A vermietet B eine Wohnung. Mit EInverstaendnis von A vermietet B ein Zimmer an C unter.
Nach einer gewissen Zeit, beschliessen B und C aus der Wohnung auszuziehen. B kuendigt fristgerecht.
A besitzt mit Einverstaendnis von B einen Zweitschluessel.
Nach der Kuendigung steht eines Morgens A zusammen mit einem Mietinteressierten unangekuendigt in der Wohnung. B ist nicht anwesend. C wird durch die „Besucher“ geweckt und ist entsetzt. C verlangt von A die Wohung sofort zu verlassen. A tut dass nur nach laengeren Diskussionen.
A behauptet unter anderem, B haette ihm erlaubt die Wohnung jederzeit betreten zu duerfen.
Mal theoretisch: Angenommen dies stimmt (C bezweifelt dass, kann B aber gerade nicht erreichen), waere das immer noch Hausfriedensbruch durch den Vermieter?
A behauptet unter anderem, B haette ihm erlaubt die Wohnung
jederzeit betreten zu duerfen.
Mal theoretisch: Angenommen dies stimmt (C bezweifelt dass,
kann B aber gerade nicht erreichen), waere das immer noch
Hausfriedensbruch durch den Vermieter?
Hmm, der Name Hausfrieden bezieht sich ihmo auf das gesamte Grundstück.
Ein M könnte „Wohnungsfrieden“ nur für seinen Wohnraum anmelden.
Ein UM könnte dies nur für seinen Bereich innerhalb der Wohnung anmelden.
Ich hatte das auch öfters mal, und zwar als ich im europäischen Ausland eine Wohnung gemietet hatte. Der Vermieter ist einfach in Abwesenheit durch die Wohnung gelaufen (Boiler kaputt) und hat danach sogar noch den ungepflegten Garten mokiert! Bei einer Bekannten wurde während ihres Urlaubs ohne ihr Wissen ihr Zimmer hergezeigt, wo noch schmutzige Unterwäsche etc. rumlag. So etwas sollte man sich aber zumindest in Deutschland nicht gefallen lassen!
Grundsätzlich kann ich mir nicht vorstellen, dass im Mietvertrag steht, der Vermieter dürfte die Wohnung „jederzeit“ betreten. So etwas gibt es doch gar nicht (?) Es steht vielleicht drin, dass nach rechtzeitiger Anmeldung der Vermieter in die Wohnung darf.
Jetzt ist die Frage, ob der Vermieter B dies mitgeteilt hat? Rechtzeitig, also 1 Tag vorher würde ich als rechtzeitig bezeichnen! Und ob B zugestimmt, dann aber vergessen hat, es C zu sagen?
Dann könnte man dem Vermieter evtl. keinen Vorwurf machen. Bin mir nicht sicher - es könnte dennoch sein, dass der Vermieter auch C hätte informieren müssen.
Dass C hätte informiert werden müssen, ist jedenfalls klar, nur von wem ist die Frage. Ich denke auf jeden Fall, dass C ZUMINDEST den Eintritt in sein Zimmer untersagen kann, wenn er von nichts informiert wurde.
Aus meinem persönlichen Rechtsempfinden hat C mit dem Rauswurf jedenfalls richtig gehandelt. Hätte er es nicht gemacht, würde der Vermieter womöglich jeden 2. Tag einfach so unangemeldet auftauchen. Jetzt weiß er wenigstens, dass er Ärger bekommen könnte und wird sich in Zukunft hoffentlich rechtzeitig anmelden. Eine andere Möglichkeit wäre gewesen, dass C in Zukunft sein Zimmer versperrt, wenn er aus dem Haus geht. Dann kann er sich sicher sein, dass nicht plötzlich „unangemeldete Gäste“ den Saustall in seinem Zimmer besichtigen .
A behauptet unter anderem, B haette ihm erlaubt die Wohnung
jederzeit betreten zu duerfen.
Mal theoretisch: Angenommen dies stimmt (C bezweifelt dass,
kann B aber gerade nicht erreichen), waere das immer noch
Hausfriedensbruch durch den Vermieter?
Hmm, der Name Hausfrieden bezieht sich ihmo auf das gesamte
Grundstück.
Ein M könnte „Wohnungsfrieden“ nur für seinen Wohnraum
anmelden.
Ein UM könnte dies nur für seinen Bereich innerhalb der
Wohnung anmelden.
Den Begriff Wohnungsfrieden gibt es meines Wissens nicht. Der Begriff Hausfrieden ist eng mit dem Paragraphen des Grundgesetzes ueber die Unverletzlichkeit der Wohnung verknuepft. Ein VM der ohne Einverstaendnis des M die WOhnung betritt, begeht Hausfriedensbruch. Die Frage ist, was passiert wennn der VM die Wohnung ohne Einverstaendnis des Untermieters betritt.