Hausfriedensbruch bei noch unbefriedetem Neubau?

Hallo,

Vermieter A durchwühlt regelmäßig den Müll der gemeinsam genutzten Mülltonne.
Abgesehen davon, dass dies vermutlich schon fragwürdig ist: Mieter B hat in der Nähe einen Neubau und findet dort an einer Fensterscheibe ein großformatiges Schriftstück (A2) mit Klebestreifen (Te**film) befestigt dass Mieter B vor 6-8 Wochen in die Papiertonne getan hat.

Die Frage: Handelt es sich um Hausfriedensbruch? Da es ein Neubau ist, gibt es noch keine Einfriedung.
Gibt es andere Möglichkeiten, Vermieter A präventiv vom Betreten des Grundstücks zu verbieten? Einen Platzverweis, als unerwünschte Person erklären oder so?

Das Verhältnis ist mehr als schlecht und irreparabel, Mieter B hat sich schon sehr sehr viel gefallen lassen und ist immer wieder auf Vermieter A zugegangen. Bitte also keine Tipps in Richtung „bei einem Bierchen klären statt Streit anfangen“. Bei Vermieter A helfen keine Worte mehr.

Danke und Grüße!

Hallo svs04,

allein die Formulierung der „Frage“ zeigt ja schon, dass hier nichts mehr zu machen ist.

Gruß!

Horst

Hallo,

das Anbringen von Plakaten (oder Schriftstücken)an oder das Bemalen (Graffity) von fremden Eigentum ist immer noch Sachbeschädigung nach dem StGB…
Und auch ein Neubau fällt unter das Hausrecht…

Strafanträge stellen und gut ist…

Hallo Frank,

das Anbringen von Plakaten (oder Schriftstücken)an oder das
Bemalen (Graffity) von fremden Eigentum ist immer noch
Sachbeschädigung nach dem StGB…

§ 303 StGB Abs. 2 setzt eine Erheblichkeit und eine nicht nur vorübergehende Veränderung voraus (http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html). Ob das durch das Anbringen eines A2-Plakates mit Tesafilm gegeben ist, scheint mir zweifelhaft.

Und auch ein Neubau fällt unter das Hausrecht…

§ 123 StGB setzt voraus, dass der Besitztum befriedet ist, also gegen den öffentlichen Raum abgegrenzt ist (zum Beispiel durch eine Mauer oder einen Zaun (http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html))). Das ist wohl im fiktiven Fall nicht gegeben.

Wenn sich der Kleinkrieg auf solche Lappalien beschränkt, so sollte der (Noch)mieter mit der Deeskalation im eigenen Kopf anfangen.

Gruß

Joschi

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Hallo,

§ 123 StGB setzt voraus, dass der Besitztum befriedet ist,
also gegen den öffentlichen Raum abgegrenzt ist (zum Beispiel
durch eine Mauer oder einen Zaun
(http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html))).

Oder auch schon durch ein Flatterband, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Befriedung
Hauptsache, es ist offensichtlich erkennbar, dass nicht jeder da rein darf.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Frank,

das Anbringen von Plakaten (oder Schriftstücken)an oder das
Bemalen (Graffity) von fremden Eigentum ist immer noch
Sachbeschädigung nach dem StGB…

§ 303 StGB Abs. 2 setzt eine Erheblichkeit und eine nicht nur
vorübergehende Veränderung voraus
(http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html). Ob das durch das
Anbringen eines A2-Plakates mit Tesafilm gegeben ist, scheint
mir zweifelhaft.

Genau: Unter Fristsetzung Naturalrestitution verlangen und abwarten, bis der Plakatkleber zu Kreuze gekrochen kommt, um sein Plakat zu entfernen und die Klebereste rückstandsfrei abzulösen. Oder es von einem Fachbetrieb ablösen lassen und als Entsorgungskosten dem Verursacher in Rechnung stellen…Ja, wenn ich es mir recht überlege, liegt hier auch ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften vor.
Das Problem könnte allenfalls die Beweisbarkeit sein.

Und auch ein Neubau fällt unter das Hausrecht…

§ 123 StGB setzt voraus, dass der Besitztum befriedet ist,
also gegen den öffentlichen Raum abgegrenzt ist (zum Beispiel
durch eine Mauer oder einen Zaun
(http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html))). Das ist wohl im
fiktiven Fall nicht gegeben.

Das hängt davon ab, ob die Baustelle ordnungsgemäß mit Bauzaun gesichert war oder zumindest die üblichen Schilder das Betreten des Grundstücks untersagten.

Wenn sich der Kleinkrieg auf solche Lappalien beschränkt, so
sollte der (Noch)mieter mit der Deeskalation im eigenen Kopf
anfangen.

Es gibt erfahrungsgemäß Nachbarn, bei denen Deeskalationsstrategien versagen. Ein gewisser Prozentsatz frei herumlaufender Personen gehört nämlich in Wahrheit in die geschlossene Abteilung eingewiesen, weil sie unglücklich sind, wenn sie kein Opfer haben, dem sie das Leben schwermachen können. Aus dem Beuteschema kommt man nur raus, wenn man sie bei jeder neuen Auseinandersetzung wieder verlieren lässt und nie klein beigibt.

Gruß
smalbop

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Hallo Joschi,

Wenn sich der Kleinkrieg auf solche Lappalien beschränkt, so
sollte der (Noch)mieter mit der Deeskalation im eigenen Kopf
anfangen.

…ich hatte doch explizit nicht um solche Kommentare gebeten - zudem im fiktiven Fall geschildert, dass sich der Mieter eigentlich immer nur zurückhält, um die Sache nicht eskalieren zu lassen.
Beispiele:

  • Mieter bittet Vermieter, in der vertraglich festgelegten Mittagspause nicht so dolle die Wohnungs/Haustür zu scheppern; Mieter hat zwei Kleinkinder. Als Reaktion werden die Türen so heftig geworfen, dass Schloss und Dichtung an der Haustür ausgetauscht werden muss. Musik so laut aufgedreht, dass vom Bass die Gläser im Regal vibrieren.
    Bis 12:45 hört man kaum etwas, dann werden Laubgebläse, Rasenmäher etc. angeworfen oder einfach mal hier und dort gegen Wand, Heizungsrohre oder so geklopft.

  • Mieterin geht mit den Kleinkinden aus dem Haus, lässt die Haustür halb offen, weil in zwei weiteren Gängen weitere Sachen ins Auto gepackt werden … setzt die Kleinen ins Auto, kommt wieder rein - Tür wird in den 30 Sekunden (Autostellplatz ist direkt vorm Haus) zwischenzeitlich vom Vermieter zugeschlagen/-geschlossen.
    Vermieter setzt sich ans Küchenfenster, das direkten Blick auf den Stellplatz bietet, grinst hämisch und streckt die Zunge heraus.

  • Mieter kommt nach Hause und findet Gäste-WC tropfnass vor. Vermieter hat das gekippte Fenster (Wohnung ist im OG) als Anlass genommen, mit Schlauch und kräftiger „Spritzpistole“ die Fassade abzuspritzen.

  • Vermieter lässt bei sehr kühlen Außentemperaturen drei TAge lang die einwandfrei laufende Heizungsanlage austauschen und empfielt dem Mieter, doch zu den Eltern zu fahren oder sich mit einem Heizgebläse z.B. nur in der Küche aufzuhalten. Die Bitte, die Heizungsanlage außerhalb der Heizperiode auszutauschen, wird als Einmischung angesehen und rüde zurückgewiesen.

Mieter hält sich trotzdem dauerhaft zurück, macht auch keine berechtigten Mietkürzungen. Mit zwei Kleinkindern ist er am kürzeren Hebel.

Nun stellt der Vermieter dem Mieter bis ins Neubaugebiet nach, denn vor dem Anbringen des A2-Blatts gab es schon zahlreiche Kontrollfahrten seinerseits. Der Mieter befürchtet, dass die Schikane nicht mit dem Auszug enden wird. Daher die Frage.

Und nun schreib nochmal, der Mieter im diesem fiktiven Fall solle im Kopf deeskalieren.

Grüße,

SVS04

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Hallo smalbob,

als Entsorgungskosten dem Verursacher in Rechnung
stellen…Ja, wenn ich es mir recht überlege, liegt hier auch
ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften vor.

Hab auch schon irgendwo im Netz gelesen, dass das Durchwühlen von Müll und anschließendes Mitnehmen (in dem fiktiven Fall ja sogar das Sammeln und Aufbewahren) als Diebstahl gewertet werden kann.

Das Problem könnte allenfalls die Beweisbarkeit sein.

Fingerabdrücke auf dem Poster? Wahrscheinlich würde die Polizei aber den Mieter auslachen und das als „mit Kanonen auf Spatzen“-Unverhältnismäßigkeit werten.

Das hängt davon ab, ob die Baustelle ordnungsgemäß mit Bauzaun
gesichert war oder zumindest die üblichen Schilder das
Betreten des Grundstücks untersagten.

Der Bauzaun ist seit einigen Wochen weg, es gibt keine Baugrube oder offenen Rohbau mehr - in wenigen Wochen wird ja der Umzug stattfinden.

Es gibt erfahrungsgemäß Nachbarn, bei denen
Deeskalationsstrategien versagen.

Genau richtig - siehe geschilderte Beispiele in meiner Antwort auf Joschis Beitrag.

können. Aus dem Beuteschema kommt man nur raus, wenn man sie
bei jeder neuen Auseinandersetzung wieder verlieren lässt und
nie klein beigibt.

Ja, vermutlich richtig. Nur ist in dem geschilderten Fall eine permanente Verschlimmerung der Situation zu erwarten gewesen, was der Frau zu Hause mit zwei Kleinkindern nicht zugute gekommen wäre.
Die Mieter bemerkten ja jetzt, dass der Vermieter unglaublicherweise immer noch einen drauf setzten kann.
Daher haben die Mieter bislang eine „Augen zu und durch“-Strategie verfolgt und gehofft, dass die Schikane nach dem Auszug ein Ende hat.

Gibt es denn keine Möglichkeit, z.B. vor Zeugen ein Hausverbot auszusprechen, also das Betreten des Grundstücks explizit dieser Person zu verbieten?

Danke und Grüße,

SVS04

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Klar geht Hausverbot
Hallo,

natürlich kannst Du ihm in Deiner Eigenschaft als Eigentümer schriftlich das Verbot aussprechen, das „in der Anlage näher bezeichnete Grundstück“ zu betreten oder zu filmen. (Siehe Google Streetview.) Dazu kommt als Anlage dann eben der Lageplan aus dem Bauantrag. Und dann ab ans Amtsgericht mit der Bitte um förmliche Zustellung per Gerichtsvollzieher. Kostet ein paar Euro, sollte aber wirken.

Wichtig auch: Die neuen Nachbarn über den Soziopathen informieren, bevor er sie über Dich „informiert“.

Ich kann das alles gut nachempfinden. Mit meinem Ex-Vermieter habe ich einen finalen Waffenstillstand erst hingekriegt, als ich ihm angeboten habe, seine Restschulden bei mir nicht einzuklagen, sondern gleich an die Hells Angels oder an Moskau Inkasso zu überschreiben und mich so betreffend die weitere außergerichtliche Auseinandersetzung in eine Zuschauerrolle zu begeben.

Gruß
smalbop

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Hallo svs04,

Wenn sich der Kleinkrieg auf solche Lappalien beschränkt, so
sollte der (Noch)mieter mit der Deeskalation im eigenen Kopf
anfangen.

…ich hatte doch explizit nicht um solche Kommentare gebeten

  • zudem im fiktiven Fall geschildert, dass sich der Mieter
    eigentlich immer nur zurückhält, um die Sache nicht eskalieren
    zu lassen.

Ich hatte das auch etwas anders gemeint, man sollte so etwas nicht überbewerten. Gestörte Menschen gibt es nun mal auf dieser Welt, aber das sollte nicht das Problem des Mieters sein, da es im Prinzip nicht gegen ihn direkt gerichtet ist, sondern er halt nur zufällig das „Opfer“ geworden ist. Jede Zeit die man investiert um so etwas abzuwenden ist vergebene Zeit.

Sollten die „Belästigungen“ nach dem Auszug nicht aufhören, könnte man sich überlegen Strafantrag wegen Nachstellung zu stellen (§238 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html).

Gruß

Joschi

Hallo,

was heisst denn hier erheblich ??..
Also kann ich bei dir an die Hauswand mit Edding SS schreiben ??..
doch wohl kaum…

was heisst denn hier erheblich ??..
Also kann ich bei dir an die Hauswand mit Edding SS
schreiben ??..
doch wohl kaum…

Ach Kinners, einmal kurz selbst nachgedacht:

Nein, das „darf“ man nicht, weil es zivilrechtlich verboten ist. Es ist aber nicht als Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch (in dem vorliegenden Fall) strafbar.

Ggf. käme aber eine Strafbarkeit nach § 86a StGB hinzu.

Gruß
Matze

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Hi,

aber im UP steht, das ein Schriftstück mit Klebefilm angebracht wurde. Dies kann doch problemlos wieder abgelöst werden. Von einem Edding habe ich nix lesen können.

Gruß
Tina

… die wunderschöne Beschriftung meiner Fassade mit einem Edding habe ich gerade Gestern auf der zuständigen Polizeidienststelle als Sachbeschädigung §303StGB zur Anzeige gebracht.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__303.html
Abgesehen davon ist die Nutzung der genannten beiden Buchstaben an sich schon strafbar.http://bundesrecht.juris.de/stgb/__86a.html

vnA

…zurück zum Thema …
ok ok, das driftet jetzt ein wenig arg in den off-topic-Bereich ab.

Im geschilderten Fall ist es ja in der Tat „nur“ ein Plakat aufs Fenster gewesen.

Wir denken uns den fiktiven Fall mal weiter in die Richtung, dass sich die Mieter wohl nach kurzem Telefonat mit dem Dorfpolizisten mit eben diesem treffen werden, um unterschiedliche Möglichkeiten und Vorgehensweisen auszuloten.
Eine allgemeine Rechtschutzversicherung haben die Mieter ebenfalls.

… die wunderschöne Beschriftung meiner Fassade mit einem
Edding habe ich gerade Gestern auf der zuständigen
Polizeidienststelle als Sachbeschädigung §303StGB zur Anzeige
gebracht.

Und diese Anzeige sagt uns jetzt zu der Frage, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten auch tatsächlich vorliegt, genau was?

sagt uns genau ‚nichts‘. Das ist richtig.
Dass aber die Polizeibehörde in allen größeren Städten Sonderermittlungsgruppen eingerichtet haben, dass sich die Justizminister der Länder über Bestrafung der Graffitikünstler durch ‚Wiedergutmachung‘ unterhalten, dass ertappte Serientäter groß durch die Presse gehen, das sagt uns unter Umständen doch was, oder?

vnA

Dass aber die Polizeibehörde in allen größeren Städten
Sonderermittlungsgruppen eingerichtet haben, dass sich die
Justizminister der Länder über Bestrafung der Graffitikünstler
durch ‚Wiedergutmachung‘ unterhalten, dass ertappte
Serientäter groß durch die Presse gehen, das sagt uns unter
Umständen doch was, oder?

Über Graffities…ja, über Eddings…nö!

Hallo,

Über Graffities…ja, über Eddings…nö!

den Unterschied findest Du jetzt wo genau?
Gruß
loderunner

Hallo,

Über Graffities…ja, über Eddings…nö!

den Unterschied findest Du jetzt wo genau?

Steht doch in den vorhergehenden Beiträgen:

Von-nix-ne-Ahnung schrieb zunächst:

… die wunderschöne Beschriftung meiner Fassade mit einem Edding
habe ich gerade Gestern auf der zuständigen Polizeidienststelle als
Sachbeschädigung §303StGB zur Anzeige gebracht.

Und nach meiner Nachfrage:

Dass aber die Polizeibehörde in allen größeren Städten
Sonderermittlungsgruppen eingerichtet haben, dass sich die
Justizminister der Länder über Bestrafung der Graffitikünstler…

weshalb mir nicht klar ist, was mir Sonderermittlungsgruppen zu Graffittikünstlern sagen sollen, wenn er eine Anzeige wegen einer Beschriftung mit einem Edding gestellt hat.

Gruß
Matze