Hauserbe zu Lebzeiten

Hallo,
Ich wohne bei meinem Großvater im Haus zur Miete.Ihm gehört das Haus. Nun möchte meine Tante, dass ich das Haus übernehme-Schenkung zu Lebzeiten. Ich würde dann meinem Opa das Haus monatlich abbezahlen, er hat das Wohnrecht auf Lebzeiten. Viel erklären konnte meine Tante dazu nicht, drängt aber sehr darauf, dass ich einwillige. Für mich kommt dies nicht in Frage, da das Haus für meine Familie langsam zu klein wird. Allerdings wüsste ich gerne warum sie es plötzlich sooo gut mit mir meint und was die Nachteile bei solch einer Sache ist. Klar ist, dass mein Opa plötzlich nicht mehr viel Gespartes hat und ein Pflegeheim könnte er sich nicht lange leisten.
Danke und viele Grüße Markus

Hoi hab deine Frage gelesen und denke normal würde daß Haus doch dein Vater erben aber wenn es zu Lebzeiten verschenkt besitzt er nichts mehr? Wenn es so ist ,Pflegeheime sind teuer und wenn dieser Fall eintritt wollen die das Geld von Ihm selbst(bis das Haus weg ist) wenn er aber nichts hat treten sie an die Kinder heran was dein Vater und seine Frau(Tante) wäre .Aber wenn die beiden es sich auch nicht (Pflegeheim) leisten können muß der Staat einspringen.
Wie gesagt im Pflegefall !!!

Hallo,
das Ganze kommt mir sehr dubios vor. Eine Schenkung wäre ein „vorgezogenes Erbe“ und Du müsstest eigentlich nichts an Deinen Großvater zahlen. Was ist aber mit den direkten Erben Deines Großvaters, die könnten zumindest nach seinem Tod einen Pflichtanteil von Dir einfordern. Falls Dein Großvater in ein Pflegeheim kommt und mangels eigenem Vermögens auf soziale Hilfe angewiesen wäre, so würde man die anfallenden Kosten, meines Wissens nach, noch bis 10 Jahre nach der Schenkung, von Dir einfordern. Wenn Dein Großvater sein Haus verkaufen würde, so hätte er selbst Kapital um für seine Heimkosten aufzukommen. Vielleicht geht Deine Tante auch davon aus, dass Du dann Deinen Großvater pflegst, wenn es nötig werden würde. Im normalen Fall müßten die Kinder Deines Großvaters, also Deine Eltern, Tante od. Onkel für die Pflegekosten Deines Großvaters aufkommen, wenn er sie nicht selbst bestreiten kann, oder er muss sein Haus verkaufen um die Pflegekosten zu bezahlen.
Ich würde mich auf keinen Fall auf so ein Geschäft einlassen. Im Zweifelsfall ist hier ein Notar zu Rate zu ziehen.
Mfg

Hallo Markus,
Steuerexperte bin ich nicht, ob bei Dir Schenkungssteuern anfallen und in welcher Höhe kannst du beim Finanzamt erfragen.
Du schreibst ja auch ein wenig widersprüchlich, wenn du das Haus abbezahlst, würdest du es ja erwerben. In dem Fall würde ja ein Kaufvertrag mit Ratenkauf und Wohnrecht abgeschlossen, wenn ich dich recht verstehe.
Da dein Opa alt ist und du das Heim angesprochen hast, sind deine bedenken berechtigt, bevor das Amt Kosten übernimmt für das Heim, würden sie den Besitz deines Opas veräußern, und wenn es noch keine 10j her sind mit dem Verkauf kann der Kaufvertrag gewandelt werden.
Hoffe Dir geholfen zu haben.
lieben Gruß Petra

Sie schreiben verworren! Einerseits erwähnen Sie, dass das Haus Ihnen gegen Eintragung eines vermutlich persönlich bedingten Wohnrechtes für den Opa, löschbar bei Auszug bzw. mit Todesnachweis, geschenkt werden soll und andererseits schreiben Sie von einer monatlichen Abzahlung, die Sie für den Opa leisten müssen. Das klingt dann eher nach einem Kauf (Verpflichtungsgeschäft) als einer Schenkung. Eine Schenkung zeichnet sich dadurch aus, dass der Beschenkte keine Verpflichtung im Ggenzug zur Schenkung übernimmt. Dann kaufen Sie ihm die Kiste lieber ab und er kann sich ja dann als Mieter verdingen und an Sie zahlen, nachem er den fürstlichen Kaufpreis kassiert hat. Nicht nur aus steuerliches Sicht wäre eine solche Lösung für Sie wesentlich günstiger.

Richtig, es klingt verworren, meine Tante nannte es eine Schenkung, jedoch sehe ich
da auch keine Schenkung drin, denn ich zahle meinem Opa das Haus zu Lebzeiten
ab. Es ist schon ein Kauf, aber er behält das Wohnrecht auf Lebzeiten. Ich wohne hier
sehr Mietgünstig, dies hat meine Tante anfangs immer betont, nun wäre es so, das
mein Opa im Monat ca. 900 Euro bekommt und wir so den Betrag des Hauses
abbezahlen. Allerdings muss er dann keine Miete an uns zahlen- denke das dies die
Vorstellung meiner Tante ist. Somit hat er 900 Euro im Monat und lebt kostenfrei,
gut für meine Tante, denn sie muss nun erstmal Finanziell nicht für meinen Opa
sorgen. Sollte er in ein Heim müssen, zahlen wir ja die 900 Euro weiter.

Danke für Deine Nachricht,
was meinst Du mit einem Wandel des Kaufvertrages, falls mein Opa Geld für ein
Heim benötigt? MfG Markus

Machen Sie keine Fehler! Schließen Sie mit dem Opa eine stinknormalen Mietvertrag über die mtl. € 900 als Kaltmiete zzgl NK ab! Müßte der Herr später mal in einem Pflegheim kostenintensiv versorgt werden, dann haben Sie nach einem ordnungsgemäßen Kauf im Gegensatz zur einer Schenkung, die noch über 10 Jahre hinweg angreifbar wäre, nichts mehr zu schaffen! Unterhaltspflichtig könnten nur die Kinder, also Ihr Vater oder Ihre Mutter bzw. der Gescchwister, also u.a auch Ihre Tante herangezogen werden; Enkelkinder können dazu nicht verpflichtet werden! Ich möchte ja nicht unken! - Aber könnte es sein, dass Ihre Tante ein „Cleverle“ ist und darauf spekuliert, dass Sie später mal aus der Schenkung in Anspruch genommen werden könnten und gleichzeitig bezüglich der Gegegenverpflichtung der Gekriffene wären und sie selber aus der Verpflichtungsnummer für den eigenen Vater raus wäre??? Halten Sie sich schlicht an meinen Rat mit dem Kauf und der Vermietung; da kann dann nichts schieflaufen. Wird dem nicht zugestimmt, dann ist da was faul!

Hallo Markus.

Schenkung ist ein komplexes Thema und nicht so einfach.
Du wolltest gerne ein paar Nachteile hören.
Ohne jemanden zu nahe treten zu wollen!
Ein Nachteil ist die in absehbarer Zeit eintretende Pflegebedürftigkeit. Sollte jemand ins Heim kommen und es sich nicht leisten können,wird geprüft: Ist die Schenkung 10 Jahre her,wenn nicht kann die Schenkung zu deinem Ungunsten rückgängig gemacht werden.
Und es wird geprüft wieviel Mieteinahmen mit diesem Objekt erziehlt werden können und diese Summe muß dann bezahlt werden.Dies ist nur ein kleiner Einblick in eventuelle Nachteile die euch entstehen können.
Hier muß man Alter,Größe und Zustand vom Objekt sehr gut abwägen.
Ich würde zur Sicherheit ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt führen,denn diese Rechnung ist mit Sicherheit günstiger als ein übereiltes Handeln.

Ich hoffe ich konnte euch ein paar Denkanstöße geben.
LG

Danke für Deine Nachricht,
was meinst Du mit einem Wandel des Kaufvertrages, falls mein
Opa Geld für ein
Heim benötigt? MfG Markus

Hallo Markus,
wenn das Geld aus Rente und sonstigen Einnahmen für das Heim nicht reicht, springt das Sozialamt ein, und die versuchen sich das Geld wieder zu holen, durch Verkäufe z.B. von seinem Haus, und dann könnte der Vorgang zehn Jahre zurück oder sogar noch länger bin kein Anwalt Fristen haben sich glaube ich noch auf 15j erhöht, der Kaufvertrag könnte storniert werden, Du würdest Dein Geld wieder bekommen und das Sozialamt würde es teurer verkaufen, vielleicht, dürften sie.
Du hättest aber bestimmt Vorkaufsrecht, dann aber keine Raten sondern Kaufpreis komplett.
lieben Gruß Petra

sorry war übers WE in Köln