Hauseigentümers Sanierungsfehlschl. - Mietrecht

Vor 6 zieht ein Mieter in ein geräumiges aber abgewohntes 1-Familienhaus ein. Der Eigentümer versprach das abgewohnte Haus teilweise sanieren zu lassen, dabei sind Schäden jetzt aufgetaucht die unbekannt waren, das sprengt das den Rahmen seines Sanierungsplans und er droht mit Verkauf und Sonderkündigung wegen wirtschaftlichem Schaden. Muss er nicht dafür Sorge tragen dass das Haus wieder bewohnbar wird? Hätte er überhaupt da Mieter reinsetzen dürfen (grob fahrlässig) Was sind da die Rechte des Mieters und darf er den Mietvertrag, indem die geplanten Maßnahmen erläutert sind überhaupt kündigen, nur weil seine Kalkulation fehlschlug? Der Mieter wäre nie eingezogen wenn nicht die Unterstützung des Vermieters zugesagt gewesen wäre. Auch wäre das alles nicht passiert, wenn der Eigentümer sich die letzten 20 Jahre um das Haus gekümmert hätte, deshalb sind die Vormieter lange Jahre die Miete schuldig geblieben, weil nie entsprechendes passierte.

Hallo.

Man könnte an einen Wegfall der Geschäftsgrundlage denken. Der Vermieter hat etwas zugesichert und jetzt stellt sich heraus, dass die Schäden um ein Vielfaches höher sind als zunächst erwartet, so dass eine Sanierung den finanziellen Rahmen sprengt. Nach dem Gesetz müssten „Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind“ sich schwerwiegend geändert haben oder sich als falsch herausgestellt haben. Hier wären die näheren Umstände des Vertragsabschlusses zu prüfen. Möglicherweise gibt das dem Vermieter eine Möglichkeit, sich von dem Vertrag zu lösen.

Wenn die wirtschaftlichen Folgen bei einem Festhalten an dem Vertrag dramatisch sein sollten, gibt das ausserdem noch die Möglichkeit einer Verwertungskündigung. Der Vermieter darf in dem Fall nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB eine ordentliche Kündigung als so genannte Verwertungskündigung vornehmen, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde.

Man müsste allerdings die genauen vertraglichen Vereinbarungen kennen. Auch, was der Mieter wusste und evtl. akzeptiert hatte im Gegenzug zu einem niedrigeren Mietzins. Am besten wäre es, den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen und dem Mieter den entstandenen Schaden (Umzug oder dergleichen) zu ersetzen. Ansonsten prozessiert man jahrelang und lebt in einer Bruchbude.

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe bei anderen Quellen gelesen, dass der Vermieter einen triftigen Grund bzw. heftigen Schaden erleiden muss und dass wenn er vorher davon wußte, auch bei unbekannten Schäden die zu Tage kommen, haften muss und nicht einfach alles hinschmeissen darf. Das haus wurde seit 20 Jahren systematisch abgewohnt, von Vormietern die deshalb die letzen 8 Jahre wohl keine Miete zahlen wollten. Daher wollte der Eigentümer neue Mieter die mit viel Eigenleistung dort wohnen + arbeiten können. Deshalb entfällt auch dem Mieter die geplante Arbeitsgrundlage als Möglichkeit die dort entstehen könnte. Gibt es darauf nicht eine Art Handhabe oder ist das alles nur Pech?

Hallo.

Für den Mieter könnte ein Schadensersatzanspruch bestehen. Vielleicht erreicht man aussergerichtlich eine gute Einigung.