Hausfrauen-Tarif für Ehefrau möglich?

Mein „Problem“ ist noch etwas abgewandelt von den bisherigen Fälle hier im Forum: Bislang waren sowohl meine Frau und ich als Studenten freiwillig in der GKV (meine Frau über mich familienversichert). Nun, nach Studienende, mache ich mich aber selbständig und bin deshalb privat versichert. Soweit, so gut.

Nun stellt sich aber die Frage, wie meine Frau sich versichern soll. Da sie ihren Bachelor-Abschluss gerade fertig hat, ist sie ebenfalls nicht mehr immatrikuliert, hat aber auch keinen Job bzw. Einkommen, sondern wartet auf den Start ihres Master-Studiums (im SS 2012 oder WS 2012/13). Kann sie sich bis zum Studienstart als Hausfrau freiwillig in der GKV versichern? Allerdings ist dabei anzumerken, dass sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (aber mit festem Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltstitel), auch noch kein Einkommen in Deutschland erzielt hat und wie gesagt bislang nur über mich familienversichert war.

Ich würde mich riesig freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte…

wenn du in der gesetzlichen krankenkasse bleibst als selbstständiger (kosten ca. 330€) dann kannst du deine frau kostenfrei mitversichern.
ansonsten zahlt sie einen beitrag von 153€ und ist als nicht erwerbstätige versichert

Hallo Marcus,

solange deine Frau nicht berufstätig ist, habt Ihr die Wahl:

  • freiwillige Versicherung in der GKV, dabei wird Dein Einkommen zur Hälfte bei der Beitragsbemessung berücksichtigt.
  • private Krankenvollversicherung*.
  • Immatrikulation in ein „Zwischenstudium“ mit stud. Pflichtversicherung.

Wenn Sie keine anderen Verpflichtungen oder Pläne hat, die das verhindern, wäre auch eine Anstellung mit über 400 € monatlich (sog. Midi-Job) sinnvoll. Sie wäre dann gesetzlich pflichtversichert. Die Anstellung könnte auch im Unternehmen ihres selbständigen Ehemannes erfolgen. Sicher gibt es etwas Sinnvolles, was sie dort tun kann (Korrespondenz, Buchhaltung, Telefondienst, etc.).

Bei Arbeitsverträgen unter Ehegatten gibt es einige Besonderheiten. Informationen dazu erhältst Du von deinem Steuerberater oder von der IHK.

Viele Grüße
oscar.

)* Auch wenn es nur „vorübergehend“ ist, sollte volle Sorgfalt bei der Auswahl herrschen. Tarife mit „Erhöhungsoption“ sind dabei hilfreich, Krankentagegeld nicht vergessen.

Hall,
grundsätzlich ist es möglich, dass deine Ehefrau sich freiwillig in der GKV als Hausfrau bzw. stellenlos mit eigener Beitragszahlung versichert. Natürlich wäre auch eine eigene Versicherung in der PKV möglich, da du ja selbst jetzt PKV versichert bist. Ich würde zu meiner bisherigen Krankenkasse gehen und die Fakten vorlegen und mir sagen lassen, welche Möglichkeiten bestehen. Danach würde ich dies ggfs. mit einem ANGEBOT der PKV vergleichen und dann nach meinen Bedürfnissen entscheiden.
VG
ayro

Hallo Marcus,
Für Euch beide gibt es folgende Möglichkeiten.

  1. Du bleibst in der KK freiwillig versichert und Deine Frau ebenfalls, also alles bleibt wie es ist, oder
  2. Du versicherst Dich in der privaten KV, dann wird Deine Frau freiwillig in der GKV (gesetzliche KV)versichert,
    entweder als Studentin, oder als Freiwillige ohne Einkommen (ca. 145,-).
    Ich empfehle Dir eine Beratung bei Kasse wo Du zuletzt mit Deiner Frau versichert warst.
    In wie weit eine private Krankenversicherung als Existenzgründer für Dich vorteilhafter ist, kann mit den vorliegenden Daten keine Aussage getroffen werden.
    Wichtig, lass Dich nur von einem freien Makler, welcher sich auf PKV spezialisiert hat, beraten. Alles andere könnte ein Risiko darstellen.

Viele Grüße
Jochen Seidel
[email protected]

Hallo Marcus,

ja sie kann sich freiwillig versichern. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Deinem Einkommen.
Sie muß aber mindestens 1 Jahr lang vorher gesetzlich versichert gewesen sein ( da gilt auch die Famizeit)
Seit wann ist sie nicht mehr Familienversichert, die Lücke sollte nich größer als 3 Monate sein.
Alles Gute!!

Hi,

Du hast mehrere Möglichkeiten und normalerweise kein Problem :smile:

Möglichkeit 1: Du versicherst Deine Frau ebenfalls privat.

Möglichkeit 2: sie kann sich gesetzlich versichern, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt, die in § 9 Abs 1 Nr. 2 SGB V geregelt sind. Im Kern: Deine Versicherung darf vor maximal drei Monaten geendet haben, und Du warst unmittelbar vor Deinem Studienende mindestens 12 Monate dort versichert (und sie mit Dir). Dann kann sie sich freiwillig versichern. Dass sie keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, ist unwichtig.

Wenn Du noch Fragen hast, gern!

Viele Grüße

Thomas 1710

Hallo Marcus,

Deine Frau kann im Anschluß an die Familienversicherung die Freiwillige Mitgliedschaft bentragen. Dafür müsste Sie entweder die letzten 12 Monate durchgehend bei Dir familienversichert gewesen sein. Oder 24 Monate in den letzten 5 Jahren, wenn eine Unterbrechung vorlag.
Wenn Deine Frau die Vorversicherungszeit nicht erfüllt hat, gibt es die Möglichkeit sich nach § 5 Abs 1 Nr 13 zu versichern (sg. Nichtversicherte). Vorrausetzung dafür ist auch nur der lückenlose Anschluss an die Familienversicherung. Der Aufenthaltstitel dafür darf nur keine Einschränkung haben (z.B. ist verpflichtet für den Lebensunterhalt selbst zu sorgen)und muss mindestens 12 Monate gültig sein.
Bei beiden Versicherungen ist der Beitrag gleich hoch.
Da Deine Frau kein eigenes Einkommen hat, wird die Hälfte Deines Einkommens angesetzt. Zu Anfang unter Vorbehalt bis der erste Steuerbescheid kommt.
Der Hausfrauentarif (Mindestbeitrag) gilt bis zu einem Einkommen von 851,67 EURO.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

Gruß

Hallo Marcus,

wenn deine Frau bislang über dich familienversichert war, besteht für sie die Möglichkeit sich nach dem Ende der Familienversicherung freiwillig weiter zu versichern. Du solltest diesbezüglich einfach mit der Krankenkasse sprechen, bei der du bzw. deine Frau versichert wart. Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Master-Studienganges sollte sie dann eigentlich die Möglichkeit sich wieder im Studententarif zu versichern.

Wie gesagt, sprich einfach direkt die Krankenkasse an, bei der ihr bislang versichert wart.

Falls du noch Fragen hast, helfe ich gerne weiter.

Viele Grüße, hagela.

Hallo Marcus,

Einzige Voraussetzung ist, dass sie direkt vor ihrer eigenen Versicherung bereits 1 Kalenderjahr in der GKV versichert war, hier gilt auch die Zeit der Familienversicherung über Dich. Ist dies der Fall geht die freiwillige Weiterversicherung problemlos.
Einfach bei der Kasse anrufen und einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung stellen.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, wechselst Du in die Private Krankenversicherung. Ich hätte allerdings mit dem Wechsel bis zur Immatrikulation Deiner Frau gewartet, damit die kostenfreie Familienversicherung weiterlaufen kann.
Eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit immer möglich (im dirketen Anschluss an das Ende der Familienversicherung).

Die Beiträge berechnen sich allerdings (da Du in die Private Versicherung wechselst)nach 1/2 des Familieneinkommens. Was ein weiterer Nachteil der Privaten Krankenversicherung ist.

Gruß
Olaf

Hallo Marcus
Sie müssen sich nicht privat versichern
ich rate in Ihrer jetzigen Situation sogar davon ab.
Bleiben Sie freiwilliges Mitglied der Gesetzlichen und Ihre Frau bleibt weiterhin bei Ihnen Familienversichert. Kinder kommen doch bestimmt auch noch ?
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Sorry,
da bin ich auch überfordert.
Ich habe aber eine Top-Tel.-NR. für dein Problem.
Ruf bei folgender Nummer an: 08000 11 77 22 oder wende dich direkt online ans Bundesgesundheitsministerium.
GlG Johnny