Hallo,
„eine Freundin“ hatt Streit mit ihrem Vermieter und seinem neuen Freund (dieser ist dort nicht gemeldet und hat eine eigenen Wonung und ist nur an den Wochenenden da) gab es einen Streit, wegen eines Neuen Mietvertrages. Die Freundin wohnt dort schon seit 8 Jahren und jetzt soll Sie einen Mietvertrag unterschreiben, warum auch, es besteht ja ein mündlicher Vertrag. Und nach dem Streit erst Recht nicht mehr.
Sie hatte Ihren Vermieter damals mehrfachen gefragt (innerhalb von 6 Monate ca. 4 mal) einen schriftlichen Mietvertrag aufzustellen, was er aber nicht gemacht hatte, aber man kannte sich, weil die Freundin früher einige Häuser weiter wohnte.
In dem Streit hat sein Freund meine Freundin fiess als Messie und Wasserdieb beschimpft.
Aber ihrer Terrasse mit Tor und Zaun kommt man durch ihren Kellerraum zur Zentralheizung.
Sie konnten angeblich nicht bis zur Heizung gehen weil alles zugestellt war.
Es standen und lagen dort einige Sachen herum da meine Freundin Kisten an Aussortieren war, der Weg und die Türe zur Heizung waren zwar sehr schmal und eng aber frei begehbar.
Bei dem Streit stellte sich herraus, das beide bei ihr im Kellerraum waren. Bisher war das Vertrauen so groß, das dieser nicht Abgeschlossen werden musste.
Nur durch den Kellerraum gelangt man zur Zentralheizung, wo Sie angeblich etwas nachschauen wollten. Da die Freundin nicht da war, waren Sie einfach herrunter gegangen.
Direkt nach dem Gespräch wurde Ihr bewusst, das die da in Ihrem Kellerraum herrum wusselten, das Vertrauen ist weg, daher wollte Sie auch den Kellerschlüssel zurück,
der bis dahin für Notfälle beim Vermieter mit ihrem Einverständniss hinterlegt war. Die Wohnungsschlüssel und Kellerschlüssel sind die gleichen, also könnte der Vermieter damit ja auch in ihre Wohnung.
An der Wohnungstüre machte der Freund die Türe auf und auf das Verlangen den Kellerschlüssel herraus zugeben, meinte der Freund des Vermieters unwissend das dem Vermieter ein Schlüssel zusteht und den bekomme sie nicht zurück und wollte die Wohnungstüre zuschlagen, was aber nicht ging, da sie bereits vorher einen Fuß einwenig über die Schwelle stehen hatte, nicht zwischen der Türzarge. Keiner hat Sie auf gefordert den Fuß weg zunehmen.
Meine Freundin hat den Schlüssel dann aber vom Vermieter bekommen, obwohl sein Freund dagegen war.
Jetzt meint mein Vermieter er würde meine Freundin Anzeigen wegen Hausfriedensbruch, wenn sie seinen Freund wegen Beleidigung/Unterstellung Anzeigen würde. Da die Freundin sich ja auch nicht korrekt verhalten habe.
Aber die Beleidigung als Messie, empfand die Freundin als sehr erniedrigend/beleidigend, da sie ein sehr ordendlicher und reinlicher Mensch ist.
Und Wasser stehlen kann man dort auch nicht, weil in ihrem Kellerraum gar kein Wasseranschluß vorhanden ist, sondern nur einer auf der Terrasse der auch über eine Wasseruhr abgerechnet wird.
Jetzt meine Frage:
Kann der Vermieter eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen?
Der Fuss stand schon vor dem Zuschlagen der Tür über der Schwelle und der Vermieter hat zu keinem Zeitpunkt was gesagt wie, Sie möge den Fuß aus der Wohnung/Türe nehmen.
Wie ist seine Drohung ein zustufen?
Sie empfindet es als Erpressung.
Meine Freundin hatt eigendlich keinen Bock auf Rechtsanwälte und Gericht.
Sie möchte mir jetzt nur noch in Ruhe eine neue Wohnung suchen und dort schnellst möglich ausziehen.
Sie ist sich auch noch nicht schlüssig ob sie die Anzeige stellt, wo bei sie aber so stinkig ist, das sie die Anzeige ihr gegenüber in kauf nehmen würde.
Nur würde sie dann auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen Vermieter und Freund stellen.
Liebe Grüße Gerda