Moin,
ein Freund von mir bekam heute vormittag Besuch von der Kripo, mit ordnungsgemäßem Hausdurchsuchungsbefehl.
Die Beamten haben seinen PC, seinen Monitor und seine Tastatur mitgenommen.
Ihm wird konkret folgendes vorgeworfen:
„Ihnen wird zur Last gelegt, über ihren Internetanschluss mit einer manipulierten fremden Kennung Software und Filme ohne Genehmigung der berechtigten Hersteller und Vertreiber, u.a. am 22.02.2001 auf ihren PC heruntergeladen zu haben.“ Damit habe er gegen die §§ 106 und 108 UrhG verstoßen.
Ich habe ihm folgenden Link schonmal vorab zur Info gegeben:
http://www.hdutch.cobweb.nl/security/hausdurch.htm
Nun die Fragen:
-
Wie hohl sind Kripobeamte? Warum nehmen die einen MONITOR mit, der nun wirklich kaum als Beweismittel dienen kann? Ebenso die Tastatur.
-
Was kann er tun, um seine Hardware möglichst schnell wiederzubekommen? Als Student der IT-Security ist er auf seinen PC als Lernmittel angewiesen. Er hat jetzt einfach mal nen Brief an die Staatsanwaltschaft aufgesetzt, in der er dieses angibt und um Rückgabe bittet. Ich vermute aber mal, daß die ihn da nur belächeln.
-
Er als Student wohnt noch bei seinen Eltern und hat nur nen 3xx €-Job, also kaum eigenes Einkommen. Die Eltern verdienen nicht schlecht, sind aber auch keine reichen Leute. Steht ihm eine kostenfreie Rechtsberatung zu und wie bekommt er die? Oder muß er einen Anwalt einschalten? Wie sollte er weiter vorgehen?
-
Wie gefährdet sind Leute aus seinem virtuellen Umfeld? Reicht es aus, daß z.B. ich auf seiner ICQ-Kontaktliste und seinem eMail-Adressbuch stehe, daß die bösen Buben von der Kripo morgen auch bei mir in die Wohnung wollen? Mit der Angelegenheit an sich hab ich nichts zu tun und im April 2001 kannte ich ihn noch nichtmal. Generell: Wie groß ist das Risiko für an sich Unbeteiligte?
Vielen Dank und Gruß,
Doc.