Hauseigene Telefonanlage

Ich wohne in einer Wohnanlage „Betreutes Wohnen“ mit hauseigener Telefonanlage. An meiner Nebenstelle kostet die Minute 12 ct. Weder flat rate noch call by call sind möglich, auch kein eigener Anschluß. Ist das rechtens? Und wenn ja - gibt es keine Alternativen?

.An meiner Nebenstelle kostet die

Minute 12 ct.

.Weder flat rate noch call by call sind möglich,

auch kein eigener Anschluß. Ist das rechtens? Und wenn ja -
gibt es keine Alternativen?

Das ist in der Tat zuallererst eine rechtliche Frage, die ich an die Rechtsexperten verweisen muss. Für abgeschlossene vermietete Wohnungen darf ein eigener Anschluss nicht verweigert werden, hier gelten aber u.U. andere Bedingungen.
Technisch wäre call-by-call nur bei Telekom-Anschlüssen möglich, verbunden mit nicht unbeträchtlichen Aufwändungen bei der Administration. Eher könnte ich mir eine Festnetz-Flatrate vorstellen. Aus anderen Gemeinschaftshäusern kenne ich dazu Beispiele.
12ct erscheinen mir unverhältnismäßig hoch angesichts heutiger aktueller Kosten.

Die Alternative ist ganz klar ein mobilfunknetzbasiertes Komplettangebot, z.B. ein Handy mit einer monatlichen Festnetzpauschale, Kosten ab 10,- monatlich.

Call-by-

Sehr herzlichen Dank für die überaus rasche Antwort. Von Vodafone habe ich eine Hybridlösung für monatlich 9,99 EURO, bleibe aber zusätzlich auf der Grundgebühr für die hausinterne Anlage sitzen, da ich sonst die Dienstleistungen des Betreuten Wohnens (z.B. Hausnotruf)nicht nutzen kann. Es geht mir um’s Prinzip - 12 ct wie im Hotel!

Von Vodafone habe ich eine Hybridlösung für monatlich 9,99 EURO,

Sowas meinte ich. Habe so etwas neulich in meinem Blumenladen gesehen - ein Handy mit Festnetznummer, sozusagen.
Die Frage mit dem eigenen Anschluss ist erübrigt - kabelgebundene Anschlüsse sind auf Dauer nicht preiswerter als die Hybridlösung zu haben, es sei denn, ein eigener Internetanschluss wäre auch hierfür zu nutzen.

bleibe aber zusätzlich auf der Grundgebühr für die hausinterne Anlage sitzen,

wieviel, wenn man fragen darf?

da ich sonst die Dienstleistungen des Betreuten Wohnens (z.B. Hausnotruf)nicht nutzen kann.

weswegen ich eine Abschaltung auch gar nicht vorgeschlagen hätte. Insofern ist die Grundgebühr quasi ein Bestandteil der Zimmermiete.

Es geht mir um’s Prinzip - 12 ct wie im Hotel!

Wenn das mal reicht, im Hotel… aber der Unmut ist aus meiner Sicht absolut berechtigt: Mit der Grundgebühr wird die Anlage und ihr Betrieb auf Dauer mitfinanziert, zusätzlich werden Kosten für Gespräche erhoben, die den tatsächlichen Aufwand um ein Vielfaches übersteigen.

Bliebe die Frage, ob die Kosten, die das Betreute Wohnen hier erhebt, in dieser Form zulässig sind. Wucher dürfte nicht vorliegen. Einen kommerziellen Nutzen aus der Bereitstellung der Telefonfunktion zu erzielen dürfte - wenn überhaupt - nur gemeinnützigen Trägern untersagt sein.
Hier muss wirklich ein Rechtsexperte befragt werden.

12 ct wie im Hotel

Ein Nachtrag: Ich habe gerade eine Wohnanlage im Internet ergoogelt, die 9,20 pro Monat plus 0,15 € je Minute nimmt. Anscheinend sind solche Preise nicht ungewöhnlich.

Mich gruselts ordentlich!