Hausfriedensbruch durch bauarbeiter

hallo,

ich wohne in einem kleinem haus und haben einen kleinen hof.als ich heute morgen auf den hof gehn wollte, entdeckte ich baurarbeiter die über eine mauer zu mir in den hof kletterten und ein gerüst aufbauen wollten.

der besitzer des nebenhauses, lässt seine außenwände sanieren.eine wand ist quasi auf meinem hof.

alerdings hat er mich nicht um erlaubnis gefragt oder mir einen brief gesschrieben in der er das datum ankündigt.

da ich auch selbständig zuhaus arbeite (kosmetik), habe ich jetzt lärm, was natürlich meine kunden vergrault.

handelt es sich hierbei um hausfriedensbruch???

ich hoffe ich önnt mir helfen.

lg nat

Hallo Nat,

vielleicht kann man das Betreten des Hofes als Hausfriedensbruch sehen.

Mein Rat an dieser Stelle lautet aber auf jeden Fall: Sprich mit dem Nachbarn und weise ihn darauf hin, dass du geschäftliche Einbußen durch die Bauarbeiten hast.

Eine Anzeige führt garantiert zu größerem Unfrieden.

Falls du nicht direkt mit dem Nachbarn sprechen möchtest, ist ein Brief vielleicht hilfreich. Weise auch ruhig darauf hin, dass du eine Ankündigung der Arbeiten im Vorfeld erwartet hättest. Bitte auch um Mitteilung wie lange die Arbeiten andauern werden. Behalte dir eine Schadenersatzforderung vor.

Viele Grüße

Sourctu

Sehr geehrte Frau Mecki,
Sie sagen:
1.) Sie sind unangemeldeten Baurarbeitern in Ihrem Hof begegnet;
2.) Die Arbeiter wollten unangemeldet ihr Gerüst aufbauen;
3.) Der besitzer des Nebenhauses will unangemeldet Sanierungsarbeiten durcführen, und zwar auf Ihrem hof.
4.) Er hat Sie nicht um erlaubnis gefragt, keinen Brief geschrieben;
5.) Sie verdienen für Ihren Lebensunterhalt von Ihrem Kosmetik-Salong, wobei der Lärm Ihre Kunden (und Ihr Brot) wegjagen könnte.
Offensichtlich merkt man keine Rücksichtnahme auf Ihr privates Leben u. Eigentum.
Ja, meines Erachtens handelt es sich hierbei zweifellos um Hausfriedensbruch. Dabei wurden Sie sogar ignoriert.
Frage der Nachbarschaftskultur.
MfG
Mitko Jovanov

Hallo Nat,

ich würde drei Dinge vorschlagen, in dieser Reihenfolge:

  1. Auch wenn Sie sich scheinbar mit Ihrem Nachbar nicht gut verstehen: Versuchen Sie eine gütliche Einigung. Dies ist für alle am günstigsten, auch finanziell. Bedrohen Sie dabei aber Ihren Nachbarn nicht („Wenn Sie nicht aufhören, zeige ich Sie an!“)!
    Machen Sie Ihm vorallem klar, dass es für Sie geschäftsschädigend ist, dann kann er vielleicht die Arbeiten an dieser Wand besonders schnell ausführen lassen, vielleicht zahlt er Ihnen sogar eine kleine Entschädigung.

  2. Wenn dies scheitert, suchen Sie sich einen Anwalt und klagen Sie auf Unterlassung. Wichtig dabei: Sie benötigen eine einstweilige Verfügung! - Das Gericht muss in Ihrem Fall sofort eine vorläufige Entscheidung treffen.

  3. Als letzte Alternative können Sie natürlich die Polizei einschalten und von Ihrem Hausrecht gebrauch machen. Dies sollte aber die allerletzte Wahl sein, denn es wird die Situation insgesamt eher verschärfen.

Mit freundlichen Grüßen
-prinzwilli-

Es gilt wie immer bei Rechtsthemen: Eine Ferndiagnose, wie hier erfolgt, mit nur teilweiser Kenntnis der Lage, kann immer danebenliegen. Im Zweifel holen Sie sich bitte professionellen Rechtsbeistand vor Ort.

Danke für die tollen und hilfreichen Antworten.
Ich habe nun einen brief verfasst und probiert Ihre Tips mit einfließen zulassen. Der Ton in diesem Brief ist zwar nett, allerding zeige ich schon dass ich dieses Verhalten unverschämt finde. Weiter habe ich Ihn darauf hingewiesen, dass ich mein Recht auf Schadenersatzforderungen in Anspruch nehme, wenn es Überhand nimmt.

Auch habe ich ihn daraufhingewesen, dass es sich hierbei Hausfriendensbruch handelt.

Ich bin sehr gespannt was nun kommt. Ich werde auch einen Anwalt enschalten. Ich denke dieses verhalten wäre wirklich leicht zu klären gewesen, wenn er einfach bei mir geklingelt und gefragt hätte.

Ich werde euch auf jeden Fall schreiben, was sich ergeben wird.

Für weitere Tips bin ich sher dankbar.

lg

Nat

Hallo Nat,

das ist nicht mein Fachgebiet, aber so wie Du es schilderst ist der Fall recht einfach:
En Fremder (Bauarbeiter im Auftrag des Nachbarn) benutzt Dein Gundstück (Du bist Eigentümer und nicht Mieter) zum Gerüstaufbau ohne Deine Zustimmung und hört trotz Aufforderung von Dir (als Berechtigter!) nicht damit auf:

Ja, das ist Hausfriedensbruch nach §123 StGB

Hallo
ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber:
verhindern wirst du das nicht können, da es unter das sog. „Hammerschlag-“ oder „Leiterrecht“ fällt.
Du kannst jedoch mit dem Nachbarn ein ernstes Wörtchen wechseln, da er die Inanspruchnahme des Rechts anzukündigen und die Belästigungen auf das geringst mögliche Maß zu beschränken hat.
Frag mal in euerer Stadt nach den genauen Vorschriften.

Gruß
HaWethie

hallo,

leider kann ich dir bei dieser frage nicht helfen.

Grds. ja, würde jedoch empfehlen mit den betr. Leuten - Baulaute, Nachbarn - dies einvernehmlich und friedlich zu klären. Da wird i.d.R. mehr erreicht, als gerichtliche Streitigkeiten.
Gruß winfried