Hallo,
meine Eltern haben mich neulich gefragt ob ich mir vorstellen könnte das Elternhaus meines Vaters zu übernehmen wenn mein Großvater nicht mehr da sein sollte, da ich die älteste Enkelin bin die noch kein Haus besitzt und alle Geschwister meines Vaters ebenfalls ein eigenes Haus besitzen. Ich könnte mir dies gut vorstellen , doch nun stellen sich mir einige Fragen.Mein Vater hat noch fünf lebende Geschwister, ein älterer Bruder ist vor einigen Jahren verstorben hinterlässt jedoch drei Kinder , treten diese drei Kinder automatisch in sein Recht zu Erben? Wie läuft es mit der Höhe der Auszahlung? Das Haus ist aus den 60 er Jahren und abbezahlt. Dann müsste ja ein Gutachter kommen und das Haus schätzen, wird der Geschätzte Wert des Hauses dann durch fünf (sechs?)geteilt und ich müsste diese summe meinenm Vater und seinen Geschwistern auszahlen?
Vielen Dank
Stephanie
Hallo Stephanie,
das hängt davon ab, wie die ganze Geschichte gestaltet wird und wie Ihre Onkel und Tanten dazu stehen. Deswegen kann ich Ihnen eigentlich nur empfehlen, sich bei einem Notar über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Hallo Stephanie
gehört das Haus deinen Vater ist es schon auf ihn geschrieben?
Hast du noch Geschwister?
Das habe ich noch nicht verstanden?
Also wenn dein Vater schon Eigentümer von den Haus ist, und du keine Geschwister hast, brauchst du niemanden hinausbezahlen, dann kann er dir das überschreiben und du bist dann Alleinbesitzerin.
Die Geschwister oder Nichten und Nefen zälen nicht von dein Vater, das sind 2. Erbvolge die währen nur dann wichtig wenn du nicht da währst .
Aber wenn du noch Geschwister hast, denen musst du dann vom Gutachtenwert ihren Teil ausbezahlen wenn sie nicht drauf verzichten bzw. wenn sie nicht schon vom Vater was gleichbares im Wert bekommen haben.
Oder:
Wenn der Vater dir das Haus überschreibt gegen Leibrente so lange er lebt, dann ist mit den Tod das Haus dein Eigentum
Nissbrauch darf er nicht machen wenn noch Geschwister da sind da bekommen sie dann doch das Pflichtteil.
Ihr müsst ja sowieso zum Notar der muss dich über das noch genau aufklähren, aber du musst auch danach fragen.
Wünsch dir und deinen Eltern alles gute
Nein das Haus gehört meinem Vater noch nicht . Und ja ich habe noch zwei Geschwister. Deshalb müsste das Erbe ja unter meinem Vater und seinen Geschwistern aufgeteilt werden, aber da ich die einzige bin die das Haus übernehmen würde da alle anderen schon ein Haus besitzen würde ich es auch gerne übernehmen. Aber müsste dann doch nur meinen Vater und seine Geschwister auszahlen oder ? Meine Geschwister und cousins und cousinen wären doch außen vor, weil ich ja egtl auch nicht erben würde sondern kaufen und das erbe ausbezahlen, das seh ich doch richtig oder ?
Danke , ja das wäre wahrscheinlich das beste. Ist ja momentan noch nicht soweit , aber seit meine Eltern mich gefragt haben geht mir das Thema einfach nicht mehr aus dem Kopf
Mfg
hallo ayl
Als zuerst werden dein Vater und seine fünf Geschwister das Haus zu je einem sechstel Erben.Den Anteil von dem verstorbenen Bruder Erben seine Kinder.
Wenn sich die sechs Erben über den Preis einIgen ist es gut,wenn nicht muss man das Haus schätzen.
Ob du die älteste Enkelin ohne eigenes Haus bist spielt dabei keine Rolle .
Das Schattengras
Hallo Stephanie,
genau so sieht das aus, wenn es kein Testament zu deinen Gunsten oder zu deines Vaters Gunsten alleine gibt.
Gruß Hilde
Hallo,
was gut wäre, wenn der Opa jetzt die Immobilie auf Sie übertragen würde. Er selbst bekommt -so müsste es vereinbart werden- ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht, wäre also quasi der wirtschaftliche Eigentümer bis zu seinem Lebensende. Was ist mit Oma? Ggf. müsste diese das gleiche Nießbrauchsrecht bekommen.
Die gesetzlichen Erben:
Kinder - bzw Kindeskinder der verstorbenen Kinder des Opas, bekämen dann alle hinsichtlich der Immobilie einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Das wäre die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wobei sich dieser Anspruch aber Jahr für Jahr um 10 % mindert, so dass nach 10 Jahren kein Anspruch mehr bestehen würde.
Wenn der Opa die Immobilie per Testament auf Sie übergibt, müssten Sie den Pflichtteilsanspruch in voller Höhe dann sofort in Geld ausgleichen.
Also die drei Kinder erben -bekommen ihr Pflichtteils- automatisch. Wenn es soweit ist, müsste der Gutachterausschuss der Stadt ein Schätzung vornehmen, wenn sich die Parteien nicht so einigen können.
Alles klar?
mfg
PB
Hallo ayla87,
soweit mir bekannt ist, ist das ganze nicht relevant. Solange nicht einer der evtl. potenziellen Erben sein Erbrecht vorzeitig geltend macht. Soll heißen, wenn Eltern dem Kind ein Haus überschreiben ist das ihr gutes Recht. Sollte jedoch ein evtl. späterer Erbe des Hauses diese mitbekommen und auf seinen Anpruch pochen, dann muss der Erbe seinen Pflichanteil bereits vor dem Ableben des zu vererbenden geltend machen. Solange dieses nicht geschehen ist, kan der Vererber überschreiben und verschenken was er will.
Schöne Grüße
Pasha
Hallo so gut kenne ich mich da auch nicht aus, das ist schon komplizierter.
Dein Vater währe da aussen vor, er wird in der Erbreihnvolge überspungen.
Du erbst praktisch von Opa und Oma!
Da müssten alle Geschwister von deinen Vater damit einverstanden sein und muss abgeklährt werden ob sie auf den anspruch auf das Haus verzichten und ob sie von Opa schon den wert ca. Pflichtteil von den Haus schon erhalten haben. Das musst du alles zuvor abklähren, ob es dir wert ist für das alte Haus dann sie auszuzahlen. Das muss dann alles beim Notar gemacht werden auch der Verzicht deiner Onkels und Tanten. Du kannst dir das Haus auch schenken lassen so lange Opa und Oma noch leben aber ohne nissbrauch sonst zahlt auch wieder das Pflichtteil. Und jedes jahr was sie länger leben bis 10 Jahre zurück wird es immer um 10% weniger was die Onkels und Tanten bekommen würden nach 10 Jahren gar nichts mehr.
Was ich mir vorstellen kann mit deinen Geschwistern, muss halt auch ein abkommen gertroffen werden, ich hoffe dein Vater hat ihnen schon was gegeben oder kann ihnen noch was geben, spädersten nach seinen Tod, damit sie dann von dir nichts mehr bekommen. Das muss aber auch geschrieben werden.
wünsch dir alles gute
Es kommt auf den Zeitpunkt der Regelung an: Zu Lebzeiten kann der Eigentümer die Bedingungen allein und unwiderruflich bestimmen, entweder durch Übertragungsvertrag oder durch Testament.-
Ist die Immobilie durch Erbgang auf eine Erbengemeinschaft übergegangen, dann ist eine einvernehmliche Übertragung nach Einigung über die Bestimmungen nötig. In diesem Fall wäre eine Verkehrswertschätzung dann nötig, wenn keine Einigung erfolgt. Die genannten Enkel treten an die Stelle des verstorbenen Sohnes, es sei denn, der Großvater bestimmt testamentarisch etwas anderes (wie er bekanntlich vieles Weiteres bestimmen kann!).
Wenn Sie ohnehin einen Notar benötigen (wie bei jetziger Übertragung), dann können Sie kostenneutral alle Fragen dazu von ihm beantwortet erhalten.
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus der Region von Weser und Aller
H. Gintemann
(Diese Antwort ist eine aus 3391 Tagen…)
hallo ayla87, das ist richtig, das Haus wird geschätzt und du müßtest dann die sechs erben auszahlen, es sei denn es besteht erbverzicht der berechtigten.
Gruß petit
Hallo,ja richtig,sie müssten dann die anderen auszahlen.es sei denn,die anderen erben verzichten zu ihren gunsten!
Hallo Stephanie,
nach Deiner Beschreibung weiß ich noch nicht, wer im Augenblick Eigentümer des Hauses ist (der Großvater oder schon Dein Vater?). Sollte Dein Vater jetzt oder in nächster Zeit Alleineigentümer werden, kann er uneingeschränkt auf Dich übertragen, denn Geschwister oder Nichten und Neffen (Deines Vaters) haben keine Ausgleichs- oder Pflichtteilsansprüche.
Anders sieht es natürlich aus, wenn Dein Großvater unmittelbar auf Dich - zu Lebzeiten übertragen will. Er bestimmt dann, ob und in welcher Höhe Ausgleichzahlungen zu leisten sind. Er kann ohne Auflagen übertragen, jedoch könnten, falls er in den nächsten 10 Jahren verstirbt, seine pflichtteilsberechtigten Kinder und verwaisten Enkel die Pflichtteilsergänzung beanspruchen (nach 5 Jahren z.B. 50 % als Rückrechnung in den Nachlass, davon dann die Pflichtteilsquote von 1/14, falls Dein Großvater verwitwet ist).
Es ist alles je nach Konstellation etwas kompliziert und lässt sich schriftlich nur sehr umständlich erläutern. Deshalb biete ich Dir an, mich anzurufen; dann lässt sich der Sachverhalt leichter klären und es lassen sich die richtigen Empfehlungen geben: Ffm 638226. Keine Angst - es kostet nichts.
Viele Grüße
Joachim
Hallo Stephanie,
Grundsätzlich erben natürlich alle Kinder Deines Grossvaters zu gleichen Teilen. Deren Kinder erben aber zu anderen Teilen.
Dein Vater bietet Dir das Haus an, also wird er Dir gegenüber wohl keine Anspüche erheben wollen(können?).
Ich kann das leider nicht alles mit Sicherheit sagen, daher schlage ich vor das mit der Familie einfach zu besprechen, dann liegst Du auf der sicheren Seite.
Vielleicht fragt Ihr gemeinsam einen Anwalt und lasst alles vertraglich regeln, damit Du später nicht in Schwierigkeiten kommst.
Lieben Gruss von ninja
Hallo Stefanie,
gute Nachricht für Sie!
Sie müssen niemandem von Ihren Tanten und Onkeln ausbezahlen,da dies keine Verwandten in gerader Linie sind. Erben werden nur Großeltern, Eltern und Kinder, Enkelkinder. Keine Geschwister, Tanten etc.
LG aus Stuttgart!
!
Hallo,
Deine Frage lässt sich so nicht beantworten, denn erst nach dem To des Großvaters kann geklärt werden, ob die gesetzliche Erbfolge gilt oder ob ein Testament da ist. Gibt es ev. ein Ehegattentestament zusammen mit der Großmutter, die ja wohl verstorben ist.
Kann Dir daher nicht weiter helfen.
Ingeborg
Hallo,
beim Tode deines Großvaters erben dessen Kinder nach stämmen, d.h. wenn ein Kind vorverstorben ist, erben dessen Kinder zu gleichen Teilen.
M.E. sollte die Angelegenheit noch zu Lebzeiten deines Großvaters geklärt werden wer dessen Haus bekommt. Hinterher ist es oft schwierig dies zu klären.
Wie das mit dem Auszahlen läuft, ist eine Vereinbahrungssache und ganz euer Ding. Niemand muss sich auszahlen lassen. Man kann dir ja auch das Haus unentgeltlich überlassen. Wichtig ist jedoch das alle Erben mitspielen müssen. Wenn auch nur einer querschießt ist nichts (dast Nichts) zu machen.
Deshalb - noch zu Lebzeiten klären!
ml.
Hallo,
falls die anderen Erben Anspruch an der Hinterlassenschaft des Großvaters stellen, müsste ein Gutachter den Grundbesitz schätzen.Die 3 Kinder des verstorbenen Onkels treten dann auch als Erben ein.Sowie die Geschwister Deines Vaters.Ich denke Ihre Eltern würden wohl verzichten. Der Großvater könnte auch ein Testament verfassen, indem Er Sie als Alleinerben angibt, damit würden die anderen Erben auf den Pflichtteil versetzt.
Ihre Gedanken sind vollkommen richtig!