürchten. So viel Vertrauen habe ich noch in unseren Staat
und die Beamten.

Ich nicht wirklich. Wenn ich nur wenige Monate auf meinen PC verzichten müsste, wäre das ein erheblicher Schaden für mich.
Und „nichts ausgehackt“… Nunja, klar hab ich schonmal n Film gesehen aus dem Netz, und klar hab ich schonmal MP3s gehört, ohne die CD im Original zu besitzen. Wer hat das nicht. Leider gehöre ich halt zu denen, die sich ihrem eigenen Gewissen mehr verpflichtet fühlen als Gesetzen, und ICH habe da überhaupt kein Problem mit MP3s und Filmen. Und die Preise für so manche Software halte ich auch für extrem unangemessen, besonders wenn sie aus Redmond kommt. Insofern gab es Zeiten, in denen auf meinem PC nichts legales war, mit reinem Gewissen… Aber wie gesagt, das hab ich kurzfristig geändert, auch wenn’s mich ärgert.

Also, was sind „Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten“?
Und wird denen auch nachgegangen, wenn sich der vorliegende
Strafantrag nicht auf diese bezieht? Logisch fänd ich’s nicht.
Aber Logik spielt hier nicht die erste Rolle. Die LOGIK sagt
nämlich, daß ich jenen Kumpel zur Zeit der Tat noch gar nicht
kannte und folglich mit der Tat, für die Strafantrag gestellt
wurde, auch nichts zu tun haben kann. Mal davon ab, daß
konkret hierfür auch keinerlei Hinweise auf seiner Platte
sind, wie auch.

Na dann ist doch alles in Butter. Findet man aber
beispielsweise Hinweise auf z.B. Kinderpornographie, wird dem
sicher auch nachgegangen. Ebenso wenn sich Hinweise
verdichten, die unerlaubten Zugriff auf fremde Rechner
vermuten lassen.

Nein, um sowas geht es weder in seinem Fall noch in unserer Konversation.

Noch ne Frage: Wenn die Anschuldigungen auf dem
Hausdurchsuchungsbefehl sich auf MICH beziehen, darf dann auch
das Eigentum anderer, welches sich in der betroffenen Wohung
befindet, beschlagnahmt werden? Sprich, nehmen die dann auch
die Rechner meiner Frau mit?

Da würde ich mal davon ausgehen. Schliesslich steht ja an
einem Rechner kein Schild, von wem er benutzt wurde. Ansonsten
wäre es für den Beschuldigten ja mehr als einfach, die Spuren
zu verwischen.

Schade eigentlich.

Nur um das klarzustellen:

Mein PC ist weitestgehend sauber, spätestens jetzt. Angst vor
Strafe oder Verurteilung habe ich nicht. Ich habe bloß dezente
Befürchtungen, meinen PC loszuwerden und erst Monate später
oder gar nicht mehr wiederzusehen. DAS fände ich nämlich mehr
als ungerecht, zumal er halt ein primäres Arbeitsmittel für
mich darstellt.

Denn bis die Beamten meinen Rechner nach Adressen
durchsucht hätten, wären doch alle evtl. Betroffenen bereits
von mir gewarnt worden und hätten alle Spuren beseitigt, dies
schreibst Du ja auch selbst. Die richtigen Cracks haben ihre
Rechner doch auch mit zig Passwörtern versehen, bis die (wenn
überhaupt) geknackt sind, sind alle heissen Spuren auf dem
Rechner eiskalt. Die Beamten sind nicht dumm, auch die haben
Spezialisten für sowas, auch wenn es immer etwas belächelt
wird.

Naja, AES ist schon sicher (http://www.ArchiCrypt.com/), auch vor Spezialisten… Ich hoffe mal, daß die ebensolche Gedankengänge haben, wie Du.

Und sie entscheiden nicht planlos, wir beschlagnahmen jetzt
mal alle Rechner von Leuten, die im Adressbuch stehen.
Gruss Sebastian

*seufz* Dein Wort in Richters Ohr…

Gruß,

Doc.

Hi Doc,
alldem zu folge würde ich mal davon ausgehen, das irgendjemand Deinen Freund angeschwärzt hat oder er sich durch irgendwelche Aktionen verdächtig gemacht hat.
Gruss Sebastian

Hi Doc,
alldem zu folge würde ich mal davon ausgehen, das irgendjemand
Deinen Freund angeschwärzt hat oder er sich durch irgendwelche
Aktionen verdächtig gemacht hat.
Gruss Sebastian

Naja, er soll halt von einem gehackten FTP Server einer Firma 3,2 GB Daten (Filme und sowas) heruntergeladen haben… Wie viele viele andere, aber mit 3,2GB gehörte er wohl zu den 50 mit dem meisten Traffic. Naja, und dann das alte Spiel, Anzeige gegen Unbekannt, Log-Files auswerten, IP-Adressen zurückverfolgen lassen usw.

Was mich stutzig macht ist bloß, daß das angeblich im Februar 2001 passiert sein soll. Und daß die sich jetzt erst melden.

Aber egal. Meine Fragen sind im wesentlichen beantwortet, danke.

Gruß,

Doc.

Hi Doc,

stell dir vor, der Staatsanwalt sagt: wenn man auf einer Win-Tastur die Win-Taste drückt, dann erscheint auf einem 21 Zoll-Monitor…

Und Anwalt sagt: Neee er hatte ne alte Tastatur und nen 15 Zoll schwarzweiß-Monitor.

Wird dir was klar? Der Computer kann nur incl. seiner Peripherie beurteilt werden.

Der Strom ist überall gleich.

gruss
winkel

Hi Doc,

stell dir vor, der Staatsanwalt sagt: wenn man auf einer
Win-Tastur die Win-Taste drückt, dann erscheint auf einem 21
Zoll-Monitor…

Und Anwalt sagt: Neee er hatte ne alte Tastatur und nen 15
Zoll schwarzweiß-Monitor.

Wird dir was klar? Der Computer kann nur incl. seiner
Peripherie beurteilt werden.

Naja, auch auf alten Tastaturen kann man den Effekt der Win-Taste erzeugen… und WIE etwas auf dem Bildschirm erscheint, ist wohl hochgradig egal.

Der Strom ist überall gleich.

Also, als der Angeklagte über seinen Router im Internet…

Nee, AOL ist nicht Routing-fähig!

oder:

Als der Angeklagte seinem Bekannten auf dessen Netzlaufwerk…

Können sie das beweisen, Herr Staatsanwalt?
(und zack, alle anderen PCs einziehen)

gruss
winkel

Is Korinthenkackerei, seh ich ja ein. Komtt drauf an, worum’s geht, ich seh’s halt nicht so, daß der Monitor auch nur irgendeine Rolle spielt bei der Beurteilung einer möglichen Straftat.

However,

Gruß,

Doc.