Hausfriedensbruch?

Guten Abend!
Wenn eine getrennt lebende Ehefrau mit ihren Kindern in einem Einfamilienhaus mit Garten wohnt, dass in der Ehezeit gebaut wurde, dass allerdings nur auf den vor mehreren Jahren ausgezogenen Mann im Grundbuch eingetragen ist, diese Frau nun bis zur Scheidung in dem Haus wohnen bleiben darf, darf sich dann der Nachbar permanent in dem zum Haus gehörenden Garten ungefragt bewegen, seinen Abfall und Grünabschnitt dort hinwefen und das mit der Aussage: „Sie haben gar nichts zu melden, dass ist mit Ihrem Mann so abgesprochen!“?
Und das, nachdem er sich sogar ggf. ungefragt am bis dahin noch nicht gebauten Zaun der noch Eheleute bedient hat, damit die Grundstücksgrenze gezogen hätte, sich jedoch ein Törchen eingebaut hätte, um seinen Abfall weiter im Garten der Frau zu entsorgen.
Darf die Frau das Törchen verriegeln?

Danke im Voraus für Meinungen oder Hilfe!

und, ist es mit dem Mann so abgesprochen?

Nicht mit der Frau…

Angeblich will der Mann dieses Recht dem Nachbarn aber schriftlich einräumen.

Solange das nicht der Ehefrau mündlich oder schriftlich vom Ehemasnn bestätigt wurde oder scxhriftlich dem Nachbarn vorliegt (wobei die Frau sich das Schreiben zeigen lassen sollte),m würde ich dem nachbarn das nicht erlauben.

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Frau die Weiternutzung des Hauses in Form von Mietzahlungen direkt vom Unterhalt abgezogen bekommt.

Danke für die Antworten!

Hallo,
wenn die Frau dort mit Wissen und Wollen des Ex dort wohnt und (nicht notwendigerweise) Miete zahlt, hat der Nachbar da nix, aber auch gar nix zu suchen.
Jedes Betreten gegen den Wunsch der Frau ist Hausfriedensbruch.

(Sogar der Ex dürfte das Grundstück nur mit Erlaubnisder Frau betreten bzw. müsste es auf Aufforderung verlassen)

Die Frau hat, wie jeder Mieter, das Hausrecht über die Wohnung bzw. hier: das Haus und das Grundstück.

Gruß
HaweThie

Vielen Dank für die Antwort!