Hausdurchsunchung und Grundrechtsverletzung?

Hallo lieber Leser,einer Freundin,sind nach einer Anzeige durch das NLÖ -Niedersächsisches Amt für Ökologie und einer folgenden Hausdurchsuchung Tiere beschlagnahmt worden.Das ganze Verfahren wird durch eine Anwältin vertreten,das ist auch nicht die Frage oder das Problem das ich erklärt haben möchte. Es geht einfach darum dass sie die registrierte Halterin der Tiere war und der Beschluss,der zur Durchsuchung geführt hat,ist auf ihren Ehemann ausgedehnt worden obwohl der Mann nie und in keinster weise jemals mit den Tieren in Zusammenhang gebracht worden ist.Ihr ist nun geraten worden-ich weiss nicht ob wohlwollend oder nicht soooo wohlwollend-wegen dieses vermeintlich fehlerhaften Beschlusses und der durchgeführten Durchsuchung Klage beim Verfassungsgericht einzulegen.Und zwar im Namen ihres Mannes,dessen Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung verletzt worden ist und das ist ja ein Grundrecht. Hat sie damit Erfolg oder kann sie damit erfolg haben oder ist das vergebene Liebesmüh?? Ich weiss dass diese Klage innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden muss,schreibt frau diese Klage nun formlos und wer in Niedersachsen nimmt dieses Schreiben dann an??? Liebe Güte,bin ich hilflos…Ich würde mich riesig über Unterstützung und Hilfe freuen,ich hoffe dass diese Art der Fragestellung nicht zu weit geht.Viele liebe Grüsse und ein ruhiges WE für Euch alle,Elke

der Beschluss,der zur Durchsuchung
geführt hat,ist auf ihren Ehemann ausgedehnt worden obwohl der
Mann nie und in keinster weise jemals mit den Tieren in
Zusammenhang gebracht worden ist.

Was heisst das konkret?

wegen dieses vermeintlich fehlerhaften Beschlusses
und der durchgeführten Durchsuchung Klage beim
Verfassungsgericht einzulegen. Und zwar im Namen ihres
Mannes,dessen Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung verletzt
worden ist und das ist ja ein Grundrecht.

Was soll das letztlich bringen?

Gruß,

Malte.

PS: Absätze helfen, die Lesbarkeit eines Textes zu verbessern.

PPS: Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt. Wir werden uns also bestenfalls ganz allgemeine Gedanken machen können.

Hallo „Schildkrötchen“ Elke,
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Maltes Antwort auszugsweise zitiert:
1)Was soll das letztlich bringen? = ???
2)PS: Absätze helfen, die Lesbarkeit eines Textes zu verbessern.= o.k.
3)PPS: Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt. Wir werden uns also
bestenfalls ganz allgemeine Gedanken machen können. = ???
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Zu Deiner im Prinzip berechtigten Anfrage möchte ich mich in einem einzigen Punkt [Ziffer 2)] dem Kommentar von Malte anschließen: Du solltest mal versuchen, Deine Texte per Absatzgestaltung etc. aufzubessern. Es liest sich alles halt besser. Wobei die Formatierung in diesen mangelhaften Antwort-Kästen in den Foren mitunter ungewollt verrutscht. Da kann man dann auch nichts machen.
Zitat zu Ziffer 1): Im Grunde eine nichtssagende und sachbezogen unqualifierte Äußerung von Malte. Wie kann er als vermutlich juristischer Laie Dein Anliegen in dieser Form abwerten - dies ist nicht nachvollziehbar. Natürlich kann niemand - auch ich nicht - im Vorfeld wissen, ob eine Rechtsmittel-Aktion „letztendlich“ etwas bringt. Aber man sollte generell in jedem Fall alle möglichen Rechtsmittel anwenden! Das ist gutes Bürger-Recht!
Zitat zu Ziffer 3): Niemand betreibt hier anwaltliche Rechtsberatung - es geht hier erkennbar nur um die Einholung von allgemeinen Rechts-Informationen! Und die darf jeder (auch ohne Anwalts-Examen) weitergeben!
Aber nun zu dem Problem Deiner Freundin. Ihr solltet den fraglichen Durchsuchungsbeschluß durchlesen, ob darin überhaupt mögliche Rechtsmittel (Beschwerde, Widerspruch etc.) angeboten werden und ob dazu auch eventuelle Fristen genannt wurden. Wenn diese Fakten zutreffen sollten, dann muß im Beschluß auch die betr. Behörde bzw. eine Gerichtsstelle erwähnt sein, wo und in welcher Form das Rechtsmittel eingelegt werden muß.
Außerdem müßtet Ihr vor Ort klären, ob das evtl. Rechtsmittel nur von einem Rechtsanwalt eingelegt werden kann.
Mehr kann ich Dir dazu leider auch nicht sagen…
Beste Grüße USKO

Hallo,

Zitat zu Ziffer 1): Im Grunde eine nichtssagende und
sachbezogen unqualifierte Äußerung von Malte. Wie kann er als
vermutlich juristischer Laie Dein Anliegen in dieser Form
abwerten - dies ist nicht nachvollziehbar. Natürlich kann
niemand - auch ich nicht - im Vorfeld wissen, ob eine
Rechtsmittel-Aktion „letztendlich“ etwas bringt. Aber man
sollte generell in jedem Fall alle möglichen Rechtsmittel
anwenden! Das ist gutes Bürger-Recht!

Die Frage stellt keineswegs eine Abwertung dar, sondern lediglich das, was sie ist - eine Frage. Für einen allgemeinen Ratschlag dürfte es ziemlich interessant sein, welche Motivation hinter dem Gedanken einer evtl. Klage/Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung steht, welches Ziel damit erreicht werden soll. Letztlich dient diese Nachfrage dazu, evtl. überflüssige Mühen und Kosten von der Fragestellerin abzuwenden - Klagen um der Klage willen hat noch keinem was gebracht.

Zitat zu Ziffer 3): Niemand betreibt hier anwaltliche
Rechtsberatung - es geht hier erkennbar nur um die Einholung
von allgemeinen Rechts-Informationen! Und die darf jeder (auch
ohne Anwalts-Examen) weitergeben!

Genau das hab ich ja gesagt, nur um einer evtl. Erwartungshaltung der Fragestellerin vorzubeugen. Da sie einen sehr konkreten Fall schildert, hat sie die Einleitungsseite zu diesem Brett, die vor jedem neuen Thread hier angezeigt wird, offenbar nicht gelesen. Deshalb der Hinweis.

Mehr kann ich Dir dazu leider auch nicht sagen…

Und das war jetzt so wahnsinnig viel hilfreicher als meine Antwort? Na…

Gruß,

Malte.

Hallo,ich wollt mich bedanken für die bisherigen Antworten und ob Ihr es glaubt oder nicht-es hat geholfen! Ich wollte ja auch wirklich keine Beratung sondern NUR eine neutrale Einschätzung der lage,da ich ja doch gefühlsmäßig involviert bin.Danke an Euch,Elke

Hallo,ich wollt mich bedanken für die bisherigen Antworten und
ob Ihr es glaubt oder nicht-es hat geholfen!

Häh? Wir haben doch noch gar nichts direkt zur Sache gesagt :smile:

Ich wollte ja
auch wirklich keine Beratung sondern NUR eine neutrale
Einschätzung der lage,da ich ja doch gefühlsmäßig involviert
bin.Danke an Euch,Elke

Naja, wenn’s Dir geholfen hat - gut. :smile:

Gruß,

Malte.

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Hallo Elke

aller Verwaltungsverfahren gegen den Staat enden mit einer Niederlage des Klägers/ Bürgers. 3% mit einem Vergleich und nur 2% mit einem Sieg, wobei dort die evtl. Entschädigung noch ein völlig anderes Thema ist. Dies hat mal ein Verwaltungsrechtler bei Escher im MDR gesagt.

Da es bei Euch ja eigentlich nicht mal um Schadenersatz geht oder sowas, hat der Malte schon völlig Recht.
Sowas machen Leute die viel Zeit und Geld haben…
Lasst es auf sich beruhen und gut, rückgägig kannste eh nichts mehr machen.

LG
Mikesch

Hallo Mikesch, stimme Dir voll zu und nicht Vergessen dazu auch noch
DANKE zu sagen / schreiben nämlich denen die schon bei A.H. das nötige
Getan haben dem Volk die Leviten zu lesen wenn Sie die dann anschliessend noch Lesen konnten,
Wie sagte der Herr (kurz vor seinem Untergang ) das Volk ist es
garnicht (Die Darwin-gesetze lassen grüßen) Wert dem Schwachen noch
Pardon zu geben und die heutigen sog. Demokraten Argumentieren
Ihr habt uns doch gewählt, was wollt Ihr denn, Ihr seit doch
Einverstanden wenn wir uns die Taschen vollstopfen macht Eurer Kreuz
doch jedesmal wieder ander Richtigen Stelle und die Herren der
Verwaltung kann mann / frau es doch auch nicht übel nehmen das
Warme Plätzchen zu Räumen.
Ergo alles Schlucken, sofort Zahlen, bloß nicht Meckern, Klappe
halten, immer daran Denken „Herr erlöse uns (bald ) von diesem Übel“
In diem Sinne verbleibt „KARL“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Elke

aller Verwaltungsverfahren gegen den Staat enden mit einer
Niederlage des Klägers/ Bürgers. 3% mit einem Vergleich und
nur 2% mit einem Sieg, wobei dort die evtl. Entschädigung noch
ein völlig anderes Thema ist. Dies hat mal ein
Verwaltungsrechtler bei Escher im MDR gesagt.

Da es bei Euch ja eigentlich nicht mal um Schadenersatz geht
oder sowas, hat der Malte schon völlig Recht.
Sowas machen Leute die viel Zeit und Geld haben…
Lasst es auf sich beruhen und gut, rückgägig kannste eh nichts
mehr machen.

LG
Mikesch

Hallo Mikesch, stimme Dir voll zu und nicht Vergessen dazu
auch noch
DANKE zu sagen / schreiben nämlich denen die schon bei A.H.
das nötige
Getan haben dem Volk die Leviten zu lesen wenn Sie die dann
anschliessend noch Lesen konnten,
Wie sagte der Herr (kurz vor seinem Untergang ) das Volk ist
es
garnicht (Die Darwin-gesetze lassen grüßen) Wert dem
Schwachen noch
Pardon zu geben und die heutigen sog. Demokraten Argumentieren
Ihr habt uns doch gewählt, was wollt Ihr denn, Ihr seit doch
Einverstanden wenn wir uns die Taschen vollstopfen macht Eurer
Kreuz

hier liegst du leider falsch, die Bürokraten werden von irgedwelchen Leuten eingestellt, mit dem Unterschied, dass man die dann 30 Jahre auf dem Hals hat, während man die Förderer, Ernenner nach einer Wahlperiode ja wieder schassen kann:smile: Und nicht die Abgeordneten regieren uns , sondern die Ministerialbürokratie, im Bundestag wird nur brav Pfötchen gehoben

doch jedesmal wieder ander Richtigen Stelle und die Herren der
Verwaltung kann mann / frau es doch auch nicht übel nehmen das
Warme Plätzchen zu Räumen.
Ergo alles Schlucken, sofort Zahlen, bloß nicht Meckern,
Klappe
halten, immer daran Denken „Herr erlöse uns (bald ) von diesem
Übel“

aber wie ??eigentlich müsste man die Uhren auf vor Friedrich zurückstellen können ansonsten bleibt wohl nur auswandern auf einsame Insel LOl wenn noch welcche gibt :wink:

Ah so und nix gegen A.H. viele seiner sozialen Wohltaten sind heute noch in Kraft, Ehegattensplitting …z.bsp.

In diem Sinne verbleibt „KARL“

LG
Mikesch