Hauseigentümer verzweifeln an Steuererklärung

Hallo zusammen,

angenommen, jemand hätte zusammen mit seinem Bruder ein MFH geschenkt bekommen, das nicht eigengenutzt, sondern vermietet ist. Es wurde keine GbR oder sonstiges gegründet.

Vom Finanzamt würde eine neue Steuernummer für die beiden Beschenkten vergeben, die nun eine „Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung“ abgeben sollen.

Nun fragen sich die Eigentümer schon am Anfang des Vordrucks, was überhaupt einzutragen ist: Sind sie eine Erwerbergemeinschaft? Grunstücksgemeinschaft? Und da keine Firma gegründet wurde für die Vermietung: Werden bei „Bezeichnung der Gesellschaft/Gemeinschaft“ dann lediglich Vor- und Zunamen der Beschenkten eingetragen?

Ist Anlage V von beiden zusammen oder für jeden getrennt beim Finanzamt einzureichen?
Welche weiteren Anlagen wären auszufüllen - FE 1 und FB ebenfalls?
Und bedeutet „Aufteilung nach Bruchteilen“ in diesem Fall die Aufteilung 50/50?

Danke für eure Antworten!

angenommen, jemand hätte zusammen mit seinem Bruder ein MFH
geschenkt bekommen, das nicht eigengenutzt, sondern vermietet
ist. Es wurde keine GbR oder sonstiges gegründet.

Es ist aber eine GbR. Die muß nicht besonders gegründet werden.

Vom Finanzamt würde eine neue Steuernummer für die beiden
Beschenkten vergeben, die nun eine „Erklärung zur gesonderten
Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung“
abgeben sollen.

Richtig.

Nun fragen sich die Eigentümer schon am Anfang des Vordrucks,
was überhaupt einzutragen ist: Sind sie eine
Erwerbergemeinschaft? Grunstücksgemeinschaft? Und da keine
Firma gegründet wurde für die Vermietung: Werden bei
„Bezeichnung der Gesellschaft/Gemeinschaft“ dann lediglich
Vor- und Zunamen der Beschenkten eingetragen?

Einfach Vor- und Nachnamen der Besitzer eintragen: „Manfred Mustermann und Lieschen Müller“.

Ist Anlage V von beiden zusammen oder für jeden getrennt beim
Finanzamt einzureichen?

Einmal die Anlage V im Rahmen der Feststellungserklärung („vollständig“) und nocheinmal bei jedem Gesellschafter in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung. Letztere enthält aber nur den Hinweis auf die Feststellungserklärung (ggf. Bezeichnung und Steuernummer) und die auf den Gesellschafter entfallenden Einkünfte aus Vermietung.

Welche weiteren Anlagen wären auszufüllen - FE 1 und FB
ebenfalls?

FB auf jeden Fall. FE 1 nur u. U.

Und bedeutet „Aufteilung nach Bruchteilen“ in diesem Fall die
Aufteilung 50/50?

Nö. Ein Bruch wäre z. B. 8/15 („acht Fünfzehntel“) oder für 50% = 1/2 (50/50 wäre als Bruch nach Kürzung 1/1, also 1,00 bzw. 100%. Ist aber kein steuerliches Problem… :smile:)

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hi !

Wie der StBAnw schon schrieb, ist es (wenn man die notwendigen Grundkenntnisse hat) gar nicht so sehr schwer, die Erklärung und die Anlagen auszufüllen.

Hier scheint es dennoch ratsam zu sein, zumindest im allerersten Jahr die Erklärung durch ein Steuerbüro erstellen zu lassen oder dieses nach Fertigstellung zumindest überprüfen zu lassen, ob die Angaben vollständig sind. In den Folgejahren kann man die Sachen dann sicherlich problemlos alleine machen, weil der Großteil der Angaben ja nur von den Vorjahresformularen zu übernehmen ist.

BARUL76

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Welche weiteren Anlagen wären auszufüllen - FE 1 und FB
ebenfalls?

FB auf jeden Fall. FE 1 nur u. U.

Okay, danke!!!

Anlage FE 1 ist unter welchen Umständen auszufüllen?

Da in dem betreffenden Jahr nur zwei Monate den jetzigen Eigentümern zuzurechnen sind und die Steuererklärung von den Vorbesitzern als „Vorlage“ dienen kann, dachten die Personen sich, dass es schon ginge. Aber diese ganzen verschiedenen Anlagen… meine Güte :wink: