Hausfinanzierung

Liebe WWW Mitglieder,

ich habe eine kurze Frage. Mein Partner hat vor zwei
Häuser zu kaufen. Ein Haus davon ist selbstträger und die
Finanzierung steht, es muss nur noch der Vertrag
unterschrieben werden. Er möchte aber nun ein
Einfamilienhaus kaufen und das andere (den selbstträger)
weiterhin zur vermietung behalten. Ich komme als Bürge
leider nicht in Frage, wenn er in dem Einfamilienhaus
Zimmer zur untermiete vermietet da es recht groß ist,
zählt die Bank das als Einkommen und würde dem Kredit
eher zustimmen als ohne diese Untervermietung im
Einfamilienhaus? Könnte ich oder eines seiner Geschwister
eventuell sogar zur untermiete wohnen da wir nicht
verheiratet sind?
Ich danke für eure Mithilfe und der beantwortung meiner
Frage.
Liebe Grüße Tinka

Hallo Tinka,

diese Frage kann dir leider nur die finanzierende Bank selbst beantworten, da diese für sich entscheiden muss, ob sie mit dieser regelung einverstanden ist oder nicht. Deshalb empfhele ich einen Beratungstermin bei der Bank, um alle Möglichkeiten zu analysieren.

Grüße

Hallo,

natürlich erkennt die Bank das an, wenn zusätzliche Einnahmen (durch die Untermiete) dem Vermmieter zufliesen. Woher das Geld stammt ist letztendlich der Bank egal. Regelmäsige Einnahmen kommen dabei immer gut an.

Gruß!

Martin Bründl
http://www.der-banker.de

Nachtrag: Da es untervermietet ist, wird es nicht so stark anerkannt, wie wenn es eine abgeschlossenen Wohnung an eine „fremde“ Person wäre.

Hallo Tinka,

natürlich zählt eine Bank eine Vermietung als Einkommen, wenn auch nicht zu 100 %. Üblicherweise werden 75 % der Nettomiete anerkannt.
Ob die Bank eher zustimmt weiß ich nicht, da ich weder die Umstände, noch die Bank kenne.
Wenn tatsächlich eine Untervermietung stattfindet, wird auch diese gem. den Richtlinien der Bank anerkannt.

Beste Grüße

Hallo Tinka,

natürlich zählt eine Bank eine Vermietung als Einkommen, wenn auch nicht zu 100 %. Üblicherweise werden 75 % der Nettomiete anerkannt.
Ob die Bank eher zustimmt weiß ich nicht, da ich weder die Umstände, noch die Bank kenne.
Wenn tatsächlich eine Untervermietung stattfindet, wird auch diese gem. den Richtlinien der Bank anerkannt.

Beste Grüße.

Hallo,

grundsätzlich sollten die Auskünfte, die man der Bank gegenüber macht immer der Wahrheit entsprechen.

vg

Hallo liebe Tinka,

natürlich könnte die Konstellation so aussehen. Hier liegt jedoch die Betonung auf KÖNNTE.

Sprecht doch einfach mit der Bank, die das Haus finanzieren soll und fragt dort nach, ob sie mit diesem Konstrukt einverstanden sind.
Es gibt hier keine generelle Regelung.

Sorry, dass ich dir keine genauen Auskünfte geben kann.

Gruß
Thomas

hallo tinka,

ob die bank diese untermietverträge als einkommen anrechnet, kann dir nur ein berater der bank sagen.
jede bank hat da ihre richtlinien. mein arbeitgeber, auch eine bank, würde dies nicht anerkennen…

grüße
sandra

Liebe Tinka,

es tut mir leid, dass ich Deine Anfrage leider erst jetzt beantworten kann.

Ist die Anfrage noch aktuell?

Wenn Ja schicke mir kurze Mail, dann werde ich sie sofort beantworten.

Tshora