Hausentwurf urheberrechtlich geschützt?

Guten Abend,

wenn man mit dem Gedanken spielt zu bauen und von Bauunternehmen A einen Hausentwurf vorgelegt bekommt, kann man diesen Entwurf nehmen und von Bauunternehmen B umsetzen lassen (also nach diesem Entwurf bauen lassen), wenn auf dem Entwurf „Dieser Entwurf ist urheberrechtlich geschützt“ steht?
Als Entwurf gelten in diesem Fall Grundrisse, Abmessungen und visualisierte Außenansichten des Objekts.

Wie viele Änderungen müsste man an dem Entwurf von Bauunternehmen A vornehmen, damit man das Haus ohne Probleme zu bekommen von Bauunternehmen B bauen lassen kann?

Vielen Dank für Ihre Antworten im voraus!

Tobias

Guten Abend,

wenn man mit dem Gedanken spielt zu bauen u

Derjenige, nach dessen Plänen ein Haus gebaut wird, hat daran ein Urheberrecht.
Du darfst das Haus nur mit dessen Zustimmung ändern. Das gibt manchmal bei Erweiterungsbauten Ärger mit dem ursprünglichen Architekten. Man kann aber alles vertraglich regeln. Dringend empfehlenswert: beschaffe Dir einen Rechtsanwalt, der Ahnung in Urheberrecht hat.

Auch ein Hausentwurf ist urheberrechtlich geschützt!
Hier kommt es darauf an welche Rechte du bei der Beauftragung des Entwurfs im Vertrag erworben hast.

Was „Änderungen“ angeht, dürfte man das Orginal eigentlich nicht mehr wiedererkennen. Ein fester „Prozenzsatz“ an Ähnlichkeit ist mir nicht bekannt.

Hallo Tobias,

ist nicht so einfach zu beantworten. Kommt darauf an, wie „eizigartig“ der Architekt von Bauunternehmer A dein Eigenheim entworfen hat.

Hier ein interessanter Artikel zum Thema, ich hoffe das hilft dir etwas weiter.

http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartike…

Gruß
Formator

Sorry Tobias,

aber hier kann ich leider auch nicht weiterhelfen

gruss

Rainer

Hallo Tobias,

leider kann ich als Antwort zu Deiner Frage nur meine persönliche Meinung äußern, ohne sie konkret durch Gerichtsurteile oder Gesetzestexte untermauern zu können. Die Frage betrifft kein ausgesprochenes Fachgebiet von mir.

Nach meiner Kenntnis steht ein Entwurf im geistigen Eigentum des Erstellers und ist daher gegen Plagiat geschützt.

Ich nehme an, dass im Ernstfall ein Gericht entscheiden müsste, ab wann ein insgesamt abgekupferter Entwurf mit gewissen Änderungen kein Diebstahl geistigen Eigentums mehr ist.

Viele Grüße

BodoCuno

Wenn es nur um den Grundriss geht - hat der Architekt eher schlechte Karten …

Das Urheberrecht des Architekten wird durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG sind im Allgemeinen die Werke von Architekten als Werke der Baukunst geschützt, wenn diese Werke eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Ob eine persönliche geistige schöpferische Leistung vorliegt, kann nicht allgemein, sondern nur individuell beantwortet werden.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss das Bauwerk „aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragen“. Dies kann durch die Verwendung besonderer gestalterischer Elemente geschehen, die dem Bauwerk oder den Planungen ein schöpferisches Gepräge geben, wie eine vom Üblichen abweichende Außenflächen- und Fassadengestaltung (BGH GRUR 1973, 663), die Art der Aufgliederung mehrerer Baukörper (BGHZ 24, 55) oder die Art der Gestaltung eines Innenraums (BGH GRUR 1982, 107).
Der BGH (BGHZ 24, 55) hat schon früh erkannt, dass auch Wohnhäuser, Gemeinschaftsheime und ausgesprochen technische Zweckbauten, wie Brücken, vom Urheberrechtsschutz erfasst werden können. Im Gegenzug sind gängige und übliche Planungslösungen (Plattenbauten, Standardreihenhäuser o.ä.) keine bzw. nur geringe persönliche geistigen Schöpfungsleistungen und dementsprechend auch nicht urheberrechtsschutzfähig (BGH GRUR 1974, 675).

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Hallo Herr Ritter,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Die ist keine Frage zum Baurecht, sondern zum Urheberrecht. Ich kann nur soviel dazu sagen, dass auch die Änderung eines urheberrechtlich geschützen Werkes (also auch einer Bauzeichnung) schon ein Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. Ansonsten kenne ich mich mit Urheberrecht leider nicht aus.

Gruß
Udo