Ich habe einen Miteigentumsanteil in Höhe von 75% an einem Haus mit zwei Wohnungen und 800qm Grundstück.
Diese 75% möchte ich verkaufen.
Da die Mitinhaberin der übrigen 25% Eigentumsanteile kein Interesse an einem Kauf hat, stellt sich mir die Frage, ob ich die Anteile ohne Zustimmung der Mitinhaberin verkaufen kann. Aus den im Grundbuch vorhandenen Grundschuldeinträgen bestehen keine Ansprüche mehr.
Mir ist die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung bekannt, ich möchte diese jedoch nur als letzte Option anwenden.
Ich freue mich auf eure Antworten zu den Verkaufsmöglichkeiten.
Sicherlich können Sie Ihre 75 % verkaufen, wobei die Frage ist, ob es sinnvoll ist. Klären Sie doch mit der Miteigentümerin, ob Sie Ihre 25 % nicht auch verkauft.
Hallo!
Bei Eigentumswohnungen ist die Zustimmung der übrigen
Eigentümer bei einem Verkauf nur erforderlich, wenn es z.
B. in der Teilungserklärung ausdrücklich vorgesehen ist.
Üblich ist das allerdings nicht.
Wenn ich die Anfrage richtig interpretiere, geht es hier
aber nicht um eine Eigentumswohnung. Insofern kann ich
leider keine präzise Antwort geben.
danke für die Antwort. Deine Interpretation der Frage ist richtig. Es handelt sich nicht um eine Eigentumswohnung, sondern um 3/4 Eigentumsanteile am Gesamtobjekt laut Grundbucheintrag