Hausfriedensbruch durch Nachmieter?

Ich habe mir ein Szenario ausgedacht und wuerde gerne eure Meinung dazu hoeren.

Mieter kuendigt die Wohnung auf 30.11. fristgerecht.
Mieter zahlt Miete bis einschlieszlich 30.11.
Mieter zieht bereits 01.10 komplett aus und ueberlaesst dem Makler einen Schluessel um Wohnungsbesichtigungen zu ermoeglichen ohne persoenlich anwesend sein zu muessen.
Mieter erfaehrt zufaellig von einer dritten Person am 20.11. dass bereits seit einiger Zeit Nachmieter in der Wohnung sind.
Mieter faehrt zur Wohnung und entdeckt, dass seine restlichen Schluessel nicht mehr passen, weil das Wohnungstuerschloss ausgewechselt wurde.
Mieter wusste bis zu diesem Zeitpunkt nichts davon.
Vermieter weigert sich, mit ihm zu sprechen.
Es gab keine Wohnungsuebergabe vom Vermieter mit dem Mieter, sehr wohl aber mit den Nachmietern.

Begehen die Nachmieter Hausfriedensbruch, auch wenn sie nicht wussten, dass sie ohne Wissen und ohne Einverstaendnis des alten Mieters die Wohnung bezogen haben?
Wenn Schaeden an der Wohnung entstehen, wer haftet dafuer? Eigentlich ist ja der Mieter, der noch im Vertrag ist und Miete zahlt, fuer die Wohnung verantwortlich.
Begeht der Vermieter Betrug, auch wenn er von den Nachmietern erst ab 01.12. Miete fuer die Wohnung verlangt?

Das wirkt jetzt alles ein bischen konstruiert, aber vielleicht hat sich der eine oder andere doch schonmal so was in der Art gefragt.

LG
adiabate

Begehen die Nachmieter Hausfriedensbruch, auch wenn sie nicht
wussten, dass sie ohne Wissen und ohne Einverstaendnis des
alten Mieters die Wohnung bezogen haben?

Nein, wie sollten sie? Sie sind in eine Wohnung eingezogen, die ihnen vom Vermieter zur Verfügung gestellt wurde.

Wenn Schaeden an der Wohnung entstehen, wer haftet dafuer?

Das ist eigentlich nicht mehr das Problem des Mieters. Schon ohne Übergabeprotokoll hat der Vermieter es schwerer, dem Mieter eventuelle Schäden in Rechnung zu stellen. In diesem Fall dürfte er kaum noch Chancen haben.

Begeht der Vermieter Betrug, auch wenn er von den Nachmietern
erst ab 01.12. Miete fuer die Wohnung verlangt?

Da der Vormieter offenbar schon komplett ausgezogen war und vereinbart war, dass noch bis zum Ende des Monats Miete zu zahlen ist, dann dürfte Betrug etwas zu hoch angesetzt sein. Der Mieter hätte keinen Nutzen davon, wenn der Nachmieter erst zum Monatsanfang einziehen hätte dürfen und er hat keinen Schaden dadurch, dass er früher eingezogen ist.

Es ginge also nur um den Ärger, dass man da noch Miete zahlt, wo bereits ein anderer darin ist.
Dagegen steht der Vorteil, dass Forderungen wegen Mängel kaum noch zu erwarten sind.
Klärungsbedarf besteht allerdings trotzdem, da die Nebenkosten nicht dem alten Mieter anzurechnen sind.

Gruß!

Horst

„Da der Vormieter offenbar schon komplett ausgezogen war und
vereinbart war, dass noch bis zum Ende des Monats Miete zu
zahlen ist, dann dürfte Betrug etwas zu hoch angesetzt sein. Der
Mieter hätte keinen Nutzen davon, wenn der Nachmieter erst zum
Monatsanfang einziehen hätte dürfen und er hat keinen Schaden
dadurch, dass er früher eingezogen ist.“

vereinbart ist ein starkes Wort,
gehen wir doch einfach davon aus, dass der Mieter so lange Miete zahlt, wie er muss, weil er nicht vorher aus dem Vertrag raus kommt.
Miete zahlen muss er aber nur bis die Wohnung vom Vermieter abgenommen wird, was passiert war bei der Uebergabe an den Nachmieter.
Der Mieter weisz aber garnicht, dass er nicht mehr die Verfuegungsgewalt ueber die Wohnung hat, weil ihm das nicht mitgeteilt wurde und zahlt, weil er glaubt, gesetzlich dazu verpflichtet zu sein und ihn der Vermieter in dem Glauben laesst.
Dass der Vermieter das absichtlich tut, waere dann z.B. daran zu erkennen, wenn der Vermieter dem Nachmieter ausdruecklich nahelegt, nicht vor einem bestimmten Datum beim Mieter nach den restlichen Schluesseln zu fragen.

Hi, heraus finden seit wann der neue Mieter in der Wohnung wohnt, bzw. die Schlüssel dazu besitzt, u. diesem die Forderung nach der anteiligen Miete stellen! Spätestens dann stellt sich heraus ob er seit Einzug Miete an den VM zahlt u. dann wäre der Tatbestand des Betrugs seitens des VM erfüllt!
MfG ramses90

Hallo,

Es ginge also nur um den Ärger, dass man da noch Miete zahlt,
wo bereits ein anderer darin ist.

Der Mieter hatte fristgerecht gekündigt, die Miete bis zum Vertragsende gezahlt, und volles Nutzungsrecht bis dahin. Er hat einen Rückforderungsgrund.

Dagegen steht der Vorteil, dass Forderungen wegen Mängel kaum
noch zu erwarten sind.

Wenn der Vermieter dazwischen neu vermietet, wird die Beweislast für Mängel wohl oder übel bei ihm hängen bleiben. Der Vormieter muss nichts beweisen. Der Vermieter hätte den Zustand beweissicher festhalten (lassen) müssen.

Klärungsbedarf besteht allerdings trotzdem, da die Nebenkosten
nicht dem alten Mieter anzurechnen sind.

Das käme für den Vermieter erschwerend hinzu.

Gruß
Der Franke

Jo, so isses. Danke für’s Echo.

Und der Rest ist halt Abwägungssache - natürlich mit dem Wissen, was genau jetzt wie wo wann abgesprochen wurde.
Da passte irgendwie die Eingangsfrage bezüglich der Schlüssel nicht ganz zu den späteren Behauptungen.

Gruß!

Horst