Hausfriedensbruch?

Hallo,
„eine Freundin“ hatt Streit mit ihrem Vermieter und seinem neuen Freund (dieser ist dort nicht gemeldet und hat eine eigenen Wonung und ist nur an den Wochenenden da) gab es einen Streit, wegen eines Neuen Mietvertrages. Die Freundin wohnt dort schon seit 8 Jahren und jetzt soll Sie einen Mietvertrag unterschreiben, warum auch, es besteht ja ein mündlicher Vertrag. Und nach dem Streit erst Recht nicht mehr.
Sie hatte Ihren Vermieter damals mehrfachen gefragt (innerhalb von 6 Monate ca. 4 mal) einen schriftlichen Mietvertrag aufzustellen, was er aber nicht gemacht hatte, aber man kannte sich, weil die Freundin früher einige Häuser weiter wohnte.
In dem Streit hat sein Freund meine Freundin fiess als Messie und Wasserdieb beschimpft.

Aber ihrer Terrasse mit Tor und Zaun kommt man durch ihren Kellerraum zur Zentralheizung.
Sie konnten angeblich nicht bis zur Heizung gehen weil alles zugestellt war.
Es standen und lagen dort einige Sachen herum da meine Freundin Kisten an Aussortieren war, der Weg und die Türe zur Heizung waren zwar sehr schmal und eng aber frei begehbar.
Bei dem Streit stellte sich herraus, das beide bei ihr im Kellerraum waren. Bisher war das Vertrauen so groß, das dieser nicht Abgeschlossen werden musste.
Nur durch den Kellerraum gelangt man zur Zentralheizung, wo Sie angeblich etwas nachschauen wollten. Da die Freundin nicht da war, waren Sie einfach herrunter gegangen.
Direkt nach dem Gespräch wurde Ihr bewusst, das die da in Ihrem Kellerraum herrum wusselten, das Vertrauen ist weg, daher wollte Sie auch den Kellerschlüssel zurück,
der bis dahin für Notfälle beim Vermieter mit ihrem Einverständniss hinterlegt war. Die Wohnungsschlüssel und Kellerschlüssel sind die gleichen, also könnte der Vermieter damit ja auch in ihre Wohnung.
An der Wohnungstüre machte der Freund die Türe auf und auf das Verlangen den Kellerschlüssel herraus zugeben, meinte der Freund des Vermieters unwissend das dem Vermieter ein Schlüssel zusteht und den bekomme sie nicht zurück und wollte die Wohnungstüre zuschlagen, was aber nicht ging, da sie bereits vorher einen Fuß einwenig über die Schwelle stehen hatte, nicht zwischen der Türzarge. Keiner hat Sie auf gefordert den Fuß weg zunehmen.
Meine Freundin hat den Schlüssel dann aber vom Vermieter bekommen, obwohl sein Freund dagegen war.

Jetzt meint mein Vermieter er würde meine Freundin Anzeigen wegen Hausfriedensbruch, wenn sie seinen Freund wegen Beleidigung/Unterstellung Anzeigen würde. Da die Freundin sich ja auch nicht korrekt verhalten habe.

Aber die Beleidigung als Messie, empfand die Freundin als sehr erniedrigend/beleidigend, da sie ein sehr ordendlicher und reinlicher Mensch ist.
Und Wasser stehlen kann man dort auch nicht, weil in ihrem Kellerraum gar kein Wasseranschluß vorhanden ist, sondern nur einer auf der Terrasse der auch über eine Wasseruhr abgerechnet wird.

Jetzt meine Frage:
Kann der Vermieter eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen?
Der Fuss stand schon vor dem Zuschlagen der Tür über der Schwelle und der Vermieter hat zu keinem Zeitpunkt was gesagt wie, Sie möge den Fuß aus der Wohnung/Türe nehmen.
Wie ist seine Drohung ein zustufen?
Sie empfindet es als Erpressung.

Meine Freundin hatt eigendlich keinen Bock auf Rechtsanwälte und Gericht.
Sie möchte mir jetzt nur noch in Ruhe eine neue Wohnung suchen und dort schnellst möglich ausziehen.

Sie ist sich auch noch nicht schlüssig ob sie die Anzeige stellt, wo bei sie aber so stinkig ist, das sie die Anzeige ihr gegenüber in kauf nehmen würde.
Nur würde sie dann auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen Vermieter und Freund stellen.

Liebe Grüße Gerda

Hallo! Aus Ihrem langen Schreiben geht für mich nicht hervor, wer wem was getan hätte, um gegen Sie eine Hausfriensbruch-Anzeige zu basteln.
Grundsätzlich aber ist unser Rechtssystem so, daß JEDER jederzeit gegen JEDEN einen Prozess anstrengen kann. Allerdings muß er nach erfolgter Anzeige Beweise bringen. Rechtskräftige Beweise und Zeugen.
Dafür braucht derjenige einen Anwalt, der schon Geld kostet, nachdem man „guten Tag“ gesagt hat.
Also - ich denke nicht, daß man Anzeige gegen Sie stellen wird, weil der Grund einfach zu nichtig und das alles schwer beweisbar ist. Aber viele Leute sagen gern, „Dich zeige ich an…!“, einfach nur so, als Waffe, wei ihnen nichts Besseres einfällt.
Zur Wohnung -zu Ihrer Info- dort sind SIE der Besitzer. SIE haben als Mieter das Besitzrecht und die „Schlüsselgewalt“. Sie können dem VM einen Schlüssel geben (für den NOtfall, wie man immer so schön sagt) müssen es aber nicht. Sie können sich nun auch gern auf eigene Kosten ein neues Türschloß einbauen lassen, ohne daß der VM dagegen Recht hätte.
Der VM hingegen ist der EIGENTÜMER der Wohnung und Sie zahlen ihm MIETE, was dem VM einigeer Pflichten auflegt…
Gruß
MK

Hier kann ich nicht weiterhelfen.

Hallo,

diese Fragen kann ich leider nicht beantworten. Rechtlich hat der Vermieter Hausrecht und kann in sein Haus lassen, wen er will. Ansonsten sind dies keine Fragen, die das Mietrecht betreffen und gehören in die Hände eines Rechtsanwaltes.

MfG P. Kunze

Die Mieterin sollt mit der Kündigugnsfrist von 3 Monaten zum 31.07.2013 kündigen - weiter garnichts! Das ist albernes Getue!

Ich würde vorerst nichts unternehmen. Sie soll in Ruhe abwarten und sich so schnell als möglich kündigen und sich dann in Ruhe eine andere Wohnung suchen. Sie hat ja drei Monate Zeit, denn so lange dauert die KÜndigsungsfrist.
Bassauer

Hallo,
„eine Freundin“ hatt Streit mit ihrem Vermieter und seinem
neuen Freund (dieser ist dort nicht gemeldet und hat eine
eigenen Wonung und ist nur an den Wochenenden da) gab es einen
Streit, wegen eines Neuen Mietvertrages. Die Freundin wohnt
dort schon seit 8 Jahren und jetzt soll Sie einen Mietvertrag
unterschreiben, warum auch, es besteht ja ein mündlicher
Vertrag. Und nach dem Streit erst Recht nicht mehr.
Sie hatte Ihren Vermieter damals mehrfachen gefragt (innerhalb
von 6 Monate ca. 4 mal) einen schriftlichen Mietvertrag
aufzustellen, was er aber nicht gemacht hatte, aber man kannte
sich, weil die Freundin früher einige Häuser weiter wohnte.
In dem Streit hat sein Freund meine Freundin fiess als Messie
und Wasserdieb beschimpft.

Aber ihrer Terrasse mit Tor und Zaun kommt man durch ihren
Kellerraum zur Zentralheizung.
Sie konnten angeblich nicht bis zur Heizung gehen weil alles
zugestellt war.
Es standen und lagen dort einige Sachen herum da meine
Freundin Kisten an Aussortieren war, der Weg und die Türe zur
Heizung waren zwar sehr schmal und eng aber frei begehbar.
Bei dem Streit stellte sich herraus, das beide bei ihr im
Kellerraum waren. Bisher war das Vertrauen so groß, das dieser
nicht Abgeschlossen werden musste.
Nur durch den Kellerraum gelangt man zur Zentralheizung, wo
Sie angeblich etwas nachschauen wollten. Da die Freundin nicht
da war, waren Sie einfach herrunter gegangen.
Direkt nach dem Gespräch wurde Ihr bewusst, das die da in
Ihrem Kellerraum herrum wusselten, das Vertrauen ist weg,
daher wollte Sie auch den Kellerschlüssel zurück,
der bis dahin für Notfälle beim Vermieter mit ihrem
Einverständniss hinterlegt war. Die Wohnungsschlüssel und
Kellerschlüssel sind die gleichen, also könnte der Vermieter
damit ja auch in ihre Wohnung.
An der Wohnungstüre machte der Freund die Türe auf und auf das
Verlangen den Kellerschlüssel herraus zugeben, meinte der
Freund des Vermieters unwissend das dem Vermieter ein
Schlüssel zusteht und den bekomme sie nicht zurück und wollte
die Wohnungstüre zuschlagen, was aber nicht ging, da sie
bereits vorher einen Fuß einwenig über die Schwelle stehen
hatte, nicht zwischen der Türzarge. Keiner hat Sie auf
gefordert den Fuß weg zunehmen.
Meine Freundin hat den Schlüssel dann aber vom Vermieter
bekommen, obwohl sein Freund dagegen war.

Jetzt meint mein Vermieter er würde meine Freundin Anzeigen
wegen Hausfriedensbruch, wenn sie seinen Freund wegen
Beleidigung/Unterstellung Anzeigen würde. Da die Freundin sich
ja auch nicht korrekt verhalten habe.

Aber die Beleidigung als Messie, empfand die Freundin als sehr
erniedrigend/beleidigend, da sie ein sehr ordendlicher und
reinlicher Mensch ist.
Und Wasser stehlen kann man dort auch nicht, weil in ihrem
Kellerraum gar kein Wasseranschluß vorhanden ist, sondern nur
einer auf der Terrasse der auch über eine Wasseruhr
abgerechnet wird.

Jetzt meine Frage:
Kann der Vermieter eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch
stellen?

Nein…

Der Fuss stand schon vor dem Zuschlagen der Tür über der
Schwelle und der Vermieter hat zu keinem Zeitpunkt was gesagt
wie, Sie möge den Fuß aus der Wohnung/Türe nehmen.
Wie ist seine Drohung ein zustufen?

Angst einjagen…mehr nicht…

Sie empfindet es als Erpressung.

Meine Freundin hatt eigendlich keinen Bock auf Rechtsanwälte
und Gericht.
Sie möchte mir jetzt nur noch in Ruhe eine neue Wohnung suchen
und dort schnellst möglich ausziehen.

schön…würde ich auch so machen

Sie ist sich auch noch nicht schlüssig ob sie die Anzeige
stellt, wo bei sie aber so stinkig ist, das sie die Anzeige
ihr gegenüber in kauf nehmen würde.
Nur würde sie dann auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch
gegen Vermieter und Freund stellen.

einfach neue bude suche und fertig

Liebe Grüße Gerda

lisa

Hallo,

so einen richtigen Rat möchte und kann ich nicht geben. Ich würde aber mal Raten über alle Schatten zu springen, die Füße still zu halten und eine neue Wohnung suchen. Das einzige was in diesem Fall passiert ist: man macht ein paar Anwälte etwas reicher und sich selber die Nerven kaputt.
Einen echten Rechtlichen Rat kann ich aber nicht geben.

Viel Glück

Hallo Gerda,

Ihrer Freundin steht der Schlüssel zu ihrem Kellerraum zu - wenn der Vermieter nicht in der Lage ist sich ein Duplikat zuzulegen, dann ist er irgendwie behindert. Ausserdem hat der Freund des V. Ihrer Freundin gar nichts zu sagen - es sei denn er wurde vom V. bevollmächtigt.
Sie soll sich für Ihr Verhalten entschuldigen und den V. bitten sich ein Schlüsselduplikat zuzulegen.

Kommt es zu einer Auseinandersetzung wegen Hausfriedensbruchs steht ein Argument gegen das andere - meines Achtens keine Basis für ein Zusammenleben in der Hausgemeinschaft.
Wenn das Wasser allgemein irgendwo entnommen werden kann und das läuft über den Hauszähler, dann wird dieser Verbrauch proportional auf die Wohnflächen bzw. Personen abgerechnet.
Eigentlich ist es schade um jegliche Energie, die man da hineinsteckt.
Sie soll sich ganz schnell etwas neues suchen und basta ! In diesem Fall könnte sie auch in Anbetracht der Situation 2 Männer gegen eine Frau eine ausserordentliche, also fristlose Kündigung aussprechen. Sie soll sich unbedingt ein paar kräftige Leute zum Umzug holen !
BG
hardy