Hallo
ich hätte da ein paar Fragen zum Thema „Vermieter und Eigenbedarf“
Mein Mann und ich wollen uns seit längerem ein Haus kaufen genau wie meine Eltern und meine Schwester und ihr Mann,
mit denen wir uns alle prächtig verstehen. Somit haben wir beschlossen uns ein Mehrfamilienhaus zu kaufen.
Jetzt haben wir es gefunden das perfekte Haus nach fast 9 Monaten suche. Wunderschöner Garten groé Wohnungen mit Terase und riesen Balkons.
Der Preis ist in Ordnung da das Haus stark renovierungsbedürftig ist.
Doch unsere Männer sind alle handwerklich begabt und wir haben viele Freunde und Helfer teilweise
Elektriker und auch Heizungsinstallateure mit eigenen Firmen. Somit stände dem Umbau nichts mehr im Wege.
Mit dem Makler und Eigentümern ist bereits alles besprochen gewesen. Nur jetzt stellte sich heraus dass die Dachgeschoss wohnung
(Die schönste von allen) Kürzlich vermietet wurden ist! Das heißt die neuen Mieter wohnen zwar noch nicht drinn doch der Vetrag steht bereits.
Kann man natürlich nichts mehr machen. Also hat unser Makler denen bereits erklärt wie es aussieht, dass wir das gesamte haus benötigen…
Die waren natürlich nicht begeistert und haben sofort mit Anwalt, Gericht etc. gedroht. Wir haben das Haus noch nicht gekauft und sind natürlich verunsichert.
Der Makler meint natürlich das es kein Problem wäre die neuen Mieter zu kündigen… doch der kann ja viel erzählen, bekommt ja seine dicke Provision…
Käufer wären meine Eltern die uns Kinder als Mieter eintragen wollen. Außerdem zieht meine Pflegebedürftige Oma mit zu meinen Eltern ins Erdgeschoss.
Somit ist unser eigenbedarf eigentlich gesichert. Das hat und auch unser Anwalt nach einem Telefonat bestätigt. Nur der kann auch wiederum viel erzählen
der bekommt ja auch sein Geld ob wir einen solchen Rechtsstreit gewinnen oder nicht. Die neuen Mieter sind eine unverheiratete Patchwork Familie…
Wir wollen dieses Haus unbedingt… dieses oder keines… notfalls werden wir Geschwister auch vorrübergehend zusammen in eine der Wohnungen ziehen bis dass
Dach geschoss frei ist. Nur es bleibt dieses Risiko. Anwalt und Makler können viel erzählen… nun möchte ich gerne die Meinung von jemand unabhängigen hören.
Vielen Dank schonmal
viele Grüße
Jana
Hi Jana,
ich sehe auch die „Eigenbedarfsregelung“, doch bei einer solchen Sache hast Du ohne einen cleveren Anwalt viel Schreiberei und Ärger…
in erster Linie eine Rechtschutzversicherung, die ist unabdinglich
in zweiter Linie sollte ein Anwalt die Sache zu einem guten Ende bringen können…
Gruß
herman
Hallo Jana,
ein heikles Thema, hier gibt das Web einiges her. Kuckst Du unter http://www.123recht.net/article.asp?a=16621&ccheck=1
Ihr seid mit den noch nicht in dem Haus wohneneden Mietern ja keinen Verttrag abgeschlossen. Soweit man Euren Fall mit der Beschreibung aus der obigen Quelle vergleicht, scheinen die Gegebenheiten für einen echten Eigenbedarfsfall bei Euch erfüllt. Ich würde mich an einen Grund- und Immobilieneigentümer-Verein wenden (Haus und Grund z.B.), um eine gewisse Rechtssicherheit zu erlangen. Dann würde ich mit den Leuten reden, um ihnen darstellen, daß sie sich mit einem Rechtsstreit keinen Gefallen tun. Wahrscheinlich kommst Du an einem richtigen Rechtsanwalt der sich in Immofragen gut auskennt, nicht herum. Das Thema ist komplex, da solltest Du Dich nicht nur auf Laien verlassen.
Gruß Wolfgang
Hallo Alex-san,
interessante Situation. Fakt ist, dass beim Kauf einer Immobilie die Mietverträge übernommen werden und bei Kündigung des Mieters nachzuweisen ist, dass Eigenbedarf vorhanden ist. In diesem Falle würde ich mit den Mieter ein ruhiges Wort sprechen und denen nachlegen sich doch eine andere Wohnung su suchen, da REnovierungsarbeiten im großen Stil anfangen würden (von Mietminderung seitens der Mieter ganz zu schweigen) Vor Gericht würd das zu lange dauern - oder andere Immobilie, evtl. sogar Neubau - da ist am besten auch im Bezug auf eine günstige Finanzierung.
Hallo,
die Rechtsprechung hat sich in letzter Zeit sehr zu Gunsten der Eigentümer entwickelt. Möglichst im Vorwege prüfen, dass kein mehrjähriger Mietvertrag vorliegt. Ansonsten nach dem Kauf ihrem zuständigen Haus- und Grundeigentümerverein beitreten.(Hier können sie sich auch jetzt schon verbindlich beraten lassen) Im nächsten Schritt dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen. (Eigenbedarf muss allerdings nachgewiesen werden).
Dann läuft alles im Rahmen der vertraglichen Kündigungsfrist.
Keine Angst vor irgendwelchen Drohgebärden. Dem Mieter wird schnell klar werden, dass die Vorraussetzungen für ein harmonisches Miteinander nie gegeben sein werden.
Gruß Dirk Schmidt