Hausfriedensbruch durch Vermieter - Fristen?

Man denke sich folgenden Fall:
Frau S. ist Mieterin einer Wohnung. Ihr Vermieter (mit Frau) betritt die Wohnung wiederholt ohne Ankündigung und gegen den ausgesprochenen Willen der Mieterin am 26.11.2010. Hierfür gebe es einen Zeugen und sogar einen Beweis (der Mieterin wurde eine Nebenkostenabrechnung mit eben jenem Datum ausgehändigt). Frau S. kann jedoch aus beruflichen Gründen erstmal nicht kündigen und stellt auch keine Anzeige gegen den Vermieter - da ja immer noch ein Abhängigkeitsverhältnis besteht und sie weitere widerrechtliche „Besuche“ des Vermieters dann erst recht befürchtet.
Der Tatbestand ist damit also noch nicht verjährt. Könnte Frau S. jetzt Anzeige stellen und hätte sie Aussicht auf Erfolg?

man kann den vermieter immer anzeigen - auch wenn’s eigentlich schon verjährt ist (darauf muss er selbst kommen). nur im letzteren fall hat man wenig aussicht auf erfolg. grundsätzlich: solange es nicht verjährt ist, besteht zumindest die chance, dass der vermieter auch verurteilt wird. allerdings fände ich eine nebenkostenabrechnung mit dem betreffenden datum etwas mager als „beweis“. allerdings hat der vermieter ja offensichtlich noch einen schlüssel zu der wohnung…

wenn man den konflikt scheut, dann setzt man ganz einfach eigene schließzylinder in der wohnungstür ein. damit sind zukünftige besuche unterbunden. will der vermieter dann doch in die wohnung, muss er sich beim mieter melden (oder die tür aufbrechen - was man dann als einbruch anzeigen kann).

Neben dieser Nebenkostenabrechnung gebe es noch einen Zeugen (wie oben erwähnt), der kein Verwandter und auch kein Mieter ist.
Im Internet war nur irgendwo zu lesen, dass es eine Dreimonatsfrist gibt, innerhalb welcher Anzeige gestellt werden muss. Also könnte Frau S. auch jetzt Anzeige stellen?

hi

Frau S. ist Mieterin einer Wohnung. Ihr Vermieter (mit Frau)
betritt die Wohnung wiederholt ohne Ankündigung und gegen den
ausgesprochenen Willen der Mieterin am 26.11.2010.

Wie kommt der Vermieter ohne die Zustimmung der Mieterin überhaupt in die Wohnung?
Sollte er - warum auch immer - einen Schlüssel zur Wohnung haben, dann einfach Schloß ausbauen und neues einbauen.
Das alte Schloß aufheben und bei einem etwaigen Auszug wieder einbauen.

gebe es einen Zeugen und sogar einen Beweis (der Mieterin
wurde eine Nebenkostenabrechnung mit eben jenem Datum
ausgehändigt).

Also war die Mieterin anwesend während der Vermieter in der Wohnung war? Hat er die Mieterin irgendwie genötigt, um in die Wohnung zu kommen oder wie ist die Aushändigung der Nebenkostenabrechnung abgelaufen?

Gruß
Edith

Guten Tag,

mir ist durchaus bewusst, dass der Vermieter die vermietete Wohnung nicht ohne Ankündigung bzw. Zustimmung des Mieters betreten darf. Meine Frage explizit: Kann und darf Frau S. auch nach über drei Monaten noch Anklage wegen Hausfriedensbruch stellen? Wie stehen ihre Aussichten auf Erfolg?

Beim betreffenden, natürlich hypothetischen Vorfall war der Vermieter bereits in der Wohnung, als Frau S. eintraf und verließ diese auf ihren ausdrücklichen Willen auch nicht. Zugang hatte er sich mittels seines Schlüssels verschafft, ohne Ankündigung oder Wissen der Mieterin. Zudem drohte er massiv, sonst-was zu tun, sollte Frau S. das Schloss auswechseln. Die Übergabe der Nebenkostenabrechnung erfolgte anschließend.

Hi, http://dejure.org/gesetze/StGB/77b.html
da steht´s, beträgt 3 Monate.
MfG ramses90