Hausfriedensbruch bei Posteinwurf?

Hallo Comunity,
ich weiß, dieses Thema ist Inhalt zahlreicher Threads, aber es betrifft immer nur den Briefeinwurf oder die Postzustellung bei gleichzeitigem Betreten des befriedeten oder auch unbefiedeten Grundstücks.
Wie verhält sich das jedoch wenn man zum Briefeinwurf das Grundstück nicht betreten muss, da das Gebäude auf der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Gehweg steht - also Außenkante Wand gleich Grenze. ??
wer weiss da was ?
VG
agemO

Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt

Da haben wir es. In einem solchen Fall müsste man den Postboten erst auffordern das Gelände zu verlassen. Dem wird er vermutlich nachkommen und dann liegt kein Tatbestand vor.

Was ist die Frage?
Fragst du, wie es sich verhält, wenn ein Briefträger einen Brief in einen Briefkasten wirft, ohne das Privatgrundstück zu betreten?
Oder wie es sich verhält, wenn der Briefträger in das Gebäude eindringt, obwohl sich der Briefkasten außen am Gebäude an öffentlichem Gehweg befindet?
Ich denke, im letzteren Fall käme es auch ein wenig drauf an, warum er in das Gebäude eindringt. Vielleicht hat er ja ein Einschreiben oder eine dicke Warensendung.

Die Konsequenz einer Wegweisung in einem solchen Falle ist, dass du dann diese Sendungen auf der Post abholen darfst.

Danke für die rasche Antwort!
Nein, nein - es betritt niemand das Grundstück - es dringt niemand in eine Wohnung ein - es übersteigt niemand eine Einfriedung - es überschreitet niemand eine Grundstücksgrenze !
Der Briefkasten hängt an der Außenwand des Gebäudes und diese steht auf der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Gehweg - direkt, ohne Zwischenraum - Abstand 0,00 mm.
VG
agemO

Hallo,

das ist Blödsinn hoch drei.

Denn mit der Anbringung eines Briefkasten gibt man nämlich eine Willenserklärung
gegenüber den Postzustelldiensten ab.
Nämlich die, das man bereit und gewillt ist, Postsendungen darin zu empfangen.

Wenn das so ist, dann hängt der Briefkasten über öffentlichen Grund und wenn dort dann der Name (oder nur der Nachname) des Adressaten auf dem Briefkasten steht, dann wirft der Postbote den Brief eben dort ein … das ist ja sein Job.
Er hat auch keine Möglichkeit zu erkennen dass du das nicht willst.
Der BriefträgerInnin XD hat sich also nicht gesetzwidrig Zugang verschafft.

Auch wenn mal jemand bei dir wohnt und er deine Adresse angibt um seine Tageszeitung nachgeschickt zu bekommen, dann kannst du auch nichts machen.

Wenn du diese Briefe nicht haben möchtest, dann musst du den Briefkasten entweder abmontieren oder vielleicht reicht es ihn mit Klebeband zu zu kleben (wird das so geschrieben?).

Du könntest vielleicht den Namen auf dem Briefkasten ändern, aber das ist auch kein Garant dafür dass der Briefträger den Brief für die passende Adresse nicht ein wirft.
Es ist ja möglich dass Menschen mit unterschiedlichen Familiennamen die Wohnung bewohnen. (man muss ja nicht mehr unbedingt heiraten)
Es machen sich eben nicht alle die Mühe und schreiben den anderen Namen mit auf das Namensschild.
Der Postbote rechnet einfach damit dassder Brief von den dort lebenden Leuten der richtigen Person zugestellt wird.

Und das hat seinen Grund. Denn gerade darum geht es beim § 123. Der besagt eben gerade, dass Hausfriedensbruch nur dann vorliegt, wenn jemand in „… die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich
eindringt, …“
Wichtig ist in dem Zusammenhang noch das Wort „widerrechtlich“. Eine Postzustellung ist das nicht.

Hier bei WeWeWa? - Nope!

Der Postbote muss schon zum Postkasten dürfen! - Ist normalerweise kein Problem!

Dann muss der Postbote nicht so weit laufen, wird sich freuen, ist abends nicht so fertig und seine Schuhe halten länger! - Alles in Allem eine gute Sache für den Postboten (…und seine Frau :wink:)!

Glückauf!