ja, sind ja enkel.
Viele Wege führen nach Rom - man muss sich den besten heraussuchen. Das kann man als außenstehende Person nicht beurteilen, da man die Familie nicht kennt.
Feststeht, Freibetrag für Enkel sind 200.000,-€.
In der gesetzlichen Erbfolge (ohne Testament) würde das eine Erbengemeinschaft werden.
Erben die leiblichen Kinder des Großvaters und an Stelle des Verstorbenen erben seine 3 Kinder seinen Anteil.
Erbmasse geteilt durch 7, die 3 Enkel müssten sich
1/7tel durch 3 teilen. In diesem Falle würdest du leer ausgehn.
Wenn z.B. der Großvater ein Testament macht und dich zur Alleinerbin einsetzt, so können die Kinder (also dein Vater und seine 5 Geschwister) dir gegenüber ihren Pflichtteil geltent machen, nicht aber die 3 enkel. Dein Vater darf aber nicht auf seinen Pflichtteil verzichten, da es sonst eine Anwachsung des Pflichtteiles der anderen Geschwister gibt.
Der Opa könnte aber auch dir das Haus schenken und noch 10 Jahre leben - dann hätte keiner mehr Anspruch auf irgendetwas.
Denn mit jedem vergangen Jahr wird der anrechenbare Anteil 10 % weniger nach 1 jahr wird noch 90 % angerechnet nach 7 Jahren nur noch 30 %.
Der Opa kann auch einen Erbfolgevertrag machen, in dem du Alleinerbin bist und die anderen auf ihren Pflichtanteil verzichten, das hat aber nur Rechtsgültigkeit wenn dies notariell beglaubigt ist.
Eine bloße schriftliche Zusicherung auf Pflichtteilverzicht hat keine rechtliche Wirkung.