Im TV wurde folgender Fall konstruiert:
Eine Frau Prusseliese wohnt neben der Hexe Babajaga. Babajaga hat eine pubertierende Tochter, einen Säugling und eine pflegebdürftige Mutter zu versorgen. Die Hexe kümmert sich jedoch lieber um ihre Katzen, so dass Prusseliese besorgt ist, dass die Kinder vernachlässigt werden könnten.
Als die Hexe eines Tages nicht da war, läutete Prusseliese am Haus der Babajaga und wurde von der Tochter reingelassen. Prusseliese bot der Tochter Hilfe an, den Säugling zu füttern und auch ging sie zur Pflegebedürftigen Oma, mit der Prusseliese vor der Pflegebedürftigkeit befreundet war.
Nun kam Babajaga heim und machte einen Riesenterz und zeigte die Prusseliese wegen Hausfriedensbruch an.
Meine Frage: Stimmt das? Wenn ich an einem Haus läute und mir die minderjährigen Bewohner öffnen und mich reinbitten, dann begehe ich Hausfriedensbruch???
Wäre es auch so, wenn nicht der Teenager sondern die Oma (mit Pflegestufe) geöffnet hätte???
Mach ich mich strafbar, wenn ich dummfug-TY schaue, weil mich ne Krankheit ans Bett fesselt???
Meine Frage: Stimmt das? Wenn ich an einem Haus läute und mir
die minderjährigen Bewohner öffnen und mich reinbitten, dann
begehe ich Hausfriedensbruch???
auch wenn die kleinen Geißlein dich ins Haus hineinbitten, hast du weder einen Anspruch, noch gar ein Recht das Haus zu betreten. Lies mal bei den Gebrüdern Grimm nach, da ist sogar die gängige Strafe für derartige Vergehen (Bauch aufschneiden un Wackersteine einfüllen) beschrieben.
auch wenn die kleinen Geißlein dich ins Haus hineinbitten,
hast du weder einen Anspruch, noch gar ein Recht das Haus zu
betreten.
Nein? Lesen wir doch mal: http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html Wodurch wird der Besuch hier denn widerrechtlich? Doch offensichtlich erst durch die Aufforderung durch die Mama, das Haus zu verlassen. Nur wenn das nicht erfolgt, wäre es Hausfriedensbruch.
Gruß
loderunner (ianal)
M.E. (IANAL) ist es keine Hausfriedensbruch, wenn vorher nicht mindestens einmal erklärt wurde, dass ein Betreten unerwünscht ist. Wenn die Erklärung nicht vor dem Betreten abgegeben wurde, dann würde ein Schuh draus, wenn Prusselliese sich nach Aufforderung im konkreten Fall nicht entfernt.
Allerdings ergibt sich da für mich noch die andere Frage: Oma ist pflegebedürftig, aber nicht PlemPlem (jedenfalls sagt dazu der Fall nix). Wenn Oma im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte Besuch empfängt und sich der nur in Omas Zimmer und in Gemeinschaftsräumen aufhält, kann überhaupt ein strafbares Vergehen aus dem Konstrukt werden? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Oder wäre das dann nicht eine Angelegenheit zwischen Oma und Hexe.
PS: Dass aus an die Wand geworfenen Fröschen Prinzen werden, kann man bei den Gebrüdern Grimm auch nachlesen, es stimmt aber, zu Deiner Info, auch nicht.
bei dieser Sendung - Nachbarschaftsstreit von Richterin Salesch - kam ich mir auch ver… vor.
Polizei hilft nicht beim Katzenproblem?
Ordnungsamt bringt Katzen zu Katzen zurück statt alle bis auf 2 einzusammeln?
Hausfriedensbruch? Die Nachbarin wurde von der Tochter der Tochter reingelassen, hatte früher ihre alte Nachbarin immer besucht, bis deren Tochter mit 2 Kindern und 23 Katzen einzog.
bereits das betreten verwirklicht den objektiven tatbestand.
ein „hineinbitten durch die kleinen geißlein“, die -unterstellt- nicht hausrechtsinhaber sind, ist kein tatbestandsausschließendes einverständnis.
der inhaber des hausrechts kann aber natürlich minderjährige „bevollmächtigen“, das hausrecht auszuüben (bgh schon 1966).
je nach alter wird man aber auch bei gehöriger geistiger reife ein hausrecht dem minderjährigen zusprechen können.
daher kann man hier bzgl. des objektiven TB von § 123 stgb keine klare antwort geben…
Nun kam Babajaga heim und machte einen Riesenterz und zeigte
die Prusseliese wegen Hausfriedensbruch an.
Meine Frage: Stimmt das?
Anzeigen kann man ja.
Nur ist es ja so, dass die gute Prusseliese nicht widerrechtlich eingedrungen ist. (Es sei denn, Babajaga habe ihr gegenüber vorher ein Betretungsverbot ausgesprochen).
Sie muss aber die Wohnung nach Aufforderung verlassen, hat sie das?
Es sei noch darauf hingewiesen, dass die Großmutter selbstverständlich die Prusseliese empfangen darf, auch wenn die Tochter ein Betretungsverbot ausgesprochen hätte.
Das würde dann natürlich nicht für private Räume der Babajaga gelten (Schlafzimmer, Arbeitszimmer, Kinderzimmer), aber für das (gemeinsame) Wohnzimmer, Flur, Küche, Gäste-WC - und natürlich das Zimmer der Großmutter!
PS: Dass aus an die Wand geworfenen Fröschen Prinzen werden,
kann man bei den Gebrüdern Grimm auch nachlesen, es stimmt
aber, zu Deiner Info, auch nicht.
bereits das betreten verwirklicht den objektiven tatbestand.
Wo ist denn hier der Vorsatz zum widerrechtlichen Eindringen?
Und was ist mit der Zustimmung der pflegebedürftigen Oma?
der vorsatz ist teil des subjektiven tatbestandes und wird innerhalb des tatbestandes erst nach dem objektiven geprüft.
von einer zustimmung (=einverständnis = objektives TB-Merkmal) durch die oma war hier keine rede.
wird die wohnung ohne einwilligung betreten, ist der tatbestand verwirklicht. wird die zustimmung nachträglich erteilt, ändert dies nichts an der verwirklichung des obj. TB.