ein Freund von mir bekam heute vormittag Besuch von der Kripo, mit ordnungsgemäßem Hausdurchsuchungsbefehl.
Die Beamten haben seinen PC, seinen Monitor und seine Tastatur mitgenommen.
Ihm wird konkret folgendes vorgeworfen:
„Ihnen wird zur Last gelegt, über ihren Internetanschluss mit einer manipulierten fremden Kennung Software und Filme ohne Genehmigung der berechtigten Hersteller und Vertreiber, u.a. am 22.02.2001 auf ihren PC heruntergeladen zu haben.“ Damit habe er gegen die §§ 106 und 108 UrhG verstoßen.
Wie hohl sind Kripobeamte? Warum nehmen die einen MONITOR mit, der nun wirklich kaum als Beweismittel dienen kann? Ebenso die Tastatur.
Was kann er tun, um seine Hardware möglichst schnell wiederzubekommen? Als Student der IT-Security ist er auf seinen PC als Lernmittel angewiesen. Er hat jetzt einfach mal nen Brief an die Staatsanwaltschaft aufgesetzt, in der er dieses angibt und um Rückgabe bittet. Ich vermute aber mal, daß die ihn da nur belächeln.
Er als Student wohnt noch bei seinen Eltern und hat nur nen 3xx €-Job, also kaum eigenes Einkommen. Die Eltern verdienen nicht schlecht, sind aber auch keine reichen Leute. Steht ihm eine kostenfreie Rechtsberatung zu und wie bekommt er die? Oder muß er einen Anwalt einschalten? Wie sollte er weiter vorgehen?
Wie gefährdet sind Leute aus seinem virtuellen Umfeld? Reicht es aus, daß z.B. ich auf seiner ICQ-Kontaktliste und seinem eMail-Adressbuch stehe, daß die bösen Buben von der Kripo morgen auch bei mir in die Wohnung wollen? Mit der Angelegenheit an sich hab ich nichts zu tun und im April 2001 kannte ich ihn noch nichtmal. Generell: Wie groß ist das Risiko für an sich Unbeteiligte?
ein Freund von mir bekam heute vormittag Besuch von der Kripo,
mit ordnungsgemäßem Hausdurchsuchungsbefehl.
Die Beamten haben seinen PC, seinen Monitor und seine
Tastatur mitgenommen.
Ihm wird konkret folgendes vorgeworfen:
„Ihnen wird zur Last gelegt, über ihren Internetanschluss mit
einer manipulierten fremden Kennung Software und Filme ohne
Genehmigung der berechtigten Hersteller und Vertreiber, u.a.
am 22.02.2001 auf ihren PC heruntergeladen zu haben.“ Damit
habe er gegen die §§ 106 und 108 UrhG verstoßen.
Wie hohl sind Kripobeamte? Warum nehmen die einen MONITOR
mit, der nun wirklich kaum als Beweismittel dienen kann?
Ebenso die Tastatur.
Gar nichts, ist immer so.
Was kann er tun, um seine Hardware möglichst schnell
wiederzubekommen? Als Student der IT-Security ist er auf
seinen PC als Lernmittel angewiesen. Er hat jetzt einfach mal
nen Brief an die Staatsanwaltschaft aufgesetzt, in der er
dieses angibt und um Rückgabe bittet. Ich vermute aber mal,
daß die ihn da nur belächeln.
Richtig.
Er als Student wohnt noch bei seinen Eltern und hat nur nen
3xx €-Job, also kaum eigenes Einkommen. Die Eltern verdienen
nicht schlecht, sind aber auch keine reichen Leute. Steht ihm
eine kostenfreie Rechtsberatung zu und wie bekommt er die?
Oder muß er einen Anwalt einschalten? Wie sollte er weiter
vorgehen?
Der bringt in DEM Fall nichts.
Abwarten, sonst NICHTS.
Kann frohsein, wenn er den PC ueberhaupt wieder vom Richter freibekommt…koennte so wie im Mitnick-Fall ausgehen:
Kein PC mehr auf Jahre…vorher Knast sogar.
Die Behoerden,MS und Musikinustrie und alle anderen sind stocksauer wg. Unmengen an Raubcopien, da wird nun knallhart durchgegriffen - ohne Pardon!
Wie gefährdet sind Leute aus seinem virtuellen Umfeld?
Reicht es aus, daß z.B. ich auf seiner ICQ-Kontaktliste und
seinem eMail-Adressbuch stehe, daß die bösen Buben von der
Kripo morgen auch bei mir in die Wohnung wollen?
Microsoft hat vor kurzen 80.000 deutsche boesen Buben sperren
lassen- alle wie oben beschrieben.
Das alles geht nun erst richtig los.
Gilt fuer alle, auch fuer dich.
Mit der
Angelegenheit an sich hab ich nichts zu tun und im April 2001
kannte ich ihn noch nichtmal. Generell: Wie groß ist das
Risiko für an sich Unbeteiligte?
Wie hohl sind Kripobeamte? Warum nehmen die einen MONITOR
mit, der nun wirklich kaum als Beweismittel dienen kann?
Ebenso die Tastatur.
Es wird normalerweise alles beschlagnahmt, was in Zusammenhang mit diesem Delikt steht. Dazu gehört uU auch die ISDN-Anlage etc.
Was kann er tun, um seine Hardware möglichst schnell
wiederzubekommen?
Abwarten und Tee trinken.
Als Student der IT-Security ist er auf
seinen PC als Lernmittel angewiesen.
Es gibt auch Berufskraftfahrer, die Ihren Pappendeckel abgeben mussten, weil sie mit Alk am Steuer erwischt wurden. Wenn er auch noch im Bereich IT-Security was macht, wird das sicher nicht zu seinem Vorteil im kommenden Prozess sein. Da kann er wohl kaum auf Unwissenheit machen.
Wie groß ist das
Risiko für an sich Unbeteiligte?
Mag sein, dass auch dein Compi beschlagnahmt wird. Wenn du nix am Stecken hast, werden sich aber wohl kaum Beweise gegen dich finden lassen und wirst ihn wiederbekommen.
ein Freund von mir bekam heute vormittag Besuch von der Kripo,
mit ordnungsgemäßem Hausdurchsuchungsbefehl.
Die Beamten haben seinen PC, seinen Monitor und seine
Tastatur mitgenommen.
Ihm wird konkret folgendes vorgeworfen:
„Ihnen wird zur Last gelegt, über ihren Internetanschluss mit
einer manipulierten fremden Kennung Software und Filme ohne
Genehmigung der berechtigten Hersteller und Vertreiber, u.a.
am 22.02.2001 auf ihren PC heruntergeladen zu haben.“ Damit
habe er gegen die §§ 106 und 108 UrhG verstoßen.
Alles andere ist nur beantwortbar, wenn du hier erklärst:
Hat er runtergeladen oder hat er nicht.
Hat er! dann neuen PC kaufen gehen.
Hat er nicht! dann anwalt einschalten und den machen lassen.
Wie hohl sind Kripobeamte? Warum nehmen die einen MONITOR
mit, der nun wirklich kaum als Beweismittel dienen kann?
Ebenso die Tastatur.
Kripobeamte sind nicht hohl, wenn sie auf richterliche anweisung handeln. Dein kollege ist ja auch nicht hohl, weil er macht was sein chef ihm sagt.
Was kann er tun, um seine Hardware möglichst schnell
wiederzubekommen? Als Student der IT-Security ist er auf
seinen PC als Lernmittel angewiesen. Er hat jetzt einfach mal
nen Brief an die Staatsanwaltschaft aufgesetzt, in der er
dieses angibt und um Rückgabe bittet. Ich vermute aber mal,
daß die ihn da nur belächeln.
er kann im moment nur oben gesagtes tun. Und in der Zukunft: einfach nichts unrechtes tun.
Er als Student wohnt noch bei seinen Eltern und hat nur nen
3xx €-Job, also kaum eigenes Einkommen. Die Eltern verdienen
nicht schlecht, sind aber auch keine reichen Leute. Steht ihm
eine kostenfreie Rechtsberatung zu und wie bekommt er die?
Oder muß er einen Anwalt einschalten? Wie sollte er weiter
vorgehen?
Früher hieß da mal Armenrecht heute Prozesskostenhilfe. Diese wird aber nur gewährt, wenn Aussicht auf Erfolg der Klage besteht.
Wie gefährdet sind Leute aus seinem virtuellen Umfeld?
Reicht es aus, daß z.B. ich auf seiner ICQ-Kontaktliste und
seinem eMail-Adressbuch stehe, daß die bösen Buben von der
Kripo morgen auch bei mir in die Wohnung wollen? Mit der
Angelegenheit an sich hab ich nichts zu tun und im April 2001
kannte ich ihn noch nichtmal. Generell: Wie groß ist das
Risiko für an sich Unbeteiligte?
Unbeteiligte haben kein Risko! Das Deutsche Recht ist da schon sehr ordentlich. Beteiligt wärst du ja nur, wenn du die Dateien von ihm runtergeladen hast. Haste oder haste nicht?
Persönliche Anmerkung: Kann mir jemand erklären, warum Vergehen eher Kavaliersdelikte sind und polizeiliche Ermittlungen „hohl“ unverschämt etc.?
Wie hohl sind Kripobeamte? Warum nehmen die einen MONITOR
mit, der nun wirklich kaum als Beweismittel dienen kann?
Ebenso die Tastatur.
Wurde schon gesagt - die Beamten sind nicht hohl, Du hast nur keine Ahnung von den einschlägigen Gesetzen.
§ 74 StGB Voraussetzungen der Einziehung
(1) Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können
Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung
oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind,
eingezogen werden.
Da Dein Freund seinen PC wohl ohne Monitor und Tastaur nicht bedienen konnte, werden sie als Tatmittl zum Zwecke der Einziehung, gem § 94ff. iZm 111b ff. StPO beschlagnahmt…
Was kann er tun, um seine Hardware möglichst schnell
wiederzubekommen? Als Student der IT-Security ist er auf
seinen PC als Lernmittel angewiesen. Er hat jetzt einfach mal
nen Brief an die Staatsanwaltschaft aufgesetzt, in der er
dieses angibt und um Rückgabe bittet. Ich vermute aber mal,
daß die ihn da nur belächeln.
Ob eine Einziehung erfolgt entscheidet letztlich der Richter, ein Widerspruch beschleunigt die Entscheidung, er ist beim zuständigen Amtsgericht einzulegen, bzw kann bei der Beschlagnahme selbst erfolgen.
Ein Anwalt ist in solchen Fällen mit Sicherheit die beste Lösung, wie sich soetwas finanziert kann ich leider nicht sagen, er kann ja einfach na Anwaltspraxis anrufen, meist sind die recht freundlich.
Wie gefährdet sind Leute aus seinem virtuellen Umfeld?
Reicht es aus, daß z.B. ich auf seiner ICQ-Kontaktliste und
seinem eMail-Adressbuch stehe, daß die bösen Buben von der
Kripo morgen auch bei mir in die Wohnung wollen? Mit der
Angelegenheit an sich hab ich nichts zu tun und im April 2001
kannte ich ihn noch nichtmal. Generell: Wie groß ist das
Risiko für an sich Unbeteiligte?
Die bösen Buben sind wohl nicht die Polizeibeamten, Du verkehrst hier die Tatsachen, bloss weil sie diesmal gegen jemand vorgegangen sind, den Du kennst - aber als Polizist ist man das gewohnt, so lange es nur die andere triff ist es ok, ist man aber mal selbst Betroffener polizeilicher Maßnahmen sind wir böse Buben und es gibt viel schlimmere Verbrecher um die wir uns kümmern sollten… Denk mal darüber nach.
Ein „Risiko“ für „Unbeteiligte“ besteht kaum - wenn sie tatsächlich nichts verbotenes getan haben… Solltest Du jedoch auf einer Kundenliste o.ä. stehen sieht das etwas anders aus, aber das weisst Du sicher selbst am besten.
off Topic: Woher wussten die das???
Hi
das ist jetzt vielleicht etwas off-topic, aber hat dein Freund rausgekriegt, wie die auf ihn gekommen sind??? Ich steh nämlich auch nicht so auf Polizisten bei mit zu Hause…
Wie hohl sind Kripobeamte? Warum nehmen die einen MONITOR
mit, der nun wirklich kaum als Beweismittel dienen kann?
Ebenso die Tastatur.
Wurde schon gesagt - die Beamten sind nicht hohl, Du hast nur
keine Ahnung von den einschlägigen Gesetzen.
Okay, ich ziehe das in Bezug auf die Beamten zurück und erlege es dem auf, der das entscheidet.
Wenn ich von den einschlägigen Gesetzen Ahnung hätte, würd ich hier nicht fragen müssen.
§ 74 StGB Voraussetzungen der Einziehung
(1) Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können
Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer
Begehung
oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind,
eingezogen werden.
Da Dein Freund seinen PC wohl ohne Monitor und Tastaur nicht
bedienen konnte, werden sie als Tatmittl zum Zwecke der
Einziehung, gem § 94ff. iZm 111b ff. StPO beschlagnahmt…
Das scheint mir Auslegungssache - von wem eigentlich? Allem Anschein nach haben da auch die Beamten vor Ort großzügigen Spielraum in dem, was sie mitnehmen und was nicht.
Wie gefährdet sind Leute aus seinem virtuellen Umfeld?
Reicht es aus, daß z.B. ich auf seiner ICQ-Kontaktliste und
seinem eMail-Adressbuch stehe, daß die bösen Buben von der
Kripo morgen auch bei mir in die Wohnung wollen? Mit der
Angelegenheit an sich hab ich nichts zu tun und im April 2001
kannte ich ihn noch nichtmal. Generell: Wie groß ist das
Risiko für an sich Unbeteiligte?
Die bösen Buben sind wohl nicht die Polizeibeamten, Du
verkehrst hier die Tatsachen, bloss weil sie diesmal gegen
jemand vorgegangen sind, den Du kennst - aber als Polizist ist
man das gewohnt, so lange es nur die andere triff ist es ok,
ist man aber mal selbst Betroffener polizeilicher Maßnahmen
sind wir böse Buben und es gibt viel schlimmere Verbrecher um
die wir uns kümmern sollten… Denk mal darüber nach.
Nunja, für mich ganz persönlich ist zunächst mal jeder ein „böser Bube“, der mir schadet… Ich will das Vergehen auch nicht rechtfertigen.
Ein „Risiko“ für „Unbeteiligte“ besteht kaum - wenn sie
tatsächlich nichts verbotenes getan haben… Solltest Du
jedoch auf einer Kundenliste o.ä. stehen sieht das etwas
anders aus, aber das weisst Du sicher selbst am besten.
Es handelt sich um keine gewerbeähnliche Angelegenheit, es wurd also zu keinem Zeitpunkt irgendwas mit Gewinnabsicht getan.
Meine einzige Verbindung zu ihm ist, daß wir den gleichen Studiengang studieren und ich in seiner ICQ Contact List und seinem eMail-Adressbuch stehe.
Unbeteiligte haben kein Risko! Das Deutsche Recht ist da schon
sehr ordentlich. Beteiligt wärst du ja nur, wenn du die
Dateien von ihm runtergeladen hast. Haste oder haste nicht?
Nein, ich hab nix von ihm „runtergeladen“. Aber momentan dürfte mein PC durchaus Grund zur Beanstandung geben, wenn auch in keinster Weise in Zusammenhang mit o.g. Tat.
Noch zumindest, ich hab nämlich keine Lust auf sowas und schmeiß grad alles runter, was nicht rechtlich einwandfrei ist.
Persönliche Anmerkung: Kann mir jemand erklären, warum
Vergehen eher Kavaliersdelikte sind und polizeiliche
Ermittlungen „hohl“ unverschämt etc.?
Ich hab das Vergehen mit keinem Wort beurteilt.
Hohl finde ich es, jemandem den Monitor wegzunehmen, weil der imho kein Beweismittel darstellt. Aber das ist nur meine spontane Laienmeinung, Mike hat da ja oben schon was zu geschrieben.
Nun die Geschichte mit dem Golf war ein Spässle, aber durch Deine Reaktion/Rückfrage und Deine Einstellung, welche Du zum Eigentum (CD von amazon.de) anderer Leute hast, könnte ich mir vorstellen, dass Du das Interesse der Judikative und der Exekutive weckst. Informationen, wo man Dich finden kann, lieferst Du den Leuten ja genuch.
Vielleicht ist ja heute abend mal wieder die Zeit für ein Grossreinemachen auf dem Composter.
Hi
kann schon sein, dass die Nachfrage nicht so clever war. Allerdings habe ich ja nie behauptet, dass ich illegale Sachen mit meinem Computer mache.
Zu der Sache mit Amazon: Ich habe das Eigentum der Firma Amazon sorgsam aufbewahrt, wenn die mir das ungefragt zuschicken finde ich ist das ein sehr anständiger Umgang mit deren Eigentum
kann schon sein, dass die Nachfrage nicht so clever war.
Einsicht ist der erste Weg zur Besserung!
Allerdings habe ich ja nie behauptet, dass ich illegale Sachen
mit meinem Computer mache.
Wärst Du dann auch wahrscheinlich zu doof, um 'nen Eimer Wasser umzu kippen.
Das wird der Verdächtige aus dem Ursprungsposting eher auch nicht gemacht haben.
Zu der Sache mit Amazon: Ich habe das Eigentum der Firma
Amazon sorgsam aufbewahrt, wenn die mir das ungefragt
zuschicken finde ich ist das ein sehr anständiger Umgang mit
deren Eigentum
Vielleicht wirst Du da mit der Erfahrung auch einsichtiger. Btw mich würde es nicht wündern, wenn Amazon.de bei Dir zukünftig nur mit Nachnahme liefert.
Vielleicht wirst Du da mit der Erfahrung auch einsichtiger.
Btw mich würde es nicht wündern, wenn Amazon.de bei Dir
zukünftig nur mit Nachnahme liefert.
Hi
es wuerde mich nicht wundern, wenn Amazon bal bei mir gar nicht mehr liefert, weil ich da nicht mehr bestelle
Allerdings. Wie gesagt, meine Verbindung zu der Sache ist nicht vorhanden, aber trotzdem hat es seinen Effekt gehabt:
Ich war da sowieso nicht sonderlich engagiert, bis auf ein paar Trial-Versionen, die vielleicht ein wenig zu lang ausprobiert hab. Aber auf solchen Streß mit Computer weg und so hab ich absolut keine Lust, kann ich mir auch gar nicht leisten. Insofern such ich mir entsprechend gute Freeware bzw. GPL.
Good luck dass du verschont bleibst:wink:
Wie gesagt, mein Gewissen ist recht rein, wenn ich mich so umsehe… Nichtsdestotrotz kann ich auf den Streß, den ich auch mit „sauberem“ PC haben könnte, gut verzichten.
Die Angelegenheit für meinen Kumpel wird wohl auch noch recht glimpflich ausgehen, nach Betrachtung des ganzen Verlaufs.
Aber dennoch:
Allein schon aus akademischem Interesse werden wir beide auch in Zukunft Software und Dokumente auf unseren Rechnern haben, die potentiell mißbrauchbar sind. Aber da werd ich mir keinen Strick draus drehen lassen. Illegal ist meines Wissens nichts davon, solang man es nicht entsprechend einsetzt.
Das scheint mir Auslegungssache - von wem eigentlich? Allem
Anschein nach haben da auch die Beamten vor Ort großzügigen
Spielraum in dem, was sie mitnehmen und was nicht.
Die Beamten beschlagnahmen zunächst einmal alles was als Tatmittel in Betracht kommt.
Wie gesagt, danach entscheidet der Richter.
Es handelt sich um keine gewerbeähnliche Angelegenheit, es
wurd also zu keinem Zeitpunkt irgendwas mit Gewinnabsicht
getan.
Meine einzige Verbindung zu ihm ist, daß wir den gleichen
Studiengang studieren und ich in seiner ICQ Contact List und
seinem eMail-Adressbuch stehe.
Wie die Ermittlungen da laufen kann ich Dir nicht sagen…
Das scheint mir Auslegungssache - von wem eigentlich? Allem
Anschein nach haben da auch die Beamten vor Ort großzügigen
Spielraum in dem, was sie mitnehmen und was nicht.
Die Beamten beschlagnahmen zunächst einmal alles was als
Tatmittel in Betracht kommt.
Wie gesagt, danach entscheidet der Richter.
Monitor als Tatmittel… lässt Spielraum für Diskussionen, aber wohl nicht zu jenem Zeitpunkt und in jener Runde.
Kann man sich in irgendeiner Art und Weise an diesen Richter wenden und ihm zumindest eine Stellungnahme dazu zukommen lassen, BEVOR er da weiter entscheidet?
Es handelt sich um keine gewerbeähnliche Angelegenheit, es
wurd also zu keinem Zeitpunkt irgendwas mit Gewinnabsicht
getan.
Meine einzige Verbindung zu ihm ist, daß wir den gleichen
Studiengang studieren und ich in seiner ICQ Contact List und
seinem eMail-Adressbuch stehe.
Wie die Ermittlungen da laufen kann ich Dir nicht sagen…
Weil’s „geheim“ ist oder weil’s von den konkreten Details des Falles abhängt oder beides?
Wie ist da die Lage, ich meine, soweit ich gelesen habe, sind das Sachen (§§106 / 108 UrhG), die i.A. nur auf Antrag verfolgt werden. Werden da, soweit man eine allgemeine Aussage treffen kann, auch großzügige Nebenspuren, die mit der Sache selbst offenbar nix zu tun haben, auch verfolgt oder beschränken sich die Ermittlungsbehörden eng auf den konkreten Fall?
Die Angelegenheit für meinen Kumpel wird wohl auch noch recht
glimpflich ausgehen, nach Betrachtung des ganzen Verlaufs.
Na, das glaube ich ganz und gar nicht beim Filmenladen; dabei finden sie auch obiges, damit ists/ gehts ja illegal…und dann ist rum.
Aber dennoch:
Allein schon aus akademischem Interesse werden wir beide auch
in Zukunft Software und Dokumente auf unseren Rechnern haben,
die potentiell mißbrauchbar sind. Aber da werd ich mir keinen
Strick draus drehen lassen. Illegal ist meines Wissens nichts
davon, solang man es nicht entsprechend einsetzt.
Na, nochmals, deren Vorwurf war ja markant…und wenn dann obiges dabei ist, werden die zu Recht und logischerweise von der illegalen Nutzung ausgehen …wie auch bei deinen Anmerkungen.
However NIE,ist zu vage…und ggf. sehr kritisch.
Lieber/besser einfach lassen.
Derzeit ist einfach alles und jedes kritisch, auch wenns nur danach riecht.