habe da mal eine frage. Wenn Gemeinde sich weigert was gegen streu drückeberger/muffel zu unternehmen (ausser auf die Plicht mittels infoblatt hinzuweisen)und Ordnungsamt auf den Bürgermeister der gemeinde verweist was kann der Bürger da tun??? Muss erst gewartet werden bis sich jemand hinlegt oder Feuerwehr/Rettungsdienst/Polizei nicht zum helfen kommen können???
Was kann ANONYM (will ja keinem direkt ans bein pissen)getan werden???
Sofern das Ordnungsamt auf den Bürgermeister verweist, sollte man diesen entsprechend kontaktieren.
Wenn dieser nicht mit sich reden lässt, kann man sicher auch bei der Polizei nachfragen - ich vermute aber, dass diese hier nicht zuständig ist.
Warum das unbedingt anonym geschehen soll verstehe ich nicht ganz - es sollte im Interesse aller Bürger sein, dass sich niemand im Winter einen Beinbruch und Co zuzieht - zumal (wenn wirklich etwas passiert) solch vorsätzlich (grob) fahrlässiges Verhalten sehr schnell sehr teuer werden kann.
Kann da leider keine Hilfestellung leisten.
Hallo ihr lieben,
habe da mal eine frage. Wenn Gemeinde sich weigert was gegen
streu drückeberger/muffel zu unternehmen (ausser auf die
Plicht mittels infoblatt hinzuweisen)und Ordnungsamt auf den
Bürgermeister der gemeinde verweist was kann der Bürger da
tun??? Muss erst gewartet werden bis sich jemand hinlegt oder
Feuerwehr/Rettungsdienst/Polizei nicht zum helfen kommen
können???
Was kann ANONYM (will ja keinem direkt ans bein pissen)getan
werden???
Das Ordnungsamt kann die Anlieger auffordern Ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen, wenn ersichtlich ist, dass sie es damit prinzipiell nicht so genau nehmen und vorallem, wenn es um wichtige, von vielen Leuten genutzte Wege handelt. Wenn das nicht hilft, kann das Amt auch zur „Ersatzvornahme“ greifen, das heißt ein Unternehmen beauftragen, das den Gehweg räumt – auf Kosten desjenigen, der dies hätte tun müssen.
Ob das aber tatsächlich jemals von einer Stadtverwaltung gemacht wird/wurde?
Jeder hat die Pflicht die Wege des Hauses in dem er lebt von Schnee und Eis zu befreien, so das kein Passant gefährdet ist. Sollte dies nicht der Fall sein und jemand stürzt, ist der Haushalt, der zur Räumung eingeteilt ist in der Haftung was sehr teuer werden könnte. Vielleicht reicht eine schriftliche Mitteilung in der die betreffende Person auf ihre Pflichten hingewiesen wird und welche Konsequenzen es zur Folge hat, wenn er oder sie seinen Pflichten nicht nachkommt. Es gibt hierzu auch Gesetzestexte im Internet, die man beilegen sollte.
Mit lieben Grüßen
Marion Rechmann