Hausfrau beim Ehemann (Beamter) privatmitversichert - was ist nach Tod des Mannes?

Hallo,

wie ist das, wenn eine 50-jährige Hausfrau, die auch Hausfrau bleiben will, plötzlich Witwe wird. Ihr Mann war Beamter, privatversichert und sie mitversichert. Die Kinder auch; deshalb beträgt der Verschicherungsbeitrag ca. 700 Euro pro Monat. Wie soll sie das nach dem Tod des Mannes bezahlen? Ist ein bisschen viel. Was kann man krankenversicherungstechnisch da machen, wenn die Frau weiterhin Hausfrau bleiben will (und muss - wegen vieler Kinder und chronischer Krankheit)? Sie kann dann ja nicht einfach in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln, aber private ist so teuer.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

LG, Roberta

Hallo,

von wem kommt die Aussage, dass sich der Versicherungsbeitrag auf 700 € belaufen wird?
Wurde mit der Beihilfestelle des Ehemanns darüber gesprochen?
Falls nicht, ist dies unbedingt erforderlich!
Da sich scheinbar viele (?) Kinder im Haushalt befinden, kann es schon sein, daß sich der Betrag auf 700 € summieren kann.

ABER man lebt ja nicht nur von der Witwenrente aus dem Beamtenverhältnis des Ehemanns inklusive Familien und Kinderzuschlag, sondern bekommt auch Halbwaisenrente für die Kinder (bereits beantragt?) und weiterhin das Kindergeld.

Und eine Lebensversicherung bei mehreren chronisch kranken Kindern sollte ja auch vorhanden gewesen sein.

Ansonsten gibt es noch immer die Möglichkeit weitere Sozialleistungen zu beantragen.

Eine Rückkehr in die GKV sehe ich nicht, da Mutter und Kinder (soweit diese nicht bereits eigenes Einkommen haben oder zu alt sind) weiterhin einen Beihilfeanspruch haben.

Grüße
miamei

Hallo,

wie ist das, wenn eine 50-jährige Hausfrau, die auch Hausfrau bleiben will, plötzlich Witwe wird.

Dann bekommt sie eine Hinterbliebenenversorgung nebst Beihilfeanspruch. Wenn ihr das nicht reicht, dann vielleicht noch Wohngeld, Hartz IV oder wenn es gar nicht anders geht vielleicht sowas was wie Arbeit.

Ihr Mann war Beamter, privatversichert und sie mitversichert. Die Kinder auch;

Na die bekommen dann auch eine Hinterbliebenenversorgung und haben einen Beihilfeanspruch. Kindergeld gibt es ja auch noch.

deshalb beträgt der Verschicherungsbeitrag ca. 700 Euro pro

Monat.
Für die Restkostenversicherung von Ehefrau und wievielen Kindern?

Wie soll sie das nach dem Tod des Mannes bezahlen? Ist ein bisschen viel.

Finde ich auch, falls es nicht 20 Kinder sind.

Was kann man krankenversicherungstechnisch da machen, wenn die Frau weiterhin Hausfrau bleiben will (und muss - wegen vieler Kinder und chronischer Krankheit)? Sie
kann dann ja nicht einfach in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln, aber private ist so teuer.

Naja über die Toten nur Gutes. Ohne konkrete Angaben wird es schwierig. Aber wenn jetzt Restkostenversicherung für Frau und Kinder 700€ kosten, dann hat das ja vorher noch viel mehr gekostet? Für die Kinder gibt es ja 80% und für die Ehefrau 70% Beihilfe. Nur der Rest musste versichert werden? Und eben die 30% vom Mann. Das deutet auf recht hohe Bezüge hin, wenn man sich das leisten konnte/wollte. Ansonsten hätte er sich gleich in eine GKV begeben und alle kostenlos mitverischert. Hohe Bezüge bedeuten dann ja auch relativ hohe Hinterbliebenenversorgungen. Bei genug Kindern kann da ja am Ende theoretisch mehr rumkommen. Also finanziell eher kein Problem.
Oder kann es auch sein, dass die 700€ der bisherige Beitrag für alle waren und dass sie jetzt niedriger wären?
Notfalls muss man dann den Tarif wechseln oder in die GKV. Bei entsprechendem Waisengeld müssten da dann die Kinder eventuell alle selber einen Beitrag zahlen.

Grüße

Vielen Dank für Eure Antworten!
Für die Frau alleine sind es schon 200 Euro pro Monat, weil sie wegen ihrer chronischen Krankheit einen Risikozuschlag hat. Es sind 4 Kinder und dann ist in den 700 Euro auch noch die Pflegeversicherung enthalten. Und ohne die Versicherungsgebühr des Mannes sind es dann auch „nur“ noch 550 Euro im Monat. Ist aber auch zu viel, wenn man nichts verdient. Witwen- und Waisenrente sowohl Kindergeld muss ja nun auch für Miete, Lebensmittel, Klassenfahrten, Studienkosten für die beiden älteren Kinder, Kleidung etc. reichen. Ist das immer so, dass Beamtenwitwen, die nicht berufstätig sind, in der privaten KV bleiben?
Vielen Dank nochmal!
Viele Grüße von
Roberta

[…]
Witwen- und Waisenrente sowohl Kindergeld muss ja
nun auch für Miete, Lebensmittel, Klassenfahrten,
Studienkosten für die beiden älteren Kinder, Kleidung etc.
reichen.

Gibt es denn für die Studierenden kein Bafög?

Greetz
T.

Hallo,

Hallo,

wie ist das, wenn eine 50-jährige Hausfrau, die auch Hausfrau
bleiben will, plötzlich Witwe wird. Ihr Mann war Beamter,
privatversichert und sie mitversichert.

Du meinst wohl, die Hausfrau war also Ehefrau in der PKV selbst versichert.
Vermutlich mit einem Beihilfesatz von 70 % (wenn es sich nicht gerade um das Beihilferecht von Hessen oder Bremen handelt).

Die Kinder auch;
deshalb beträgt der Verschicherungsbeitrag ca. 700 Euro pro
Monat.

Dies könnte ich mir noch vorstellen incl. des Beitrages des Ehemannes,
der ja jetzt nicht mehr zu zahlen ist.

Wie soll sie das nach dem Tod des Mannes bezahlen? Ist
ein bisschen viel. Was kann man krankenversicherungstechnisch
da machen, wenn die Frau weiterhin Hausfrau bleiben will (und
muss - wegen vieler Kinder und chronischer Krankheit)? Sie
kann dann ja nicht einfach in eine gesetzliche Krankenkasse
wechseln, aber private ist so teuer.

Nehmen wir mal an die Ehefrau könnte in die GKV wechseln, dann müsste sie für sich alleine einen Beitragssatz von 16,525 % der erhaltenen Pension zahlen + der Beiträge für die Kinder, da diese ja auch ein Waisengeld erhalten.

Evt. könnte man weiterhelfen, wenn das Beihilferecht und das jeweilige Alter der Kinder mitgeteilt wird. Und natürlich auch ob die Kinder sich noch in der Ausbildung befinden.

Allerdings sollte man mal mit dem zuständigen Versicherungsvermittler reden,
vielleicht besteht die Möglichkeit die derzeiten Versicherungstarife zu ändern.

Gruß Merger

Hallo Ihr Lieben,

ganz vielen Dank an Euch alle für Eure detaillierten Beiträge!

LG von Roberta

Hallo,

Für die Frau alleine sind es schon 200 Euro pro Monat, weil sie wegen ihrer chronischen Krankheit einen Risikozuschlag hat. Es sind 4 Kinder und dann ist in den 700 Euro auch noch die Pflegeversicherung enthalten.

Also diese 700€ für Restkostenversicherungen von 30% bzw. 20% sind schon nicht schlecht. Da liegt selbst der Höchstbeitrag der GKV drunter, der erst für Einkommen ab 4050€ fällig wird. Die 700€ konnte und wollte man sich bei einer chronisch kranken Hausfrau und vier Kindern, wovon zwei studieren, wohl nur leisten, weil die Bezüge noch deutlich höher waren? Entsprechend hoch fallen dann jetzt auch die Hinterbliebenenversorgungen aus.

Und ohne die Versicherungsgebühr des Mannes sind es dann auch „nur“ noch 550 Euro im Monat.

Na gut, da kommt dann wenigsten hier etwas Licht in Dunkle. Letztlich ist das aber erstmal eine Entscheidung gewesen, die man mal in der Vergangenheit getroffen hat. In der GKV wäre das günstiger gewesen. Und wenn Einkommen wegfällt, dann sinkt auch der Beitrag. Sowas sollte man vorher, auf welche Art auch immer, bedenken/berücksichtigen.

Ist aber auch zu viel, wenn man nichts verdient.

Naja, da geht es den Menschen wie den Leuten. Wenn man weniger hat, kann man weniger ausgeben. Ist vielleicht für Beamte nicht ganz so naheliegend, aber letztlich können ja auch die nicht wie der Staat einfach immer neue Schulden aufnehmen, wenn es nicht reicht.

Witwen- und Waisenrente sowohl Kindergeld muss ja nun auch für Miete, Lebensmittel, Klassenfahrten, Studienkosten für die beiden älteren Kinder, Kleidung etc. reichen.

Vorher mussten die Beamtenbezüge reichen. Wie groß ist denn die fiktive Differenz der Beamtenbezüge (abzüglich KV-Beitrag, Wohnbedarf, Nahrung, Bekleidung etc.pp. für den Mann) zum Witwengeld (plus Kinderzuschlag) plus 4x Waisengeld? Dann gibt es ja jetzt vielleicht noch Wohngeld und BaföG (inklusive eines Zuschlags für die KV). So wahnsinnig groß wird die Lücke dann nicht sein. Und irgendwie muss man ja auch den Tod immer irgendwie auf der Rechnung haben und vorsorgen, wenn man weiter das bestehende Ausgabeverhalten sicherstellen will. Da hat so gar nichts stattgefunden? Nicht mal eine poppelige Lebenversicherung?
Naja, die Hinterbliebenenversorgung ist eben auch kein Wunschkonzert und sichert nicht ein einmal eingenommenes Ausgabeverhalten ab. Da müssen dann Anpassungen vorgenommen werden, wenn der Beamte nicht noch über irgendwelche Versicherungen/Anlagen vorgesorgt hat.

Ist das immer so, dass Beamtenwitwen, die nicht berufstätig sind, in der privaten KV bleiben?

Nö, wenn die sich das nicht leisten können, kann das auch mal anders sein. Vorher werden sicher erstmal ein anderer Tarif und weitere Einnahmequellen/Ausgabensenkungen gesucht oder es wurde für solche Fälle vorgesorgt.

Grüße

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