Hausfrieden

Hallo allesamt,

der „Gast“ einer Mieterin belästigt regelmässig die anderen Mieter und stellt zusätzlich noch falsche Behauptungen über die anderen Parteien in den Raum (z.B. beim Vermieter).

Dass der Vermieter dem „Störenfried“ das Haus verbieten kann, weil er den Hausfrieden stört, wurde hier schon erörtert. Die Frage ist: Muss der Vermieter dem Störenfried auch das Haus verbieten, wenn die anderen Mieter das von ihm verlangen?

Gruss
norsemanna

Hi,

schön, diesen Namen mal wieder hier zu lesen…

Hallo allesamt,

der „Gast“ einer Mieterin belästigt regelmässig die anderen
Mieter und stellt zusätzlich noch falsche Behauptungen über
die anderen Parteien in den Raum (z.B. beim Vermieter).

Dass der Vermieter dem „Störenfried“ das Haus verbieten kann,
weil er den Hausfrieden stört, wurde hier schon erörtert. Die
Frage ist: Muss der Vermieter dem Störenfried auch das Haus
verbieten, wenn die anderen Mieter das von ihm verlangen?

Hmm, der VM kann natürlich tun was der VM für richtig hält. Ob die Konsequnzen dem VM dann genehm wären?

Mietminderungen wegen Störung einer Mietsache trägt dann ersteinmal der VM, der VM kann sich dies als Schadensersatz vom Verursacher wiederholen, wenn da was zu holen ist…

Zudem wie lange soll das Wiederholen andauern? Bis die ersten ausziehen? Also abwägen, und nach dem entscheiden was wirklich bezweckt werden soll.

vlg MC

Zitat:smiley:ie Frage ist: Muss der Vermieter dem Störenfried auch das Haus verbieten, wenn die anderen Mieter das von ihm verlangen?

Nee muß er nicht, genau so wenig wie die Mieter die volle Miete zahlen müßen wenn der Hausfrieden erheblich gestört ist.