Status vor 2 Jahren: Meine Mutter hat von ihrem Onkel dem Bruder ihres Vaters ein renovierungsbedürftiges Haus Wert ca. 70T€ geerbt notariell beglaubigt. Zum Zeitpunkt des Todes des Onkels lag seine Frau nach einem Schlaganfall schon seit 2 Jahren regungslos im Pflegeheim, und danach noch ein weiteres Jahr bis zu ihrem Tod. Nebenbei bemerkt hat meine Mutter beide über Jahre hinweg gepflegt, da leider deren Sohn auch schon verstorben war.
Nach dem Tod des Onkels hat sie das Haus für ca. 100T€ in 2 Jahren renoviert.
Status heute: Es ist ein älteres Testament des Onkels geschrieben zusammen mit seiner Frau, ich glaube Berliner Testament aufgetaucht, was wahrscheinlich dazu führt, dass nicht meine Mutter rechtmäßige Erbin des Hauses ist, sondern aufgrund des Berliner Testaments das Haus zunächst auf seine Frau überging und nach deren Tod auf ihre nächsten Verwandten, also deren leibliche Nichten die sich natürlich nie in irgendeiner Weise an der Pflege beteiligt haben.
Also eine ganz verzwickte Geschichte. Das blöde daran: die neue Erbin will jetzt das - mittlerweile wirklich schöne und auch deutlich wertgesteigerte - Haus einkassieren und fordert meine Mutter zum Auszug auf. Was kann man dagegen tun? Was wird mit den Renovierungskosten?
Das Haus ging nach dem Tod des Onkels auf jedenfall am seine Frau,egal wie ihr gesundheitlicher Zustand war.Wenn ein Berliner Testament besteht,und das nicht von beiden Ehepartnern aufgelöst worden ist,bleibt es bestehen und ein neueres von einem Partner ist nichtig.Das heißt wenn nichts anderes geschrieben steht,erbt die Frau alles,und wenn diese nach dem Tod ihres Mannes nichts mehr geschrieben hat geht es an Ihre Seite weiter.
Ich hoffe für deine Mutter,das sie das nachweisen kann,was in das Haus investiert wurde.Aber ich denke da braucht sie einen Anwalt.Ich nehme an,das es über die Pflege keine schriftlichen Nachweise gibt,das sie dafür einen Anspruch auf geleistete Arbeit hat.
m.f.G.Schattengras
Hallo Maccias, ich glaube, dass wird kompliziert. Wenn zu dem Zeitpunkt des Verfassens des jüngeren Testamentes durch den Onkel (allein) die noch lebende Tante nicht juristisch endmündigt war, glaube ich, gilt das vorher beiderseitig verfasste Testament.
Grüße petit
Ihre Infos sind in Anbetracht des komplizierten Vorganges äusserst dürftig und ungenau.
Sie schreiben z.B. dass das Haus notariell beglaubigt vererbt worden sei. Eine Erbschaft bedarf keiner notariellen Beglaubigung! Was war´s tatsächlich?
Die Beurteilung des Falles hängt entscheidend von den erfragten Grundlagen und sonstigen Infos ab. Da Sie ohnehin einen jur. Beistand benötigen und die Infos nicht per Web möglich sind, verweise ich an den Beistand.
Bitte bitte - geh zum Anwalt. Das kann doch nicht dein Ernst sein dieses komplexe Problem hier lösen zu wollen.
Tatsache ist, das das Berliner Testament das wirksame ist, da wechselbezüglich. Deine Mutter ist zur Rückgewähr des Erlangten verpflichtet, was jedoch nicht heißt dass man sich nicht über das unterhalten muss was deine Mutter in der Zwischenzeit investiert hat. Davür müssen die Erben aufkommen.
Aber das kann man wirklich nur mit genauer Einarbeitung in die Sachlage!
hallo matthias,
bei dieser verzwickten sachlage würde ich ihnen raten dringlichst einen anwalt zuzulegen.
aber wenn das erbe notariell beglaubigt ist, hat die nichte, soweit ich weiss, keinen erbanspruch auf das haus.
ausschlaggebend ist das datum und die notarielle beglaubigung des testamentes, aber wie schon gesagt, wäre es von vorteil, sie würden zu ihrer sicherheit einen anwalt aufsuchen, denn dann sind sie auf der sicheren seite.
ich hoffe, ich konnte ihnen etwas weiterhelfen?
lg sicha
dman sollte als aller erstes einen qualifizierten Anwalt aufsuchen und sich dort beraten lassen. Sollte das ältere Testament wirksam und Ihre Mutter nicht Erbin geworden sein, ist sie Erbschaftsbesitzerin und zur Herausgabe des Nachlasses verpflichtet. Wegen der Renovierungskosten dürfte sie aber einen Aufwendungsersatzanspruch haben.
ein Testament, egal wann gefunden, hebelt die gesetzliche Erbfolge aus.
Es muss also jetzt Rückabwicklung erfolgen. Das geschiehzt unter Berücksichtigung des inverstierten Gelden, d.h. Wert heute minus Wert beim Todestag = Ersttungspflicht der aktuellen Erben.
Hallo, Maccias
Entschuldige die verspätete Antwort. ME nach kann die Erbin verlangen, das Ihre Mutter das Haus räumt,allerdings wird der Wert des Hauses zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bewertet. Das bedeutet, die neue Erbin müsste Ihrer Mutter die Renovierungs- und Erhaltungskosten ersetzen. Von Vorteil wären deshalb möglichst alle Rechnungen als Beweis. Und sofort brauch Ihre Mutter auch nicht raus. Eine angemessene Zeit zum Auszug muss die neue Erbin ihr gewähren. Zunächst wäre jedoch vielleicht angebracht, sofern noch Zweifel bestehen, die Echtheit des neu aufgetauchten Testaments zu prüfen und den genauen Inhalt desselben zu kennen.
MfG
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, die mir einen guten Überblick über die Lage gegeben haben.
Dass meine Mutter einen Anwalt nimmt, versteht sich von selbst, ich wollte nur noch andere Meinungen einholen.
Hier noch ein paar Infos, die nachgefragt wurden:
Mit „notariell beglaubigt“ meinte ich, dass aktuell meine Mutter im Grundbuch eingetragen ist.
Das neuere zweite Testament (2007) ist nur alleine vom Onkel verfasst worden, ohne dass die Tante juristisch entmündigt war. Somit wird wohl das ältere „Berliner Testament“ (1967, an der Echtheit zweifelt keiner) rechtlich Bestand haben, und meine Mutter ist damit nicht die Erbin.
Was für mich der offene Punkt ist: Kann meine Mutter alle Renovierungskosten von den neuen Erben verlangen, oder wird nur der aktuelle Wert minus des Werts zum Zeitpunkt des Erblasses erstattet?
Hallo,
die Wertsteigerung der Immobilie erfolgte durch die Verwendung der eigenen(?) finanziellen Mittel des vermeintlichen Erbenschaftsbesitzers und meiner Meinung nach ist somit der Erbe für die getätigten Aufwendungen abzüglich der fiktiv ermittelten eingesparten Mietkosten voll ersatzpflichtig, egal ob diese notwendig, nützlich, werterhöhend oder gänzlich überflüssig waren.
MfG
Hallo,
für mich sind die Ausführungen nicht eindeutig. Hat Ihre Mutter geerbt, oder wurde ihr die Immobilie übertragen? War der Onkel alleiniger Eigentümer der Immobilie?
Sonst hätte eigentlich keine Übertragung oder Vererbung erfolgen können. Ist die Mutter im Grundbuch bereits eingetragen als Alleineigentümerin?
Richtig ist, wenn die Eheleute ein gemeinschaftliches T. gemacht haben, kann nicht einer davon ohne Zustimmung über das Vermögen anderweitig verfügen.
Wenn nun die Nichte tatsächlich das Haus -wie auch immer- bekommen muss, hat Ihre Mutter einen Anspruch auf Ausgleich der Investitionen, da sonst eine ungerechtfertigte Bereicherung vorläge.
Melden Sie sich noch einmal, sonst müssten Sie einen Juristen (Notar oder -teuer- Anwalt) aufsuchen.
Es geht ja um viel Geld.
Übrigens, ich bin in Urlaub und antworte deshalb nicht prompt!
MfG
PB
Zu Ihren Fragen:
Meine Mutter hat von ihrem Onkel nach dessen Tod geerbt (durch das 2007er Testament). Dementsprechend wurde sie auch ins Grundbuch als Alleineigentümerin eingetragen. Ja, der Onkel war Alleineigentümer.
Ich finde es ja schon extrem frech, dass meine Mutter jetzt eine Drohung zur Zwangsräumung (mit 2-wöchiger Frist!!) vorliegen hat, obwohl sie so ehrlich war das selbst gefundene Berliner Testament abzugeben. Ist es üblich, dass Anwälte in solchen Schreiben derartige Geschütze auffahren?
Eigentlich geht’s ja „nur“ noch darum alle getätigten Investitionen erstattet zu bekommen, bzw. einen fairen Preis zum Rückkauf des „verlorenen Erbes“ zu erzielen…
Mir ist hier nicht klar, ob das Haus bereits lebzeitig übertragen worden ist, oder erst nach dem Erbfall.
Sollte Ihre Mutter also das Haus erst im Wege der Erbfolge erhalten haben und ist das spätere Testamen wirksam, kann tatsächlich eine Rückabwiklung notwendig werden.
Für die Rückabwicklung sieht das Bürgerliche Gesetzbuch veschiedene Vorschriften vor.
Hier kann ich Ihnen nur empfehlen, die ganze Geschichte von einem Fachanwalt für Erbrecht prüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Eine Rückabwicklung wird notwendig werden, außer meine Mutter kauft das Haus zurück.
Wirksam ist das ältere (aber eben erst später gefundene) Testament, das Berliner Testament.
Somit geht meine Mutter (die zunächst als Erbin des Hauses nach dem Tod des Onkels aufgrund des jüngeren Testaments eingesetzt war) leer aus.
Was mich interessieren würde: wie erfolgt eine Rückabwicklung? Legt meine Mutter „einfach“ all ihre Rechnungen vor und bekommt diese von den „richtigen“ Erben komplett ersetzt?
Ein Anwanlt wird selbstverständlich eingeschaltet.
mein fall ähnlich gelagert.
deine mutter wird ein gerichtsgutachten zu dem todeszeitpunkt des onkels machen müssen und die richterin entscheidet nach dem wertminderungsprinzip.
generell ist keins der beiden testamente unwirksam und das neuere zählt, wenn deine mutter die renovierungskosten auf und vorweisen kann, bekommt sie das geld wieder oder kann gar in dem haus bleiben unter der möglichen pflicht das ältere testament auszuzahlen.