Hausfriedenbruch?

Hallo,

ich/ wir wohnen in einer Wohngemeinschaft zur Miete.
Unser Vermieter verschafft sich des häufigeren ohne unser wissen Zutritt des Hauses. Es besteht meiner Kenntnis nach keine Gefahr im Verzug z.B. Wasser/ Gas/ Feuer. Wir haben den Vermieter auch schon darauf angesprochen das er nicht einfach kommen darf ohne uns vorher darüber zu informieren. Nun ist eine Partei aus der Wohngemeinschaft ausgezogen und es steht wieder ein Zimmer zur Vermietung. Darf der Vermieter das Haus Trotzdem betreten überall Rum schnüffeln ohne das er sich bei einem der Mieter anmeldet?

Des weiteren gab es auch schon den Vorfall das  eine Mitbewohnerin allein zu Haus war und noch geschlafen hat, ihr war auch bekannt das alle anderen Mitbewohner weg waren, da hat sie gehört wie jemand das Haus betreten hat überall Rum geschlichen ist und versucht hat in die Zimmer zu schauen die aber alle nochmal abgeschlossen waren. Sie hatte panische angst weil sie nicht wusste wer das war.

Mit freundlichem Gruß
Mario Merting

Hallo,

in einem Notfall darf der Vermieter wohl in die Wohnung. Aber einfach so kann er das nicht, ohne Bescheid zu sagen. Sehr eigenartig finde ich, dass er so ganz ohne Klingeln in die Wohnung geht. Als eure Mitbewohnerin z.B. zu Hause war, hat er ja wohl einfach aufgeschlossen. Wenn ihr nicht mit ihm reden könnt bzw. das keinen Erfolg hat, würde ich mal mit dem Mieterverein sprechen. Das kommt billiger als ein Anwalt.
Viel Erfolg und Gruß
Bruni

Hallo Mario,

ausschließlich in den folgenden Zeilen beschrieben, sind die Gründe wann der Vermieter die Wohnung betreten darf.

Ohne das Wissen des Mieters nur wenn Gefahr in Verzug ist.

Liest du hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…

Gruß

BHShuber

Hi,

nein darf er nicht. Ohne Ankündigung darf er nur im Notfall das Haus (ich gehe davon aus, es handelt sich um ein Einfamilienhaus?) betreten.

Und ohne Notfall nur mit Vorankündigung und unter engen Voraussetzungen.

Man könnte klare Fakten schaffen und das Schloß austauschen, dazu sind Mieter berechtigt.

Gruß
Tina

ich/ wir wohnen in einer Wohngemeinschaft zur Miete.

was genau heißt das? jeder einen eigenen mietvertrag? jeder ein zimmer und benutzung der gemeinschaftsräume bad, küche, keller? oder gibt es einen hauptmieter und die anderen sind untermieter?
was genau betritt der vermieter und was genau ‚schnüffelt er rum‘?

Hi, das kommt darauf an wie vermietet wurde!
Wenn lediglich die Zimmer einzeln vermietet wurden und diese abschliessbar sind und der Rest der Räume nur die gemeinsame Nutzung gestattet, dann darf der VM diese Räume sehr wohl betreten, auch ohne Ankündigung!
ist zwar nicht „die feine, englische Art“ aber rechtens.
MfG ramses90