Hauseigentümer-Haftpflicht

Wenn man an einem Miethaus ein Gerüst in Eigenleistung stellt und ein Mieter sich beim Betreten des Hauses am Gerüst stößt und dabei verletzt wird, springt dann die Hauseigentümerhaftlicht ein?
Vielen Dank für Eure Infos

Hallo,

grundsätzlich haftet derjenige, der das Gerüst gestellt hat, d.h. grundsätzlich hat auch dessen Haftpflichtversicherung dafür einzustehen.

Viele Grüße
nb

Selbstverständlich
MfG
WS

Ich würde dies mit der konkreten HuG-Haftpflichtvers. erörtern. Denn diese erhöhte Risiko (Baumaßnahme) ist nicht zwangsläufig und grundsätzlich mitversichert. Dafür gibts Bauherren-Haftpflichtvers.
Aber vllt. schließt es die konkrete HuG-Haftpflichtvers. auf besondere Vereinbarung mit ein.

Wenn künftig mal eine (Haftpflicht-)Versicherung gewünscht wird, bei der solcherart Beratung im günstigen Beitrag gleich mit inkludiert ist, stehe gern im Direktkontakt (Daten im Impressum meiner wwwebsite)zu Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Ist wahrscheinlich von der Bausumme abhängig!?

Hauseigentümerhaftlicht (Haus- u Grundstücks-HV) bei kleinem Bauvorhaben möglich in die Bedingungen schauen!

good luck
pe sturm

Das kann u.U. sein - ohne genauere Informationen lässt sich dies aber nicht genau bewerten.

MfG
CKH