Ich hätte gerne gewusst, ob es Hausfriedensbruch ist, wenn man durch eine Zauntür, die ein offenes Schloss hat, sich Zutritt zum Gelände verschafft. Da mir durch die OFFENE Tür das Betreten nicht deutlich erschwert wird, sollte dies doch eigentlich legal sein oder??
Ich hätte gerne gewusst, ob es Hausfriedensbruch ist, wenn man
durch eine Zauntür, die ein offenes Schloss hat, sich Zutritt
zum Gelände verschafft. Da mir durch die OFFENE Tür das
Betreten nicht deutlich erschwert wird, sollte dies doch
eigentlich legal sein oder??
die geöffnete Tür hat keinen Unterschied, sonst müßte ja in einem Geschäft dessen Tür offen ist auch kein hausfriedensbruch vorliegen.
Hausfriedensbruch ist es aber erst, wenn man widerrechtlich, also z.B. schon mit einem Hausverbot belegt, eindringt oder sich im Hausrechtsbereich eines anderen aufhält und sich trotz Aufforderung nicht entfernt.
Ich hätte gerne gewusst, ob es Hausfriedensbruch ist, wenn man
durch eine Zauntür, die ein offenes Schloss hat, sich Zutritt
zum Gelände verschafft. Da mir durch die OFFENE Tür das
Betreten nicht deutlich erschwert wird, sollte dies doch
eigentlich legal sein oder??
Nein, es reicht bereits, dass es sich um befriedetes Besitztum handelt und das kann schon eine gut sichtbare Rasenkante sein, die den öffentlichen Fußgängerweg, vom privaten Besitz (Garten) unterscheidet. Und eine Zauntür gehört mutmaßlich zu einem Zaun und deutlich sichtbarer kann ein Hinweis auf „befriedetes Besitztum“ eigentlich nicht sein.
Wenn der Briefträger ein Grundstück betritt und den gepflasterten Weg durch den Garten benutzt, um den neben der Haustür hängenden Briefkasten zu erreichen begeht er keinen Hausfriedensbruch (der Besitzer will ja, das er das Grundstück betritt, sonst würde der Briefkasten nicht sein, wo er ist), weicht er aber von diesem direkten Weg ab und dreht eine Runde durch den Garten kann das bereits ein Hausfriedensbruch sein, obwohl sich ihm nichts und niemand in den Weg stellt.
Die Grenze zum Hausfriedensbruch ist absolut minimal!