Meine Frage bezieht sich auf folgendes Problem:
Wir sind in ein Mehrfamilienhaus gezogen was aus Eigentumswohnungen besteht, welche zum teil vermietet (so wie unsere Wohnung) sind.
Zu jeder Wohnung gehören ein Trocken- sowie ein Abstellkeller.
Das Problem was wir haben ist, dass der Versorgungskeller dieses Hauses als Trockenkeller für unsere Wohnung zugeteilt wurde, was aber einer Partei im Haus nicht recht ist.
Wir können die Tür unseres Trockenkellers nicht abschließen und lassen ihn auch ein Stück weit offen um zu gewährleisten das feuchte Luft entweichen kann.
Da er ja für Wartungsarbeiten und Notfälle stets zugänglich sein muß haben wir die Tür mit einem dünnen Paketband und einem Gummi gegen weiteres aufgehen gesichert.
Jedes mal nun,wenn wir unsere feuchte und frische Wäsche aufgehangen haben, kommt diese Partei ungefragt und unaufgefordert in unseren Trockenkeller/Versorgungsraum und wühlt sich durch die Wäsche um das Kellerfenster zu öffnen und zerreißt unsere „Türsicherung“ !
Unser Vermieter wurde diesbezüglich informiert und hatte sich auch mit der Partei zu einem klärendem Gespräch getroffen, was aber nicht gefruchtet hat, da diese Partei wohl meint, dass Sie als Eigentumswohnungsbesitzer andere Rechte hat als unser Vermieter ,der gleichermaßen Eigentumswohnungsbesitzer ist.
Meine Frage ist nun, ist es Hausfriedensbruch obwohl unser Trockenkeller gleichzeitig auch der Versorgungskeller ist ?!!
Ich freue mich auf viele konstruktive und Sachliche Antworten , und sage schon einmal
! DANKE !
Mfg
Helmchen