mein Vermieter hat ohne Vorankündigung den Hausflur Renovieren lassen.
Nun will er diese Kosten auf die Mieter verteilen.
Ich möchte nur noch mitteilen,dass der Hausflur in einen Misserablen zustand war.(Tapete hat sich von der Wand gelöst,und teilweise war ein Schimmelansatz zu sehen).
Bilder vor der Renovierung sind vorhanden.
Kann er diese Kosten umlegen?
hallo
nach meinem dafürhalten eindeutig nicht, weil es sich in anbetracht der beschriebenen zustände um eine instandsetzung handelt, die nicht umlegbar ist. etwas anderes wäre, wenn auch modernisierungsarbeiten durchgeführt worden wären (z.b. neue fenster sind zumindest teilweise als modernisierungskosten ansetzbar), die dann tatsächlich -nach vorheriger modernisierungsankündigung etc.- umlegbar wären, aber dann eben nur der modernisierungsanteil und nicht die gesamten kosten.
viele grüße
salomo
Nein, das sind keine umlegbaren Kosten. Schau auch mal in deinen Mietvertrag. Dort sind alle umlegbaren Kosten aufgelistet bzw. müssten aufgelistet sein, wie Wasser, Abwasser, Grund- und Haftpflichtversicherung, Grundsteuer, Straßenreinigung etc.
Hallo Machatsch,
versuchen kann man es ja mal, aber es ist nicht zulässig. Die Kosten für diese Renovierung muß der Vermieter alleine tragen.
Mit besten Grüßen, Hubert Steiger.
Hallo - das Renovieren des Hausflurs kann der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen, da es sich hier um keine Modernisierung sondern um eine normale Renovierung handelt, für das der Vermieter alleine zuständig ist. Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen eine Umlage auf die Miete bzw. gegen eine rechnung ein. Lg.
Hallo,
meines Wissens nach kann er solche Kosten umlegen. Aber in welchem Maß kann ich leider nicht sagen.
Würde mich beim Mieterbund oder einem Anwalt schlau machen.
Gruss daylighter
Hallo!
Danke für die Frage!
Nach meiner Kenntnis lautet die Antwort ja, er darf. Die Ankündigung soll dazu dienen, das der Mieter sich auf Einschränkungen einrichten und ggf. auch kündigen kann. Eine fehlende Ankündigung führt nicht automatisch dazu, dass die Kosten nicht umgelegt werden dürfen.
In deinem Fall kann ich keine Einschränkungen erkennen, von daher war eine Ankündigung auch nicht nötig.
Anders natürlich, wenn die Maßnahmen in deiner Wohnung stattgefunden hätten. Aber das lese ich hier nicht.
Ich gehe davon aus dass der Hausflur nicht zu einer einzigen Wohnung sondern zum Allgemeinbereich (mehrerer) Wohnungen zählt. Dann gilt: nein, diese Kosten kann er nicht umlegen.
kann mich den bisherigen Experten nur anschliessen: Da brauchst NICHT in den Mietvertrag etc. schauen. Eine Instandsetzung/Renovierung ist nicht umlagefähig. Dafür zahlt ihr Miete, dass die Substanz Instand gehalten wird.
Wie immer empfehle ich diplomatisch und entschieden. Alle Mieter sollten das gleiche Antwortschreiben an den Vermieter schicken.
ist doch schön, wenn der Vermieter sich kümmert. Bei uns müssen wir das selbst. Er kann die Kosten umlegen, wenn er sie belegen kann s. h. Rechnung für evtl. Maler oder wenn er es selbst gemacht hat für Farbe. Ohne Beleg = keine Zahlung! Du kannst ja nicht selbst abschätzen, wieviel so etwas kostet. Normalerweise wird so etwas in der Nebenkostenabrechnung am Ende des Jahres aufgeführt.
Hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse
DIe Renovierung des Hausflures ist eine Sanierung der Gemeinflächen und damit aus meiner Sicht nicht umlagefähig. Das wäre eine Reparatur ja auch nicht.
Hallo! Ich denke nicht. Laut Mietvertrag sind Sie zu Schönheitsreparaturen innerhalb der gemieteten Räume verpflichtet und nicht zu Instandhaltung des Hausflurs. Das wäre mir neu.Er kann nach Sanierung die Miete erhöhen aber die Kosten der Sanierung auf Mieter umlegen? Tja, vielleicht ist es aber den Versuch Wert. Der eine oder Andere wird nichts sagen und zahlen. Es gibt Leute die leben von sowas.