Hausfriedensbruch

Hallo!

In einem Museum ist ein Teil der Ausstellung mit einem roten Band versperrt; dieses Band ist an zwei beweglichen Pfosten befestigt. Jemand quetscht sich nun zwischen der Wand und einem dieser Pfosten durch und betritt so den abgesperrten Ausstellungsbereich.
Ist er nun „in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen […] widerrechtlich“ nach § 123 StGB eingedrungen?

Gruß
Paul

IMHO: Ja!

Als Grund würde ich die Rechtsprechung zum Hausfriedensbruch ausserhalb des Gebäudes heranziehen, denn auch das Betreten eines „eingefriedeten“ Grundstückes ist Hausfriedensbruch.
Und hier ist es nicht wesentlich, dass die Einfriedung in der Lage ist das Eindringen zu verhindern, sondern dass für jedermann erkennbar ist, dass das Eindringen nicht gewünscht wird. Und somit reicht z.B. ein rotes Flatterband.