Fallbeschreibung:
Kunde kommt in Geschäft und nach verbaler Auseinandersetzung wegen Warenumtausch bittet die Verkäuferin den Kunden mehrmals das Geschäft zu verlassen. Der Kunde verlässt das Geschäft jedoch nicht.
Er schlägt die Eingangstür gegen die Wand so dass
von der Türklinke ein Abtruck im Mauerwerk verbleibt.
Die Polizei wird gerufen und noch vor eintreffen der Polizei flüchtet der Kunde.
Polizei nimmt Anzeige wegen Sachbeschädigung auf.
Frage?
Kann der Kunde wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden.
LG
Seni