Hauseigentümer und Darlehnsnehmer nicht identisch

Hallo,

grundsätzlich kein Problem. Du schreibst „Darlehnsnehmer für die Grundschuld“, und genau darin liegt dein Missverständnis. Es gibt keine Darlehensnehmer für die Grundschuld, sondern mit der Grundschuld haften die Immobilie als solche und vollkommen unabhängig vom konkreten Eingentümer für die Darlehensverbindlichkeiten eines Darlehensnehmers. D.h. die Bank geht davon aus, dass sie jemand ein Darlehen gewährt, der dieses auch zurückzahlt. Nur für den Fall, dass der Kredit notleidend wird, sichert sich die Bank durch die Grundschuld ab, und kann so im Falle des Falles das Objekt verwerten.

Wenn sich nun zwischendurch ein Käufer findet (was außerhalb der eigenen Familie wohl eher theoretisch ist), der das Objekt erwirbt, obwohl es noch für den Kredit eines Dritten haften, dann spricht da nichts gegen. Nur muss der Erwerber eben immer damit rechnen, dass der Kredit notleidend werden könnte, und ihm die Bank dann das Objekt unter dem Hintern weg verwertet (falls er dies nicht z.B. durch eigene Übernahme der Verbindlichkeiten abwendet).

Gruß vom Wiz