Hallo,
Für die Frau alleine sind es schon 200 Euro pro Monat, weil sie wegen ihrer chronischen Krankheit einen Risikozuschlag hat. Es sind 4 Kinder und dann ist in den 700 Euro auch noch die Pflegeversicherung enthalten.
Also diese 700€ für Restkostenversicherungen von 30% bzw. 20% sind schon nicht schlecht. Da liegt selbst der Höchstbeitrag der GKV drunter, der erst für Einkommen ab 4050€ fällig wird. Die 700€ konnte und wollte man sich bei einer chronisch kranken Hausfrau und vier Kindern, wovon zwei studieren, wohl nur leisten, weil die Bezüge noch deutlich höher waren? Entsprechend hoch fallen dann jetzt auch die Hinterbliebenenversorgungen aus.
Und ohne die Versicherungsgebühr des Mannes sind es dann auch „nur“ noch 550 Euro im Monat.
Na gut, da kommt dann wenigsten hier etwas Licht in Dunkle. Letztlich ist das aber erstmal eine Entscheidung gewesen, die man mal in der Vergangenheit getroffen hat. In der GKV wäre das günstiger gewesen. Und wenn Einkommen wegfällt, dann sinkt auch der Beitrag. Sowas sollte man vorher, auf welche Art auch immer, bedenken/berücksichtigen.
Ist aber auch zu viel, wenn man nichts verdient.
Naja, da geht es den Menschen wie den Leuten. Wenn man weniger hat, kann man weniger ausgeben. Ist vielleicht für Beamte nicht ganz so naheliegend, aber letztlich können ja auch die nicht wie der Staat einfach immer neue Schulden aufnehmen, wenn es nicht reicht.
Witwen- und Waisenrente sowohl Kindergeld muss ja nun auch für Miete, Lebensmittel, Klassenfahrten, Studienkosten für die beiden älteren Kinder, Kleidung etc. reichen.
Vorher mussten die Beamtenbezüge reichen. Wie groß ist denn die fiktive Differenz der Beamtenbezüge (abzüglich KV-Beitrag, Wohnbedarf, Nahrung, Bekleidung etc.pp. für den Mann) zum Witwengeld (plus Kinderzuschlag) plus 4x Waisengeld? Dann gibt es ja jetzt vielleicht noch Wohngeld und BaföG (inklusive eines Zuschlags für die KV). So wahnsinnig groß wird die Lücke dann nicht sein. Und irgendwie muss man ja auch den Tod immer irgendwie auf der Rechnung haben und vorsorgen, wenn man weiter das bestehende Ausgabeverhalten sicherstellen will. Da hat so gar nichts stattgefunden? Nicht mal eine poppelige Lebenversicherung?
Naja, die Hinterbliebenenversorgung ist eben auch kein Wunschkonzert und sichert nicht ein einmal eingenommenes Ausgabeverhalten ab. Da müssen dann Anpassungen vorgenommen werden, wenn der Beamte nicht noch über irgendwelche Versicherungen/Anlagen vorgesorgt hat.
Ist das immer so, dass Beamtenwitwen, die nicht berufstätig sind, in der privaten KV bleiben?
Nö, wenn die sich das nicht leisten können, kann das auch mal anders sein. Vorher werden sicher erstmal ein anderer Tarif und weitere Einnahmequellen/Ausgabensenkungen gesucht oder es wurde für solche Fälle vorgesorgt.
Grüße